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Wie sinnvoll ist der Bausparvertrag noch? Oder wieder?

Noch vor kurzem waren Bausparverträge vor allem unter diesem Aspekt gesuchte Objekte: „Wie kann ich meinen Vertrag schnellstmöglich – und ohne große Verluste – kündigen?“ Diese Zeiten scheinen vorbei zu sein. Darum wagen wir mal einen neuen Blick auf eine Vertragsart für alle, die in absehbarer Zeit bauen oder renovieren wollen: Wie attraktiv ist der Bausparvertrag noch oder wieder – oder könnte es vielleicht werden? Und vor allem: für wen?

Die Entwicklung

Die Hintergründe für diese Entwicklung sind klar: So lange Baugeld günstig war, Baudarlehen bei ihrer Zinsberechnung vielleicht sogar noch eine Null vor dem Komma stehen hatten, waren Bausparverträge für die meisten Menschen völlig uninteressant. Wer einen hatte, wollte ihn in aller Regel so schnell wie möglich kündigen – er rentierte sich einfach nicht mehr.

Doch jetzt ist in recht kurzer Zeit alles ganz anders geworden: Die Zinsen für Kredite steigen deutlich in noch lang nicht absehbare Höhen. Die großen Bausparversicherer meldeten kürzlich, dass rund zehn Prozent mehr Bausparverträge abgeschlossen worden seien als im Vorjahresvergleich. Mehr noch: Das sei ein Trend, der sich fortsetzen dürfte, prognostizieren Experten. Sogar die Stiftung Warentest spricht von einem „Comeback des Bausparens“.

Warum das? Zwar sind die Zinsen, die Bausparkassen anzubieten haben, noch immer dürftig, mehr als 0,30 Prozent sind kaum drin. Doch gerade bei Bau- oder Renovierungsvorhaben sind Guthaben-Zinsen ja noch lange nicht alles, ganz im Gegenteil: Richtig heftig werden ja in aller Regel die Darlehenszinsen. Und genau hier beginnt derzeit der Wiederaufstieg des Bausparvertrags: Er garantiert einen Zinssatz von maximal rund 2,5 Prozent, in besonders günstigen Fällen steht sogar nur eine 1 vor dem Komma. Und das für ein Darlehen, das erst in sieben oder zehn Jahren ausbezahlt wird. Besonders wichtig ist hier wohl das Wort „Garantie“. Wenn Preise, Inflation und auch Zinsen derart schnell steigen wie derzeit, bekommt so eine Garantie ein ganz eigenes Gewicht.

Wer jetzt einen Bausparvertrag abschließt, weiß oder ahnt: Bauspardarlehen sind – und vor allem: bleiben vermutlich - günstiger als Bankkredite. Die Stiftung Warentest hat unter diesen Prämissen verschiedene Modelle durchgerechnet. Ergebnis: Mindestens 4.000 Euro lassen sich mit einem Bausparvertrag im Vergleich zur Hypothekenfinanzierung sparen. Und die Darlehenszinsen scheinen weiter nach oben zu klettern.

Das „Prinzip Bausparen“

Grundsatz ist immer: Erst sparen, dann bauen. Oder renovieren, sanieren, umbauen, die Immobilie dämmen und energiesicher machen. Das Geld, das frei wird, wenn die Bausparphase abgeschlossen ist, lässt sich für alle Maßnahmen an der eigenen Immobilie nutzen. Übrigens lassen sich mit diesem Geld auch Hypothekenschulden an der Immobilie tilgen oder Sonderzahlungen auf einen laufenden Kredit leisten. Der Wortbestandteil „Bau“ in dieser Art von Sparvertrag führt also schnell in die Irre, wenn man es zu wörtlich nimmt … Nein: Es geht keineswegs nur um (Neu-)Bauten.

Damit haben wir bei der Frage, für wen ein Bausparvertrag sinnvoll ist, schon eine erste Antwort: Für alle, die Zahlungen an und für eine Immobilie zu leisten haben. Ganz gleich, welcher Art diese Zahlung ist.

Bausparverträge kennen Fristen – und damit das angesparte Guthaben ausgezahlt werden kann, muss ein Mindestguthaben erreicht worden sein. Dann erst kann das Geld zugeteilt werden, damit beginnt der Rückzahlungsprozess – aber eben zu festgelegten Zinssätzen. Die bleiben unverändert. Die Einzelheiten regelt der jeweilige Bausparvertrag.

Außerdem gibt es für das anzusparende Guthaben keine Untergrenze – Bausparverträge eignen sich also auch gut für kleinere Sparziele, herkömmliche Baudarlehen werden oft erst ab 50.000.- Euro oder mehr angeboten.

Hat ein Bausparvertrag nur Vorteile?

Nein, so ist das leider auch nicht. Beispielsweise bekommt niemand eine Garantie, sein Darlehen genau zu dem Zeitpunkt zu bekommen, an dem er das Geld braucht: Bausparkassen dürfen keine Zuteilungstermine garantieren, weil sie grundsätzlich von der Geschäftsentwicklung des Unternehmens abhängen. Aber es gibt mehr als eine große Bausparkasse, bei der die Zuteilung am Ende doch recht zeitnah erfolgen kann.

Der Zeitaspekt ist auch nicht unwichtig: Grundsätzlich brauchen Bausparverträge Zeit: Ansparphase und Zuteilung sind selten unter sieben Jahren zu haben.

Die Rückzahlung muss in aller Regel verhältnismäßig schnell erfolgen – je höher die Bausparsumme ist, desto höher wird die monatliche Rate ausfallen. Experten raten darum, nicht zu hohe Bausparsummen ins Auge zu fassen – bei großen Bauprojekten sollte der Bausparvertrag etwa 20 Prozent des Kaufpreises ausmachen.

Zusatzkosten gibt es auch: Alle Bausparkassen verlangen eine Abschlussgebühr – die kann bis zu 1,6 Prozent der Bausparsumme ausmachen. Dazu kommen minimale „laufende Kosten“ – bis zu 18 Euro pro Jahr. Was vermeidbar sein sollte: Manche Bausparkassen verlangen den sogenannten Agio, eine Sondergebühr in Höhe von 1 bis 2 Prozent der Darlehenssumme, allein für die Auszahlung des Darlehens. Hier gilt: Lieber so lange suchen, bis man einen Vertrag ohne diese Zusatzkosten gefunden hat!

Weitere Zielgruppen für Bausparverträge

Wir haben bereits gesehen: In Zeiten unsicherer Zinsentwicklungen könnte der garantierte Zinssatz eines Bausparvertrags ein unschlagbarer Pluspunkt sein.

Wer nicht allzu große Summen braucht, um ein Bau-, Umbau- oder Sanierungsprojekt zu realisieren, könnte mit einem Bausparvertrag gut beraten sein. Ebenso, wer Umschuldungen an bereits laufenden Kreditverträgen zur Finanzierung einer Immobilie vornehmen möchte.

Und dann gibt es noch Menschen, deren Arbeitgeber Arbeitnehmersparzulagen anbieten – dafür eignen sich Bausparverträge hervorragend: Der Arbeitgeber zahlt einen (kleinen) Teil der Raten mit.

Wer Anrecht auf eine Wohnungsbauprämie hat (eigengenutzte Immobilien werden bei bestimmten Einkommensgrenzen von staatlicher Seite gefördert), bekommt ebenfalls zusätzliche Raten auf die Zahlungen des Bausparvertrags.


Veröffentlicht am 10.02.2023

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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