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Gastronomiefläche in der Osnabrücker Filmpassage zu vermieten
Johannisstr. 112/113, 49074 Osnabrück – NiedersachsenZur Verfügung steht eine Gastronomiefläche, die sich am Eingang der ehemaligen Filmpassage in der Johannisstraße 112/113, 49074 Osnabrück, befindet. Die Gastronomiefläche ist mit einer vollständigen Gastronomieausstattung versehen, was den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtert. Darüber hinaus gibt es zwei zusätzliche Tiefkühlkammern.
Interessieren Sie sich für dieses Angebot?
Objekt-Nr
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OM-313450
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Objektart
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Gastronomie / Beherbergung
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Objekttyp
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Restaurant
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Übernahme ab
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Nach Vereinbarung
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Miete & Nebenkosten
Kaltmiete
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auf Anfrage (zzgl. NK)
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Nebenkosten ohne Heizkosten
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250 €
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Einzelheiten
Zustand
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nach Vereinbarung
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Anzahl Etagen
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1
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Stockwerk
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Erdgeschoss
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Gesamtfläche
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220 m²
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Gastronomiefläche
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200 m²
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Restaurant-Plätze (Anzahl)
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40
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Fußboden
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Fliesen
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Heizung
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Sonstiges
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Baujahr
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1970
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Ausstattung
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Gäste-WC
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Öffentliche Verkehrsmittel
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Angaben zur Ausstattung
Die Immobilie verfügt über eine Tiefgarage, in der bei Verfügbarkeit Stellplätze angemietet werden können. Auf Wunsch können wir auch bei Bedarf weitere Gewerbeflächen anbieten. Vieles ist möglich – sprechen Sie uns einfach an.
Lage
Die Filmpassage auf der Johannisstr. 112/113 in Osnabrück liegt sehr zentral und innenstadtnah. Durch die Nähe zum Hauptbahnhof und zum Neumarkt ist die Immobilie schnell und bequem mit ÖPNV-Angeboten zu erreichen. Es befindet sich auch eine ÖPNV-Anbindung direkt vor dem Eingang.
In der unmittelbaren Nähe der Filmpassage finden sich diverse Läden sowie das Osnabrücker Marienhospital.
Lage-Check
Energie
Wesentlicher Energieträger
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Strom
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Sonstiges
Wir sind sehr daran interessiert, diese Gastronomiefläche sowie gegebenenfalls andere Gewerbeflächen zu vermieten, um wieder Leben in die Passage zu bringen.
Bitte teilen Sie uns beim ersten Kontakt bereits mit, welche Form der Gastronomie Ihnen vorschwebt und ob Sie eventuell bereits über Erfahrung verfügen.
Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
Themenportale
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