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Wohnbaugrundstück in Flensburg, Groß Tarup-Dorf
Tastruper Weg 15, 24943 Flensburg Tarup (Tarup) – Schleswig-HolsteinDie Stadt Flensburg bietet ein Wohngrundstück zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus oder einem Doppelhaus im Baugebiet Groß Tarup-Dorf an.
-> Vergabe nach dem Höchstgebotsverfahren
-> Mindestgebot: 203,00 € / m²
-> Fristende zur Einreichung der Gebote: 18.09.2024
-> Keine Firmen, Pflicht zur Selbstnutzung für mind. 5 Jahre, Bauverpflichtung binnen 1,5 Jahren
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de
[Wohnen & Wirtschaft / Bauen & Wohnen / Baugrundstücke und Immobilien / Baulücken und besondere Angebote]
Interessieren Sie sich für dieses Angebot?
Objekt-Nr
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OM-261100
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Objektart
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Grundstück
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Objekttyp
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Wohnen
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Übernahme ab
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Nach Vereinbarung
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Kaufpreis & Nebenkosten
Einzelheiten
Erschließungszustand
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Vollerschlossen
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Infrastruktur
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Lebensmittel-Discount, Kindergarten, Grundschule, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
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Lage
Das Neubaugebiet Groß Tarup-Dorf liegt im Südosten der Stadt Flensburg östlich der Bahnstrecke Kiel-Flensburg angrenzend an die Ortsteile Tarup und Sünderup und ist verkehrlich erschlossen durch die Hochfelder Landstraße (K8).
Obwohl das Neubaugebiet am Rande der Stadt entsteht, besteht eine sehr gute und kurze verkehrliche Anbindung an die Innenstadt, wie auch an die überörtliche Verbindungsstraße B199 sowie BAB A7.
Im Ortsteil befinden sich mehrere Kindertageseinrichtungen, eine Grundschule sowie eine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe. In fußläufiger Nähe befinden sich ein Supermarkt und ein Discounter und das zentrale Einkaufszentrum Fördepark ist in 5 Autominuten erreichbar.
Lage-Check
Sonstiges
Disclaimer / Haftungsausschluss
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Die Stadt Flensburg behält sich ausdrücklich vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das Baugrundstück verkauft wird. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe bezifferter Kaufangebote. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Stadt Flensburg abgeleitet werden.
Ihre persönlichen Angaben werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstücks verwendet.
Wir bitten zudem, eingeräumte exklusive Reservierungsfristen grundsätzlich als 6-wöchige Ausschlussfristen zur Klärung der Finanzierung, der Hausplanung und zur Vorbereitung einer Vertragsbeurkundung anzusehen. Verlängerungen dieser Frist wird es nur in gut begründeten Ausnahmefällen geben können.
Bei bauordnungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Bauordnung unter bauordnung@flensburg.de.
Kontaktdaten
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E-MAIL:
liegenschaften@flensburg.de
POST:
Stadt Flensburg
Kommunale Immobilien
Immobilienverkehr
Technisches Rathaus II
Schützenkuhle 26
24937 Flensburg
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