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Immobilienpreise Schwarzwald-Baar-Kreis 2024

Aktuelle Immobilienpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Schwarzwald-Baar-Kreis

Preisentwicklung für Wohnungspreise

In Schwarzwald-Baar-Kreis liegt der durchschnittliche, ortsübliche Kaufpreis für Wohnungen bei 3.097€/m² im Jahr 2024. Im Vorjahr 2023 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 2.714€. Der Durchschnittskaufpreis ist also im Vergleich zum Vorjahr um 14,08% gestiegen.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Baden-Württemberg ist es durchschnittlich 20,12% günstiger, in Schwarzwald-Baar-Kreis zu wohnen als im Rest von Baden-Württemberg.

Die im Mittel günstigsten Wohnungen in Schwarzwald-Baar-Kreis befinden sich in Mönchweiler (1.843€/m²), die teuersten in Villingen-Schwenningen (4.319€/m²).

Preisentwicklung für Häuserpreise

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Schwarzwald-Baar-Kreis kaufen, so liegt im Jahr 2024 der durchschnittliche monatliche Quadratmeterkaufpreis bei 2.605€/m² für ein Haus. Verglichen mit dem Vorjahr 2023, in dem der durchschnittliche Kaufpreis bei 2.730€/m² lag, ist die Höhe des Kaufpreises also um 4,59% gesunken.

Verglichen mit anderen Häusern in Baden-Württemberg ist es durchschnittlich 28,74% günstiger, ein Haus in Schwarzwald-Baar-Kreis zu kaufen als im Rest von Baden-Württemberg.

Die im Mittel günstigsten Häuser in Schwarzwald-Baar-Kreis befinden sich in Triberg (Schwarzwald) (1.755€/m²), die teuersten in Gütenbach (11.450€/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Preisspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler.net anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Preisspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.