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Mindeststandards für die Energieeffizienz in der EU

Energieeinsparungen funktionieren ja nie allein auf nationaler Ebene. Darum ist es gut, dass auch die Europäische Union mittlerweile Mindeststandards festgelegt hat – zum ersten Mal in ihrer Geschichte übrigens. Was bedeuten die für uns? Und was für private Immobilienbesitzer in Deutschland?

Einsparziele

Im März 2023 haben der Ratsvorsitz und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments erstmals politische Einigung im Hinblick auf eine Senkung des Endenergieverbrauchs auf EU-Ebene um 11,7 Prozent bis 2030 erzielt. Für die Mitgliedstaaten werden damit einheitliche Kriterien festgelegt, aus denen sich die nationalen Beiträge zur Umsetzung dieses EU-Ziels ableiten. Die verbindliche Verpflichtung zur Erbringung von Energieeinsparungen wird auf durchschnittlich knapp 1,5 Prozent pro Jahr erhöht. Wichtig – nicht zuletzt für Deutschland: Den Mitgliedstaaten wird bei der Verwirklichung dieses Ziels ausdrücklich „eine gewisse Flexibilität gewährt“. Anders herum betrachtet: Das Ziel von 11,7 Prozent Einsparung ist nur auf EU-Ebene verbindlich, nicht jedoch für die einzelnen Mitgliedsstaaten. Das gilt für alle Arten des Energieverbrauchs. Aber Immobilien verbrauchen immerhin schon 35 Prozent des gesamten Energievolumens.

Was ist mit öffentlichen Gebäuden?

Die Vorgaben mit Blick auf Immobilien im Besitz der „öffentlichen Hand“ sind sehr klar: EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, jedes Jahr mindestens drei Prozent der Gesamtfläche aller Gebäude, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden, zu renovieren. Sie sollen also mit gutem Beispiel vorangehen.

Was bedeuten die Richtlinien der EU für private Immobilienbesitzer?

Erst einmal geht es um die Effizienzklassen. EU-weit soll ein vereinheitlichtes Effizienzklassensystem von A bis G geschaffen werden. So sollen die Gebäudeklassen in EU-Ländern untereinander vergleichbar werden. Nur 15 Prozent aller Gebäude sollten in der schlechtesten Energieklasse G bleiben: Das EU-Parlament dringt vor allem auf die Umsetzung der geplanten Sanierungspflicht für Gebäude mit besonders schlechten Energiewerten.

Ziel ist es, bis 2030 alle Gebäude auf mindestens Energieklasse E zu optimieren, bis 2033 sollen sämtliche Häuser mindestens der Energieklasse D angehören. Nichtwohngebäude und Gebäude der öffentlichen Hand sollen diese Ziele bereits ab 2026 erreichen. Ab 2028 sollen alle Neubauten nur noch als Nullemissionsgebäude errichtet werden dürfen. Und es soll eine Solarpflicht für Neubauten ab spätestens 2028 geben. Bei Bestandsgebäuden gilt die Solarpflicht erst ab 2032.

Ob für Immobilienbesitzer bald akuter Handlungsbedarf besteht, kann jeder leicht selbst anhand des Energieausweises für seine Immobilie ermitteln: Wessen Haus bereits die Standards A, B, C oder D erreicht hat, ist nicht von den EU-Richtlinien betroffen. Wer ein Neubauprojekt verkaufen oder vermieten möchte, plant in der Regel ohnehin mit dem A-Standard.

Wie teuer wird das alles?

Kritiker werfen den EU-Plänen jetzt bereits vor, das käme einem „Sanierungszwang“ gleich. Nach Ansicht des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. wären rund 45 Prozent der Gebäude in Deutschland betroffen – und das entspräche einer Investitionssumme von bis zu 182 Milliarden Euro.

Die stärkste Kritik kommt von Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund. Er spricht von der „größten Vernichtung von Immobilienwerten seit dem Zweiten Weltkrieg und ein Verlust der Altersvorsorge für Millionen von Eigentümerinnen und Eigentümern.“

Dennoch: Es gibt Geld. Und Möglichkeiten

Auf der anderen Seite: Die EU knüpft die Einführung dieser Standards ausdrücklich an umfangreich notwendige Förderungsprogramme für Eigentümer. Es stehen EU-Fördergelder in Höhe von bis zu 150 Milliarden Euro zur Verfügung. Sowohl in der EU wie in Deutschland sind sich alle Entscheider einig: weitere Belastung für Mieter soll es nicht geben. Es bleibt allerdings unklar, wie das realisiert werden kann.

Ein Schlüssel für die effiziente Steigerung der Sanierungsquote könnten die sogenannten Quartiersansätze sein, bei denen eine Vielzahl von Gebäuden saniert, an effiziente Heiz- und Kältesysteme und Netze angeschlossen oder Gemeinschaften zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufgebaut werden. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Quartiere gelegt werden, die sich effizient und unter Nutzung von Skaleneffekten im Rahmen serieller Maßnahmen sanieren lassen.


Veröffentlicht am 21.09.2023

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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