Dürfen Immobilienbesitzer einfach Bäume fällen?
Bevor Sie sich dazu entscheiden, einen Baum auf Ihrem Grundstück zu fällen, sollten Sie prüfen, ob dafür eine Genehmigung erforderlich ist. In vielen Fällen ist das notwendig, denn es gibt einige Vorschriften, die den Schutz von Bäumen und Natur gewährleisten sollen. Wann ist das der Fall? Darüber informieren wir Sie hier.
Darf man zu jeder Jahreszeit Bäume fällen?
Nein! Das Fällen von Bäumen ist nur zwischen Oktober und Februar erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums verbietet das Bundesnaturschutzgesetz das Fällen, unabhängig davon, ob eine Baumschutzsatzung in der jeweiligen Gemeinde existiert oder nicht.
Wann ist eine Baumfällung genehmigungspflichtig?
Das betrifft vor allem Bäume, die eine bestimmte Größe, ein besonders hohes Alter oder einen Schutzstatus als notwendiger Lebensraum für Tiere haben. Es ist klar: Bäume haben eine wichtige Funktion im Ökosystem und sind Lebensraum für viele Tierarten. Zudem produzieren sie Sauerstoff und filtern Schadstoffe aus der Luft. Deshalb darf nicht jeder beliebige Baum einfach gefällt werden.
Was sind Anhaltspunkte für eine Genehmigungspflicht? Oft handelt es sich um seltene oder exotische Bäume. Auch Bäume, die als Sichtschutz dienen oder als Lebensraum für Tiere fungieren, können unter die Genehmigungspflicht fallen. Darüber hinaus kann auch der Standort des Baumes eine Rolle spielen: Bäume, die in einem Naturschutzgebiet oder in der Nähe von Gewässern stehen, unterliegen häufig der Genehmigungspflicht.
Bei alledem spielt also auch das Bundesnaturschutzgesetz eine Rolle. Das schützt grundsätzlich gefährdete Arten, Lebensräume und Biotope sowie Landschaftsteile von besonderer Schönheit oder Eigenart. Bei einer Genehmigung zur Baumfällung muss daher auch geprüft werden, ob durch die Fällung ein Lebensraum oder ein Biotop zerstört wird, ob seltene Tier- oder Pflanzenarten betroffen sind.
Es ist also ratsam, sich vor einer Baumfällung zunächst über die rechtlichen Bestimmungen und den Schutzstatus des betreffenden Baumes zu informieren.
Was mache ich, wenn eine Genehmigungspflicht besteht?
Dann muss die Fällung bei der zuständigen Behörde beantragt werden. In der Regel ist das bei Bäumen auf privaten Grundstücken das Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Dort müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden – beispielsweise ein Gutachten über den Zustand des Baums oder ein Lageplan mit eingezeichnetem Baumstandort.
Wichtig zu wissen: Auch Gefahren durch absterbende Äste oder Wurzelschäden, die einen Baum instabil machen können, sind Grund für eine Baumfällung – doch die Gefahr muss im Zweifelsfall erst mal nachgewiesen werden. Darum wird oft das Gutachten eines Sachverständigen notwendig.
Je nach Bundesland können die Anforderungen an den Antrag variieren, daher empfiehlt es sich, im Vorfeld Informationen bei der zuständigen Behörde einzuholen. Die Bearbeitungszeit für einen Antrag zur Baumfällung kann je nach Bundesland und Umfang des Verfahrens unterschiedlich sein und kann mehrere Wochen, sogar Monate dauern. Es ist daher ratsam, frühzeitig mit dem Antragsverfahren zu beginnen, um Verzögerungen bei der Umsetzung des Projekts zu vermeiden.
Auch die anfallenden Kosten wird Ihnen die Behörde nennen – denn eine Baumfällung ist nicht kostenlos.
Werden Bäume ohne Genehmigung gefällt, drohen hohe Strafen und Schadensersatzforderungen – auch, wenn es sich um ein Versehen gehandelt hat, oder die angebliche Gefahr durch den Baum nicht fachmännisch untersucht wurde.
Gibt es Alternativen zur Baumfällung?
Alternativen zur Fällung von Bäumen sollten möglichst immer in Betracht gezogen werden – denn Bäume sind wertvoll. Eine alternative Möglichkeit ist die Kroneneinkürzung, bei der nur die äußeren Äste des Baumes entfernt werden, um den Baum zu verkleinern und sicherer zu machen.
Eine weitere Alternative ist die Totholzentfernung, bei der nur abgestorbene Teile des Baums entfernt werden. Auch eine Verpflanzung kann eine Möglichkeit sein, um einen Baum an einem anderen Ort zu erhalten.
Wenn der Baum jedoch wirklich gefällt werden muss, sollte man über eine Nachpflanzung nachdenken, um den Verlust auszugleichen.
Welche Gründe für eine Baumfällung könnte es sonst noch geben?
Bei anstehenden Baumaßnahmen kann es notwendig sein, Bäume zu fällen, um Platz zu schaffen oder die Standsicherheit der verbleibenden Bäume zu gewährleisten. Vor allem bei geplanten Neubauten ist das eine Abwägungsfrage.
Trotzdem steht fest: In jedem Fall muss geprüft werden, ob die Fällung wirklich unvermeidbar ist und welche Auswirkungen sie auf Natur und Umwelt hat.
Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.
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