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Fenster, Terrassen, Balkone: Was Immobilienbesitzer besser erledigen sollten, bevor der Herbst kommt

Maurerwerkzeug: Spachtel, Glätter, Kelle

Noch ist es schön, oft sonnig und selten verregnet. Wer an seiner Immobilie Ausbesserungs- und Renovierungsarbeiten wie das Streichen von Türen oder Fensterrahmen vornehmen will, Terrassen oder Balkone neu gestalten oder Wegplatten im Garten austauschen möchte, sollte das besser bald tun, denn in den kalten, feuchten Jahreszeiten werden manche dieser Arbeiten extrem schwierig bis unmöglich. Noch dringender werden solche Arbeiten natürlich, wenn Sie planen, Ihre Immobilie vielleicht Anfang nächsten Jahres zu verkaufen.

Farb- und Lackierarbeiten

Wände anstreichen
Wände anstreichen
Müssen Fenster oder Türen neu lackiert oder gestrichen werden, sollten Sie bedenken: Noch die beste Farbe der Welt braucht einige Zeit zum Trocknen! Das bedeutet: Sie müssen damit rechnen, dass Sie die frisch gestrichenen Türen und Fenster eine Zeit lang offen stehen lassen müssen. Wohnen jetzt beispielsweise noch Menschen in Ihrer Immobilie, werden die nicht gerade darüber erfreut sein, Türen und Fenster bei kalten Temperaturen tage- und gar nächtelang offen lassen zu müssen! Bei vermieteten Immobilien kann das besonders schwierig werden: Laut Rechtsprechung haben Mieter nämlich jederzeit ein Recht auf angemessen warme Innenräume! Außen kann jeder Regentropfen eine frisch lackierte Oberfläche – auch auf schmalen Fensterrahmen, wenn sie frisch lackiert sind - schnell wieder beschädigen. Und sind die Temperaturen erst einmal richtig niedrig, dauert jeder Trocknungsprozess natürlich viel länger als bei Wärme.

Als Faustregel kann gelten: Ab Temperaturen unter fünf Grad plus sollten keine Maler- oder Lackierarbeiten vorgenommen werden. Wollen Sie selbst streichen, sollten Sie außerdem darauf achten, die Farbtöpfe nicht in Räumen zu lagern, in denen Temperaturen unter fünf Grad herrschen. Denn dann verdickt sich die Farbe und ist kaum noch zu gebrauchen.

Dazu kommen die Lichtverhältnisse, etwa beim Streichen von Wänden und Innentüren – bei Sonnenschein sieht man einfach besser, ob alles in Ordnung ist als mit den meisten künstlichen Beleuchtungsarten.

Darum: Alle geplanten Mal-, Farb- und Lackierarbeiten sollten nach Möglichkeit im Sommer oder Frühherbst erledigt werden!

Balkone und Terrassen

Ausruhen auf dem Balkon
Ausruhen auf dem Balkon
Auch hier gilt: Was immer Sie an Renovierungsarbeiten planen – es lässt sich besser im Sommer und frühen Herbst erledigen! Wenn Sie das handwerkliche Geschick haben, um selbst aktiv zu werden, spüren Sie am eigenen Leib, wie beschwerlich Renovierungen bei Regen, Schnee und Kälte sind. Ganz zu schweigen von den zahlreichen Materialien, die sich bei Minustemperaturen störrischer verhalten als in sommerlich warmen Zeiten.

Vor allem bei Holz gilt: Feuchtigkeit, Frost, Schnee und Regen setzen ihm in der kalten Jahreszeit immer zu. Und eine der besten Maßnahmen zum Schutz von Holz-Außenflächen ist es, sie zu ölen – vorher aber bitte gründlich abschleifen! Beides sind Arbeiten, die auch besser bei Temperaturen von weit über fünf Grad plus erledigt werden sollte – also auch hier: besser im späten Frühling, Sommer oder Frühherbst.

Ähnliches gilt bei allen Farb- oder Schutzanstrichen von Metall – und dazu zählen neben Balkonen oft auch Zäune oder Garagen

Weitere Renovierungsarbeiten an Balkonen und Terrassen

Alles, was mit Baustoffen zu tun hat, die einen hohen Wasseranteil enthalten - also Mörtel, Beton, alle zementgebundenen Baustoffe – braucht unbedingt genügend Wärme, um optimal austrocknen zu können: Das enthaltene Wasser musss verdunsten. Und das geht natürlich bei Wärme wesentlich schneller, als wenn die Außenluft selbst schon einen hohen Feuchtigkeitsanteil mit sich bringt!

Auch an Abflüsse und Regenrinnen denken!

Das ist zwar keine Renovierungsarbeit im engen Sinn. Aber ganz sicher eine Arbeit, die Sie erledigen sollten, bevor Herbstwinde jede Menge Laub in Gullis und andere Abflüsse auf einer Terrasse oder einem Balkon geblasen haben. Das gilt natürlich auch für alle Dach- und Regenrinnen. Sind Abflüsse und Rinnen erst einmal völlig „zugelaubt“, wird deren Säuberung unnötig schwierig. Und im schlimmsten Fall drohen dann „Überschwemmungen“, die den ganzen Balkon (plus allem, was darunter liegt), den Terrassenboden, Steine, Holz und Metall in Mitleidenschaft ziehen wird. Über eine verstopfte Regenrinne können schnell Fundamente und Fassade eines Hauses beschädigt werden. Das gilt es zu vermeiden: Da das Herbstlaub in jedem Fall kommen wird, sollten Sie eine Reinigungs-Runde einplanen, bevor die Blätter fallen. Und dann möglicherweise noch eine weitere, bevor der Frost einsetzt – denn dann geht da endgültig gar nichts mehr.

Noch ein wichtiger Hinweis für Vermieter: Wegen des stärkeren Laubfalls sind Vermieter rechtlich dazu verpflichtet, spätestens im Herbst die Regenrinnen ihrer Immobilie zu prüfen und gegebenenfalls zu säubern – oder säubern zu lassen.


Veröffentlicht am 01.08.2019

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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