- Immobilien
- Sachsen
- Kreis Dresden (Stadt)
- Dresden
- Stellplatz in Doppelparkeranlage zu vermieten (Hartigstraße 5)
Diese Seite wurde ausgedruckt von:
https://www.ohne-makler.net/immobilie/346341/
Stellplatz in Doppelparkeranlage zu vermieten (Hartigstraße 5)
Hartigstraße 5, 01127 Dresden (Pieschen) – SachsenBeim Objekt handelt es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus.
Interessieren Sie sich für dieses Angebot?
Objekt-Nr
|
OM-346341
|
Objektart
|
Garagen, Stellplätze
|
Objekttyp
|
Parkhaus
|
Übernahme ab
|
sofort
|
Miete & Nebenkosten
Kaltmiete
|
50 € (zzgl. NK)
|
Einzelheiten
Stockwerk
|
Keller
|
Angaben zur Ausstattung
Wir vermieten mehrere Stellplätze in einer gesicherten Tiefgarage mit einem Doppelparkersystem. Diese Art von Stellplatz ermöglicht eine platzsparende und effiziente Nutzung des Parkraums, indem zwei Fahrzeuge übereinander geparkt werden.
Das System funktioniert durch eine hydraulische Hebevorrichtung:
Die Stellplätze sind besonders geeignet für Anwohner, Pendler oder Gewerbetreibende, die eine sichere und wettergeschützte Parkmöglichkeit suchen.
Lage
Dresden-Pieschen ist ein lebendiger und aufstrebender Stadtteil im Nordwesten der sächsischen Landeshauptstadt Dresden. Geprägt von gründerzeitlicher Architektur, Elbnähe und einer sehr guten Infrastruktur, erfreut sich der Stadtteil wachsender Beliebtheit. Die Nähe zur Innenstadt (ca. 10 Minuten mit der Straßenbahn) sowie die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die Autobahn A4 machen Pieschen besonders attraktiv für Berufspendler und Familien. In der Umgebung befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kitas sowie gastronomische Angebote und kulturelle Einrichtungen. Die Elbwiesen und der nahegelegene Alaunpark bieten zudem vielfältige Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten.
Lage-Check
Sonstiges
✅ Gesicherte Tiefgarage mit Zugangskontrolle
✅ Platzsparendes System für maximale Effizienz
✅ Wettergeschütztes Parken
✅ Ideal für kleinere bis mittelgroße Fahrzeuge
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Besichtigungstermin mit uns. Bitte beachten Sie das Datenblatt. Demnach sind die Stellplätze für Vans, Busse, hohe Kombis und Fahrzeuge über 2 Tonnen nicht geeignet.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
Themenportale
Diese Seite wurde ausgedruckt von:
https://www.ohne-makler.net/immobilie/346341/