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Gartenpartys: Wie laut darf ich feiern?

Frühling und Sommer sind ideal, um bis spätabends draußen zu sitzen und zu feiern. Aber ist das erlaubt? Gibt es ein Recht auf Partys und wie laut darf es dabei eigentlich werden? Reicht es aus, die Nachbarn einzuladen oder ist um 22 Uhr wirklich Schluss? Wir geben Ihnen einen Überblick über den rechtlichen Rahmen.

Feiern ist erlaubt, aber nicht zu laut

Das Wichtigste vorweg: Sie dürfen auch im Garten jederzeit feiern. Allerdings sind Sie an die üblichen Ruhezeiten gebunden. Das gilt auch dann, wenn Sie nur alle paar Jahre einmal feiern oder alle Nachbarn einladen. Laute Musik oder ähnliche Geräuschkulissen sind in den Ruhezeiten nicht erlaubt. Niemand kann Ihnen aber das Recht streitig machen, bis 22 Uhr zu feiern, solange dies in einem Ausmaß der üblichen Geselligkeit bleibt. Auch nach 22 Uhr dürfen Sie mit Gästen im Garten sitzen und sich unterhalten – aber nur mit leiser Stimme und ohne zusätzliche Geräuschkulissen wie Musik.

Die Rechtslage: Ruhezeiten gelten ohne Ausnahme

Generell gelten auch für Feiern unter freiem Himmel die Ruhezeiten der jeweiligen Gemeinde. Das gilt sowohl im Garten als auch auf dem Balkon und bezieht sich unter anderem auf:

In der Regel heißt es ab 22 Uhr: Musik aus, Lärmpegel runter. Denn Nachtruhe ist vielerorts von 22 Uhr abends bis 6 Uhr oder 7 Uhr morgens. Abweichungen von diesem Zeitfenster sind je nach Gemeinde möglich.

Die Nachtruhe ist eine Zeit, in der die Menschen sich erholen und schlafen können sollen. Daher gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, die meistens für landwirtschaftliche Betriebe gelten. Gleiches gilt für die Sonn- und Feiertage. Hier gilt in den Gemeinden sogar ein generelles Gebot der Ruhe, das auch tagsüber einzuhalten ist.

Wer ist verantwortlich für Lärm durch Gartenpartys?

Regeln zur Nachtruhe werden von den Gemeinden erlassen und sind durch Rahmengesetze des Landes und viele Gerichtsurteile gestützt. Speziell für Gartenpartys gibt es aus diesem Grund nur wenig Spielraum. Spätestens um 22 Uhr müssen Sie die Musik sehr leise drehen und den Lärmpegel generell deutlich reduzieren.

Dabei treten Sie in der Rolle als Gastgeber immer als Veranstalter auf. Das bedeutet: Für Polizei und Ordnungsamt sind Sie die Person, die bei Verstößen bestraft wird. Üblicherweise wird das ein Ordnungsgeld sein, das eine mittlere vierstellige Höhe erreichen kann.

Gerichte urteilen regelmäßig gegen die Verursacher

Es gibt eine Reihe von Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte, die klarstellen, wie wichtig die Ruhezeiten sind. Die meisten Urteile zeigen, dass 22 Uhr die typische zeitliche Grenze für Lärm ist. Einige Ausnahmen erlauben in wenigen Fällen pro Jahr auch Feiern bis 0:00 Uhr.

Alle Urteile haben aber eins gemeinsam: Feiern bis 22 Uhr sind von der Nachbarschaft zu dulden. Danach gilt jedoch eine klare Lärmbegrenzung, die das Ordnungsamt sanktionieren kann. Die Polizei ist angehalten, die Nachtruhe im Zweifelsfall durchzusetzen.

Kommt es sogar zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, ziehen die Veranstalter den Kürzeren. Mehr noch: Sie haben üblicherweise nicht nur das Ordnungsgeld, sondern auch die Gerichtskosten zu tragen.

Gartenpartys: praktische Tipps für Veranstalter

Grundsätzlich gilt, dass eine laute oder gar provokante Feier bis in die Nacht keine gute Idee ist. Als Veranstalter bzw. Gastgeber können Sie mögliche Folgen abmildern, indem Sie sich an zwei Regeln halten:

  1. Sprechen Sie mit der Nachbarschaft, laden Sie umliegende Bewohner ein. Das ändert zwar nichts an dem Gebot der Nachtruhe, kann aber so manchem Streit vorbeugen.
  2. Drehen Sie die Musik nach 22 Uhr deutlich herunter, dämpfen Sie alle Lärmpegel. Wenn Sie guten Willen zeigen, toleriert die Nachbarschaft in der Regel Feiern auch nach Mitternacht. Voraussetzung ist aber, dass Sie nicht erst zu Beginn der Ruhezeit „die Boxen aufreißen“ und loslegen.

Es ist zudem ratsam, bei großen Gruppen ein Partyzelt aufzubauen, das einen Teil des Lärmpegels schluckt, oder in den späten Abendstunden die Feier nach drinnen zu verlegen. Ebenso kann es sinnvoll sein, bei vielen erwarteten Gästen einen Ausweichort zu suchen. So schön das eigene Haus mit Garten auch sein mag: Große Feiern lagern Sie idealerweise in Locations aus, die darauf ausgerichtet sind.

Partylärm: Besonderheiten in Mietshäusern

In Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen gilt noch eine Besonderheit. Hier haben die anderen Mieter bei häufigem Partylärm möglicherweise einen Anspruch auf eine Mietminderung. Der Vermieter hat eine Fürsorgepflicht und muss auf Einhalten der Ruhezeiten drängen. Das gilt unabhängig von einer Hausordnung, die ihm aber gegebenenfalls mehr Handlungsspielraum bei Verstößen eröffnet. Aber wie immer gilt: Feiern im Garten oder auf dem Balkon funktionieren dann besonders gut, wenn alle gegenseitig auf sich Rücksicht nehmen – das fängt bei einem niedrigen Lärmpegel an.


Veröffentlicht am 18.06.2024

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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