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Immobilienpreise Kreis Altenkirchen (Westerwald) 2025

Aktuelle Immobilienpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Altenkirchen (Westerwald)

Preisentwicklung für Wohnungspreise

In Altenkirchen (Westerwald) liegt der durchschnittliche, ortsübliche Kaufpreis für Wohnungen bei 1.534€/m² im Jahr 2025. Im Vorjahr 2024 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 1.916€. Der Durchschnittskaufpreis ist also im Vergleich zum Vorjahr um 19,91% gesunken.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Rheinland-Pfalz ist es durchschnittlich 54,62% günstiger, in Altenkirchen (Westerwald) zu wohnen als im Rest von Rheinland-Pfalz.

Die im Mittel günstigsten Wohnungen in Altenkirchen (Westerwald) befinden sich in Betzdorf (4.877€/m²), die teuersten in Betzdorf (4.877€/m²).

Preisentwicklung für Häuserpreise

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Altenkirchen (Westerwald) kaufen, so liegt im Jahr 2025 der durchschnittliche monatliche Quadratmeterkaufpreis bei 2.440€/m² für ein Haus. Verglichen mit dem Vorjahr 2024, in dem der durchschnittliche Kaufpreis bei 1.801€/m² lag, ist die Höhe des Kaufpreises also um 35,43% gestiegen.

Verglichen mit anderen Häusern in Rheinland-Pfalz ist es durchschnittlich 16,07% günstiger, ein Haus in Altenkirchen (Westerwald) zu kaufen als im Rest von Rheinland-Pfalz.

Die im Mittel günstigsten Häuser in Altenkirchen (Westerwald) befinden sich in Harbach (755€/m²), die teuersten in Ersfeld (3.180€/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Preisspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler.net anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Preisspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.