Vermieterinfo: Wohin entwickelt sich der Gaspreis?
Der Preis für Energie ist ein wesentlicher Kostenfaktor für Immobilienbesitzer und Mieter. Speziell der Gaspreis kletterte zu Beginn des Kriegs gegen die Ukraine stark. Nach den extremen Spitzen der letzten zwei Jahre fallen die Preise derzeit wieder. Woran liegt das und was sollten Vermieter jetzt machen?
Der aktuelle Stand: Der Gaspreis fällt
Es gibt derzeit drei Entwicklungen beim Gaspreis, die gegeneinander laufen. Verbrauch, Marktpreis und Modifikation durch staatliches Eingreifen. Gaskunden sollten einplanen, dass trotz einer deutlichen Entspannung beim Preis die Kosten insgesamt noch einmal steigen könnten. Das heißt: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel.
Wird Heizen billiger? Der Marktpreis für Gas fällt
Einer der beiden wichtigsten Faktoren für die Heizkosten ist der Marktpreis. Mit dem Krieg gegen die Ukraine stieg insbesondere der Gaspreis. Die politischen Auseinandersetzungen und eine gewisse Abhängigkeit vom russischen Gas hatten die Preise deutlich nach oben katapultiert. Eine Auswertung der Bundesnetzagentur zeigt, dass sich das Marktniveau in allen Handelsbereichen derzeit unter dem aus der Zeit vor dem Kriegsbeginn gegen die Ukraine einpendelt.
Aber: Das bedeutet nicht, dass alle Gasversorger diesen Preis an ihre Kunden weitergeben. Denn Gas wird kurzfristig und langfristig gehandelt. Die Verträge werden zum Start des Vertrags kalkuliert und am jeweiligen Marktpreis gemessen. Verändert sich der Preis am Markt, ändert sich nicht automatisch der Tarif für die Bestandskunden.
Wer allerdings den Gasanbieter wechselt, kann von aktuell niedrigen Preisen profitieren. Nach Informationen von Preisvergleichsportalen können Haushalte einen Preis ab ca. 8,5 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Der genaue Tarif ist vom Anbieter, Standort und dem eigenen Verbrauch abhängig. Für einen Teil der Kunden bedeutet das gegenüber den Grundversorgungstarifen eine Ersparnis von rund 30 Prozent.
Der Gasverbrauch ist diesen Winter bislang höher
Das gilt auch vor dem Hintergrund des bisher eher kalten Winters. Die Haushalte benötigen in dieser Heizperiode nach einer Hochrechnung des Energiedienstleisters ISTA bis Januar mehr Energie. Das zeigen unter anderem die Auswertungen von Ableseterminen.
Ein höherer Verbrauch bedeutet ohne Änderung der Heiztechnik jedoch höhere Kosten. Die meisten Kunden unterschätzen zudem den eigenen Heizbedarf und sind sich einer möglichen Kostensteigerung nicht bewusst. Das kann bei der Jahresabrechnung zu unangenehmen Überraschungen führen.
Gaspreis könnte steigen: Heizkostenpauschale ausgelaufen, Steuern steigen
Zusätzlich wirken Änderungen des Gesetzgebers auf den Gaspreis. Zum einen ist die Heizkostenpauschale ausgelaufen. Dadurch zahlen Haushalte unabhängig von Verbrauch und Preis wieder etwas mehr, was aber erst bei der Abrechnung sichtbar wird. Zum anderen steigt die CO2-Steuer auf Gas von 0,58 auf 0,97 Cent pro Kilowattstunde. Das treibt die Kosten nach oben. Hinzu kommt das Auslaufen der vorübergehenden Mehrwertsteuerabsenkung. Ab April 2024 wird diese wieder bei 19 Prozent liegen und damit um zwölf Punkte höher als aktuell.
Diese zusätzlichen Steuern sind derzeit noch nicht bei den Endkundenpreisen zu spüren. Es ist daher zu erwarten, dass die Gasversorger die Preise wieder etwas anheben werden. Das hängt letztlich aber auch vom Marktpreis an den Energiebörsen ab.
Hauseigentümer sollten Gasverträge prüfen
Es ist ratsam, alle Energieverträge regelmäßig zu prüfen. Das gilt umso mehr, wenn die Preise stark gesunken sind. Das ist derzeit der Fall. Wer jetzt seinen Gasversorger wechselt, kann eine spürbare Summe bei den Heizkosten sparen und sich mit einer Preisbindung die derzeitigen Marktpreise über mehrere Monate sichern. Möglich ist eine Vertragskündigung für Privatkunden jederzeit nach Ende der Mindestvertragslaufzeit.
Vermieter in der Pflicht
Vermieter sollten ganz genau prüfen, ob sie nicht besser den Gasanbieter wechseln. Sie können nicht nur Geld sparen, sondern sind auch an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gebunden. Ungekündigte Verträge mit zum Beispiel Preisen aus 2022 bedeuten für Mieter, dass unverhältnismäßig hohe Energiekosten und überraschende Nachzahlungen bei der Betriebskostenabrechnung drohen können. Wichtig für Vermieter: Weichen die abgerechneten Gaspreise zu stark von den marktüblichen Preisen ab, können Mieter der Heizkostenabrechnung widersprechen. Das lässt sich durch einen Gasanbieterwechsel vermeiden.
Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.
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