Dachrinnenreinigung: Wer trägt eigentlich die Kosten?
Hausbesitzer haben ein Interesse daran, Ihre Immobilie gut in Schuss zu halten. Eine der gern vergessenen Aufgaben ist es, die Dachrinnen zu reinigen. Bleibt das aus, drohen Schäden am Haus. Doch, wer zahlt in einem Mietshaus eigentlich die erforderlichen Arbeiten? Dürfen Vermieter die Ausgaben als Nebenkosten abrechnen?
Warum ist eine Dachrinnenreinigung wichtig?
Zuvor stellt sich die Frage, warum ausgerechnet die unscheinbare Dachrinne gesäubert werden muss und sonst Probleme verursachen kann. Die einfache Antwort: Durch Wind, Staub, Schnee, Regen und andere Einflüsse sammeln sich in dem Abflusssystem Dreck und kleine Gegenstände wie Blätter oder Äste, es wächst vielleicht sogar Moos darin und manchmal verendet dort auch ein Vogel. Das gilt besonders bei begrünten Fassaden oder Immobilien, die mit Blick auf Biophilic Design errichtet sind.
Das Resultat: Das Wasser kann nicht mehr gut abfließen und läuft je nach Situation an der Hauswand herunter. Das kann zu Feuchtigkeitsschäden an der Außenwand führen. Noch schlimmer: Starker Regen spült die Verschmutzung in das Fallrohr, das dadurch verstopft.
Etwa alle ein bis zwei Jahre reinigen lassen
Um das Risiko für Schäden am Haus zu reduzieren, sollte etwa alle ein bis zwei Jahre ein Dachdecker beauftragt werden, die Rinnen zu reinigen. Je nach Standort kann dieser Turnus etwas vergrößert werden. So ist die Dachrinnenreinigung an einer Waldrandlage wichtiger als bei einem Haus in Alleinlage mit viel Abstand zu Bäumen. Anders als bei Schornsteinen gibt es jedoch keine Pflicht zur Reinigung.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Die Kosten sind variabel. Viele Dachdecker bieten einen Meterpreis an, der aktuell in vielen Regionen bei ca. 3,50 Euro bis 5 Euro liegt. Außerdem wird für den Rinnenkasten ein zusätzliches Entgelt in bis zu doppelter Höhe fällig. Weiterhin berechnen die Dienstleister besonderen Aufwand, erforderliche Geräte wie eine Hebebühne und die Anfahrt. Auch das Material der Rinnen und Rohre kann Einfluss auf den Preis haben. Dennoch sind die Kosten insgesamt relativ niedrig.
Gehören Ausgaben für die Dachrinnenreinigung zu den Nebenkosten?
Bei den Ausgaben für die Dachrinnenreinigung handelt es sich um sonstige Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung. Das bedeutet: Vermieter dürfen diese Ausgaben als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Denn es sind im Rechtssinn Wartungskosten. Allerdings gibt es zwei Details, die wichtig sind:
- Die Umlage ist nur dann gestattet, wenn die Ausgaben im Mietvertrag unter abrechenbare Nebenkosten aufgeführt sind.
- Rechnungsbestandteile für Reparaturen oder erneuertes Material muss der Vermieter vorher herausrechnen und selbst tragen.
Dachrinnenreinigung: Alternativen und Schutzsysteme
Grundsätzlich halten Zinkdachrinnen besonders lang und sind weniger anfällig für Beschädigungen. Das kann auch Schäden durch Schmutz und Kleinteile in der Rinne reduzieren. Effektiver ist es jedoch vorzubeugen. Möglich ist das zum Beispiel mit Dachrinnenschutz. Dabei handelt es sich um ein Gitter, das auf den Rinnenkästen befestigt wird. So bleiben Laub und größere Verschmutzungen außen vor. Dennoch bleibt auch mit solchen Vorrichtungen eine regelmäßige Dachrinnenreinigung erforderlich. Allerdings kann der Abstand deutlich größer ausfallen.
Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.
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