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Ruhige und helle 1-Zimmer Einliegerwohnung 32 m² im EG eines 2-Familien-Haus

Sperberstraße 87 a, 65812 Bad Soden (Bad Soden am Taunus) – Hessen
590 €
Kaltmiete (zzgl. NK)
1
Zimmer
32 m²
Wohnfläche
Privatangebot
Wohnung
Erdgeschosswohnung

Die sehr gepflegte und helle Wohnung befindet sich im EG einer Doppelhaushälfte
Kochnische mit Kittchenette, 2 Herdplatten, Kühlschrank,
Vorrats- bzw. Abstellkammer,
modernes Duschbad mit WC
Waschmaschinenanschluss ist vorhanden
kleiner Flur mit Fenster
elektr. Rollläden
Laminatboden
schmi­edeeiserne Gitter vor dem Fenster (Einbruchschutz)
Sat.-Anschlu­ss (Glasfaserkabel ist beantragt, Anschluss ca. im Frühjahr 2025)

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Objekt-Nr
OM-296670
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Erdgeschosswohnung
Übernahme ab
10. Januar 2025

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete
590 € (zzgl. NK)
Summe Nebenkosten/Heizkosten
160 €
Mietsicherheit
1.770 €

Einzelheiten

Zustand
renoviert
Anzahl Etagen
1
Stockwerk
Erdgeschoss
Nutzfläche
32 m²
Badezimmer (Anzahl)
1
Schlafzimmer (Anzahl)
1
Fußboden
Laminat
Heizung
Zentralheizung
Baujahr
1985
Ausstattung
Duschbad, Einbauküche
Infrastruktur
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Lage

Ruhige Lage am Ortsrand und in Waldnähe.
Das Freischwimmbad ist ca. 150 m entfernt.
Sehr schnelle Verkehrsanbindung zur Autobahn nach Frankfurt/Wiesbaden
Zentrum Frankfurt ist in 15-20 min., Flughafen in
15 min. zu erreichen. Main-Taunus-Zentrum 8 Min.
S-Bahn-Verbindung nach Frankfurt (15 Min. Gehzeit)
Genügend Parkmöglichkeiten unmittelbar am Haus.

Lage-Check

Natur
350m
Sport
150m
Mobilität
50m
Medizin
1000m
Restaurants
200m
Einkaufen
300m
Kultur
Nachtleben

Energie

Wesentlicher Energieträger
Gas

Sonstiges

Pauschalmiete 750,00 € (incl. aller Nebenkosten)
! direkt über Eigentümer !
Keine Kurzzeitvermietung
Nur an Einzelperson Nichtraucher zu vermieten. Vorzugsweise an ältere Person oder Wochenendfahrer.
Kein Haustier
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
Mieterselbstauskunft,­ Personalausweis,
Arbeitsvertr­ag und die letzten 3 Einkommensnachweise,
Schufa-A­uskunft

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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Angebot von: M. Müller