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Angebotsübersicht Göttingen Hbf | Standfläche für Foodtruck | A-Lage
Bahnhofsplatz 1, 37073 Göttingen – NiedersachsenWir bieten hiermit am Hauptbahnhof Göttingen eine Standfläche zur Kurzzeitvermietung an.
Die Regularien, sowie Bestimmungen und Verordnungen/Gesetze der Stadt Göttingen und des Landes Niedersachsen sind zu beachten!
Es können nur Kurzzeitmietverträge von maximal 42 Tage am Stück geschlossen werden. Eine Verlängerung bei positiver Zusammenarbeit ist möglich.
Interessieren Sie sich für dieses Angebot?
Objekt-Nr
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OM-329144
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Objektart
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Einzelhandel
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Objekttyp
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Einzelhandelsladen
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Übernahme ab
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Nach Vereinbarung
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Miete & Nebenkosten
Kaltmiete
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2.000 € (zzgl. NK)
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Einzelheiten
Gesamtfläche
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15 m²
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Verkaufsfläche
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15 m²
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Angaben zur Ausstattung
Vor Ort gibt es KEINE/N:
- Wasser-/ Abwasseranschluss
- Lagermöglichkeiten
- sanitären Einrichtungen (nur öffentliche)
Diverse Stromanschlüsse vorhanden.
Lage
Bahnhofsvorplatz - Direkt vor dem Haupteingang gelegen.
Lage-Check
Sonstiges
Es werden nur Konzepte berücksichtigt, welche noch nicht am Bahnhof vertreten sind!
Dies wären z.B. Parfümerie, Non-Food, Waffeln, Donuts, Crepes, Schmalzkuchen, gesunde Konzepte (Saftbar, Bowls, Falafel), Döner, Imbisse (vegan/vegetarisch), Wurstkonzepte
Der Aufbau eines mietereigenen Standes / Trucks ist zwingend notwendig. Es werden keine Stände oder ähnliches bereitgestellt.
Impressum:
DB InfraGO AG - Regionalbereich Nord
Hachmannplatz 16
20099 Hamburg
E-Mail: vertrieb-commercial-nord@deutschebahn.com
DB InfraGO AG
Adam-Riese-Straße 11-13
60327 Frankfurt a.M.
E-Mail : vertriebcommercial@deutschebahn.com
Registergericht: Frankfurt am Main, HRB 50879
USt-IdNr.: DE 199861757
Vorstand: Dr. Philipp Nagl (Vorsitzender), Ingrid Felipe, Jens Bergmann, Dr. Christian Gruß, Heike Junge-Latz, Heinz Siegmund, Ralf Thieme
Aufsichtsbehörde: Eisenbahn-Bundesamt; Heinemannstraße 6; 53175 Bonn
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung zur Verfügung, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Die DB InfraGO AG nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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