- Immobilien
- Niedersachsen
- Kreis Celle
- Celle
- Erstbezug nach Kernsanierung
Diese Seite wurde ausgedruckt von:
https://www.ohne-makler.net/immobilie/322361/
Erstbezug nach Kernsanierung
Erichsgasse 1, 29225 Celle – NiedersachsenEs handelt sich um einen Erstbezug in eine kernsanierte Wohnung. Der alte Charme wurde bei der Sanierung erhalten, die Wohnung ist jedoch technisch auf dem neuesten Stand. Die Wohnung verfügt über einen großzügigen Wohn-, Koch- und Essbereich, über ein Schlafzimmer und einen Technikraum mit Abstellfläche.
Interessieren Sie sich für diese Wohnung?
Objekt-Nr
|
OM-322361
|
Objektart
|
Wohnung
|
Objekttyp
|
Wohnung
|
Übernahme ab
|
1. Januar 2025
|
Miete & Nebenkosten
Kaltmiete
|
598 € (zzgl. NK)
|
Heizkosten
|
90 €
|
Nebenkosten ohne Heizkosten
|
70 €
|
Summe Nebenkosten/Heizkosten
|
160 €
|
Mietsicherheit
|
1.794 €
|
Einzelheiten
Zustand
|
Erstbezug nach Sanierung
|
Denkmalschutzobjekt
|
Ja
|
Anzahl Etagen
|
2
|
Stockwerk
|
1. OG
|
Badezimmer (Anzahl)
|
1
|
Schlafzimmer (Anzahl)
|
1
|
Fußboden
|
Fliesen, Vinyl / PVC
|
Heizung
|
Zentralheizung
|
Baujahr
|
1900
|
Ausstattung
|
Garten
|
Infrastruktur
|
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
|
Angaben zur Ausstattung
- Fußbodenheizung
- Gegensprechanlage mit Video
- Abstellraum
- Fläche für Waschmaschine und Trockner
- Verbreitung für eine Einbauküche
Lage
Die Wohnung befindet sich in der Celler Neustadt. Alle für das tägliche Leben erforderlichen Dinge sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Der Bahnhof befindet sich in fußläufiger Entfernung, die Anbindung an z.B. Städte wie Hannover ist daher sehr gut. Ferner ist man sehr schnell im Grünen und an der Aller.
Lage-Check
Energie
Endenergieverbrauch
|
111,00 kWh/(m²a)
|
Energieeffizienzklasse
|
D
|
Energieausweistyp
|
Verbrauchsausweis
|
Wesentlicher Energieträger
|
Gas
|
Sonstiges
Die Fassade des Hauses befindet sich im unsanierten Zustand. Eine Sanierung der Fassade ist für das kommende Jahr geplant.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
Diese Seite wurde ausgedruckt von:
https://www.ohne-makler.net/immobilie/322361/