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Sehr gut geschnittene 3-Zimmer-Wohnung, 1. Obergeschoss, Zwei Balkone, Ruhiglage
51109 Köln (Brück) – Nordrhein-WestfalenEs handelt sich um eine Obergeschosswohnung mit 91qm Wohnfläche und zwei Balkonen aus dem Baujahr 1970.
Die exzellent geschnittene 3,5 Zimmer-Wohnung besteht aus folgenden Räumen:
Im 1. Obergeschoss befinden sich das große Wohnzimmer (ca. 30qm), Esszimmer, Küche großer und kleiner Balkon, Badezimmer mit Wanne, Dusche, WC und Waschtisch, Winkeldiele, kleines Büro/Ankleide/Kinderzimmer und Schlafzimmer.
Die Einbauküche kann vom Vormieter übernommen werden.
Anmietung ab 01.06. oder 01.07.2025 möglich.
Interessieren Sie sich für diese Wohnung?
Objekt-Nr
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OM-351580
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Objektart
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Wohnung
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Objekttyp
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Wohnung
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Übernahme ab
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1. Juli 2025
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Miete & Nebenkosten
Kaltmiete
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1.280 € (zzgl. NK)
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Summe Nebenkosten/Heizkosten
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280 €
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Mietsicherheit
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3.500 €
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Einzelheiten
Zustand
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gepflegt
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Anzahl Etagen
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3
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Stockwerk
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1. OG
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Badezimmer (Anzahl)
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1
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Schlafzimmer (Anzahl)
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2
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Fußboden
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Laminat, Fliesen
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Heizung
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Zentralheizung
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Baujahr
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1970
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Ausstattung
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Balkon, Keller, Vollbad, Duschbad, Einbauküche
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Angaben zur Ausstattung
Alle Räume haben weiße Kunststofffenster mit hochwertigen, wärmedämmenden Isolierglasscheiben.
Die gesamte Wohnung hat eine gehobene Ausstattung.
Lage
Das Dreifamilienhaus liegt in einer ruhigen Nebenstraße im reinen Wohngebiet des Ortskerns Köln-Brück mit kurzen Wegen zu allen Einkaufsmöglichkeiten und ca. 2 Minuten zur KVB-Haltestelle Brücker Mauspfad. Von dort aus gelangen Sie mit der Bahnlinie 1 innerhalb von ca. 15 Minuten zur Stadtmitte.
Lage-Check
Energie
Endenergieverbrauch
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102,20 kWh/(m²a)
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Energieeffizienzklasse
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D
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Energieausweistyp
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Verbrauchsausweis
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Wesentlicher Energieträger
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Gas
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Sonstiges
Im Keller ist ein Wasch- und Trockenraum vorhanden. Zur Wohnung gehört ein Abstellraum.
Die Einbauküche kann von den Vormietern übernommen werden.
Die vor Ort Besichtigung ist notwendig, ebenso positive Schufa aller einziehenden Personen.
Eine große Einzelgarage mit Elektrotor kann für 100,- € monatlich angemietet werden.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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