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Studie: Mieten belasten einkommensschwache Haushalte stark

Mietbelastung für EInkommenschwache zu hoch

Nach aktuellen Daten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung (DIW) ist die Gesamtbelastung durch Mieten in den letzten Jahren im Durchschnitt nicht gestiegen. Allerdings müssen einkommensschwache Haushalte deutlich mehr von ihrem Haushaltseinkommen für Mieten aufbringen.

Überraschung: Belastung durch Mieten im Schnitt konstant

Die aktuell veröffentlichten Daten überraschen. Demnach ist die Gesamtbelastung durch Mieten gemessen am Haushaltseinkommen in den vergangenen knapp 20 Jahren nahezu konstant geblieben.

Das bedeutet: Im Schnitt steht den Haushalten mehr Geld zur Verfügung, womit sie die Mietsteigerungen der letzten Jahre kompensieren können. Denn die Nettokaltmieten sind zwischen 2010 und 2022 laut DIW im Schnitt um 55 Prozent, in Großstädten sogar um 70 Prozent gestiegen.

Als Faustregel gilt, dass die Mieten nur 30 Prozent des Haushaltseinkommens ausmachen sollten. Im Durchschnitt liegt die Quote unter dieser Marke. Allerdings gibt es in der detaillierteren Betrachtung eine große Bandbreite, die auf eine soziale Schieflage hinweist. Diese Belastungsschere geht laut DIW sogar auseinander.

Einkommensschwache Haushalte leiden unter hohen Mieten

Belastung durch Mieten nach EInkommen, Grafik DIW
Belastung durch Mieten nach EInkommen, Grafik DIW

Konkret bedeutet das: Einkommensschwache Haushalte müssen mehr als die veranschlagten 30 Prozent des Einkommens für Mieten aufbringen. Während Haushalte mit sehr hohem Einkommen nur 21,4 Prozent und Haushalte mit hohem Einkommen 23,7 Prozent aufbringen müssen, steigt die Belastung bei niedrigem Einkommen auf 27,9 und bei sehr niedrigem Einkommen auf 35,8 Prozent des Einkommens.

Bei den sehr schwachen Einkommen ist der Anteil von 1990 bis 2021 um fast 12 Prozentpunkte gestiegen. Zugleich müssen diese Haushalte im Vergleich über 14 Prozentpunkte mehr von ihrem Einkommen für Mieten aufwenden als sehr einkommensstarke Haushalte. Besonders betroffen sind laut DIW Singlehaushalte, zu denen viele alleinstehende Senioren gehören, sowie Alleinerziehende.

Regionale Unterschiede bei der Mietbelastung

Die Daten zeigen außerdem regionale Unterschiede. Die Haushaltsbelastung durch Mieten ist im Westen deutlich höher als im Osten. Besonders groß ist sie in den Regionen Köln, Frankfurt und Schleswig-Holstein. Im Osten dagegen, besonders in Thüringen sowie in der Ostpfalz und in Niederbayern, ist der Mietanteil am geringsten. Tipp: Eine detaillierte Auswertung aktueller Mietpreise bieten wir in unserem Mietspiegel.

Soziale Maßnahmen gefordert

Konstantin A. Kholodilin vom DIW erklärt: „Wohnen entwickelt sich mehr und mehr zur sozialen Frage. Die ärmsten Haushalte zahlen einen deutlich höheren Anteil ihres Einkommens für Miete als Besserverdienende – und die Schere geht immer weiter auseinander.“

Es sei der Anteil der Haushalte gestiegen, für die eine besonders große Belastung erkennbar ist. Da der soziale Wohnungsbau zugleich hinter dieser Entwicklung zurückbleibt, entsteht eine Lücke beim bezahlbaren Wohnraum. Seit 2002 liegt demnach die Quote von Haushalten, die mehr als 40 Prozent des Einkommens für die Miete aufbringen müssen und als überlastet gelten höher als die Sozialmieterquote. Seit 2021 ist sie sogar doppelt so hoch.

Es ist ein entsprechender Handlungsbedarf erkennbar. Das DIW mahnt an, sich besonders um stark belastete oder überlastete Gruppen zu kümmern und geeignete soziale Instrumente zu finden. Dazu zählen eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus und eine Erhöhung des Wohngeldes. Zugleich stellen die Studienmacher heraus, dass relevante Entscheidungen aufgrund der regionalen Unterschiede möglichst in den Kommunen getroffen werden sollten.


Veröffentlicht am 10.10.2024

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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