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Immobilienpreise Kreis Breisgau-Hochschwarzwald 2024

Aktuelle Immobilienpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Breisgau-Hochschwarzwald

Preisentwicklung für Wohnungspreise

In Breisgau-Hochschwarzwald liegt der durchschnittliche, ortsübliche Kaufpreis für Wohnungen bei 3.972€/m² im Jahr 2024. Im Vorjahr 2023 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 4.168€. Der Durchschnittskaufpreis ist also im Vergleich zum Vorjahr um 4,71% gesunken.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Baden-Württemberg ist es durchschnittlich 2,33% teurer, in Breisgau-Hochschwarzwald zu wohnen als im Rest von Baden-Württemberg.

Die im Mittel günstigsten Wohnungen in Breisgau-Hochschwarzwald befinden sich in Friedenweiler (1.923€/m²), die teuersten in Merzhausen (5.894€/m²).

Preisentwicklung für Häuserpreise

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Breisgau-Hochschwarzwald kaufen, so liegt im Jahr 2024 der durchschnittliche monatliche Quadratmeterkaufpreis bei 3.920€/m² für ein Haus. Verglichen mit dem Vorjahr 2023, in dem der durchschnittliche Kaufpreis bei 3.999€/m² lag, ist die Höhe des Kaufpreises also konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Häusern in Baden-Württemberg ist es durchschnittlich 7,39% teurer, ein Haus in Breisgau-Hochschwarzwald zu kaufen als im Rest von Baden-Württemberg.

Die im Mittel günstigsten Häuser in Breisgau-Hochschwarzwald befinden sich in Lenzkirch (2.202€/m²), die teuersten in Eschbach (5.277€/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Preisspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler.net anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Preisspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.