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Immobilienpreise Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2024

Aktuelle Immobilienpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Preisentwicklung für Wohnungspreise

In Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt der durchschnittliche, ortsübliche Kaufpreis für Wohnungen bei 2.066€/m² im Jahr 2024. Im Vorjahr 2023 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 2.126€. Der Durchschnittskaufpreis ist also im Vergleich zum Vorjahr um 2,83% gesunken.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Sachsen ist es durchschnittlich 28,76% günstiger, in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu wohnen als im Rest von Sachsen.

Die im Mittel günstigsten Wohnungen in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge befinden sich in Altenberg (928€/m²), die teuersten in Bad Schandau (3.010€/m²).

Preisentwicklung für Häuserpreise

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kaufen, so liegt im Jahr 2024 der durchschnittliche monatliche Quadratmeterkaufpreis bei 2.347€/m² für ein Haus. Verglichen mit dem Vorjahr 2023, in dem der durchschnittliche Kaufpreis bei 2.479€/m² lag, ist die Höhe des Kaufpreises also um 5,32% gesunken.

Verglichen mit anderen Häusern in Sachsen ist es durchschnittlich 9,17% günstiger, ein Haus in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu kaufen als im Rest von Sachsen.

Die im Mittel günstigsten Häuser in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge befinden sich in Schmiedeberg (1.331€/m²), die teuersten in Lohmen (3.348€/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Preisspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler.net anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Preisspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.