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- Grundstück in 14547 Beelitz OT Elsholz, Ende Bahnhofsweg „ca. 5.878 m2“
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Grundstück in 14547 Beelitz OT Elsholz, Ende Bahnhofsweg „ca. 5.878 m2“
Bahnhofsweg, 14547 Beelitz OT Elsholz – BrandenburgGemäß dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt
Teilfläche mit Baum- und Strauchbewuchs, im rückwärtigen Bereich befindet sich ein betoniertes, ehemaliges Klärbecken mit Steganlage und ehemaligen Lichtmasten.
Die Kläranlage war nur von ca. 1988 bis ca. 1990 in Betrieb, daher kein Altlastenverdacht für das Areal.
Ungefähre Koordinaten Google Maps • 52.205639, 12.949449
Ungefähre Koordinaten • 52°12'20.3"N 12°56’58.0"E
Gemarkung Elsholz, Flur 1, Flurstück 303/1
Grundstücksgröße • ca. 5.878 m2
Preis: 79.000€
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Objekt-Nr
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OM-264356
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Objektart
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Grundstück
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Objekttyp
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Gewerbe
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Übernahme ab
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sofort
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Kaufpreis & Nebenkosten
Kaufpreis
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79.000 €
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Kaufnebenkosten
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ca. 6.666 €
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Gesamtkosten
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ca. 85.665 €
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Einzelheiten
Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
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Lage
Die bekannte Spargelstadt Beelitz mit ca. 13.000 Einwohnern war u.a. im Jahr 2022 Austragungsort der Brandenburger Landesgartenschau. Die Stadt ist über die B 2 und die nahe A 9 und A 10 sehr gut an Berlin (ca. 30 km) und Potsdam (ca. 20 km) angebunden.
Der Ortsteil Elsholz liegt ca. 5 km südlich von Beelitz. Das Grundstück liegt am Ende des Bahnhofswegs, direkt an der B 2. Unmittelbar angrenzend befindet sich ein kleines Gewerbegebiet. Der Bahnhaltepunkt Elsholz liegt ca. 400 m entfernt. Von hier aus fährt die Regionalbahn RB 33 nach Potsdam und Treuenbrietzen.
Lage-Check
Sonstiges
Laut Voranfrage beim Bauamt Belitz:
„Die Fläche im Flächennutzungsplan des Ortsteils Elsholz ist als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 8 (2) Satz 1–4 ist es hier zulässig, Gewerbebetriebe, Lagerhäuser, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Sportanlagen zu errichten.
Ausnahmsweise können gemäß Abs. (3) Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, Betriebsinhaber und Betriebsleiter dem Gewerbebetrieb zugeordnet werden, die jedoch gegenüber der Grundfläche und Baumasse untergeordnet sein müssen.“
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