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Was tun, wenn es im Home-Office zu eng wird?

Je länger die Pandemie dauert, desto mehr Arbeitsmaterialien bringen Menschen, die eigentlich angestellt sind, mit nach Hause. Das Home-Office ist für viele zur Dauersituation geworden – und nicht nur eine vorübergehende Angelegenheit, wie im Frühjahr manchmal noch vermutet. Vor allem in jungen Familien kann es damit in den eigenen vier Wänden ganz schön eng werden

<p>Kinder wie Eltern brauchen einen eigenen Arbeitsplatz – wo es den nicht gibt, trifft man sich unter Umständen an ein und demselben Tisch. Der ist Ess-, Arbeits- und Wohnzimmertisch in einem. Das kann auf Dauer nicht gut gehen!

Mittlerweile ist klar: Das ist keine Übergangssituation, es wird dauern. Zudem mehren sich die Stimmen von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern, die nicht ausschließen (wollen), dass die Arbeit im Home-Office auch nach den notwendigen Lockdown-Phasen noch eine attraktive Option sein könnte, die viele Menschen auch in Zeiten ohne akute Viren-Gefahr gern fortsetzen würden. Darum ist es langsam an der Zeit, mal zu fragen: Was macht das mit unseren Häusern und Wohnungen? Erst recht dann, wenn wir die vielleicht gerade verkaufen wollen? Dazu hier mal einige Gedanken und Lösungsansätze:

Lieber mehr kleine als große (Arbeits-)Räume, vielleicht mit Falt- oder Trennwänden, Paravants oder flexiblen Abtrennmöglichkeiten

Der Hintergrund ist klar: Seit Jahrzehnten dominieren offene Küchen mit angrenzenden, ebenfalls offenem Wohn- und Essbereich unsere Häuser und Wohnungen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Nur: Was groß und offen ist, kann immer auch unterteilt werden – und das muss noch nicht einmal eine dauerhafte Lösung sein. Da ist innenarchitektonische Kreativität gefragt. Offene Durchgänge – etwa der gemauerte Bogen – ist da die vermutlich aufwändigste Lösung. Damit bleibt der Raum noch immer offen, kann aber mit exquisiten Gardinen, handwerklich schönen Trennwänden oder einem (chinesischen) Paravant bei Bedarf auch optisch wunderbar abgetrennt werden. Braucht man die Unterteilung nicht mehr, ist sie mit ein paar Handgriffen schnell wieder entfernt.

Bei zu verkaufenden Immobilien bereits darauf hinweisen, dass man sich Gedanken über die veränderte Arbeitssituation gemacht hat!

Das gilt vor allem dann, wenn es in der Immobilie ausbaufähige Räume gibt: Keller, Dachboden, größere Abstellräume. Der simple, aber deutliche Hinweis: „Hier könnte Ihr Home-Office sein“ bewirkt da schon viel.

Wenn ein relativ großer Garten zur Immobilie gehört, könnte es auch eine Überlegung wert sein, für wie viele Menschen ein stabiles Gartenhäuschen – im Idealfall beheizbar und mit Wasseranschluss – ein richtig gutes Angebot darstellen könnte. Selbst, wenn die Zeiten der Lockdowns vorüber sind, lässt sich ein solches Häuschen immer noch sehr gut vermieten: Es hat einen eigenen Eingang. Und es gibt genügend freiberuflich arbeitende Menschen, die sich glücklich schätzen könnten, so ein Kleinod zu mieten! Bevor Sie ein solches Häuschen – das es ja schon in Form von Fertigbauteilen gibt – realisieren, sollten Sie sich allerdings erkundigen, ob die regionalen Bau- und Nutzungsvorschriften Derartiges erlauben. Ähnlich könnte übrigens auch mit dem Ausbau von Kellerräumen verfahren werden – wenn der Keller eine separate Zugangsmöglichkeit hat. Freiberuflich arbeitende Menschen dürfen derartige Räume übrigens – vor allem mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters – nutzen, ohne dass eine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt. Hier kommt es häufig zu einer Verwechslung von gewerblicher und freiberuflicher Arbeit. Und in welchem Status sich ein angestellter Mensch im corona-bedingten Home-Office befindet, ist juristisch noch gar nicht einwandfrei geklärt.

Auch an die steuerrechtlichen Vorteile denken!

Im Zuge von Corona müssen derzeit viele Dinge neu bewertet werden … Etwa die Sache mit der „Arbeitsecke“. Wo lange Zeit feststand, dass Beschäftigte die Kosten für ihr Arbeitszimmer nur dann steuerlich absetzen können, wenn es sich um einen eigenen Raum handelt, steht das mittlerweile wieder auf dem Prüfstand – dazu fordern jedenfalls mehrere Berufsverbände mittlerweile vehement auf. Ein Durchgangszimmer, den Küchentisch oder die Ecke im Wohnzimmer akzeptiert das Finanzamt bisher in der Regel nicht als Arbeitsraum. Allerdings: Wer nachweisen kann, dass ihm für die berufliche Tätigkeit kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann die Kosten des heimischen Arbeitszimmers bis zu einem bestimmten Betrag doch noch von der Steuer absetzen – auch, wenn es „nur“ eine Arbeitsecke ist. Mit anderen Worten: Wer als Immobilienbesitzer dazu beitragen kann, dass die veränderten Arbeitsbedingungen auch steuerlich fair bewertet werden, sollte das tun!

Nachbarschaftlich denken und handeln!

Zu den wenigen Vorteilen von Corona gehört, dass viele Menschen beginnen, (wieder) stärker aufeinander Rücksicht zu nehmen. Da könnten sich beispielsweise alle Personen, die eine Immobilie besitzen, in der es noch ungenutzte Räume gibt – vorzugsweise mit separatem Eingang – etwas einfallen lassen, wie sie jenen Familien helfen könnten, denen durch die lange Dauer der Arbeit im Home-Office sprichwörtlich die Decke auf den Kopf zu fallen droht. Das muss nicht kostenlos geschehen, es könnte durchaus in einem Mietvertrag – und auf befristete Zeit - geregelt werden. In vielen Familien ist durch die veränderte Arbeitsweise die Raumnot mittlerweile so sehr zum Problem geworden, dass sich eine solche Initiative durchaus rentieren könnte. Wichtig könnte sein, dass der „neue Arbeitsplatz“ im wahrsten Sinn des Wortes nachbarschaftlich, also fußläufig oder per Fahrrad erreichen lässt.

Wenn Sie einen solchen Raum anzubieten haben: Veröffentlichen Sie ihn doch einfach auf ohne-makler.net – da lässt sich schließlich auch sehr gezielt regional suchen!


Veröffentlicht am 16.02.2021

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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