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Gefährliche Tradition: Haustüren in Mietshäusern nicht abschließen!

Viele Mieter in einem Mehrfamilienhaus schließen gern die Haustür über Nacht ab. Mitunter weisen Vermieter auf eine „Pflicht“ sogar im Mietvertrag hin. Damit soll es Einbrechern schwer gemacht werden. Doch das ist gefährlich und laut Gerichtsurteil verboten. Zugleich gibt es sichere Alternativen. Was steckt hinter diesem Thema?

Abgeschlossene Haustüren: Gefahr durch Einbruchschutz

Die Intention ist logisch: mehr Sicherheit. Vermieter weisen in der Hausordnung oder im Mietvertrag darauf hin, dass die Haustür nachts abzuschließen ist. Üblich sind Zeitspannen von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Solche Anweisungen sollen dazu beitragen, dass Einbrecher nicht mehr so leicht in das Haus gelangen. Die Idee ist verständlich, kann sich aber zu einer tödlichen Falle entwickeln.

Denn ein äußerst wichtiger Punkt wird dabei häufig übersehen: Bei einem Notfall wie Feuer oder andere lebensbedrohliche Situationen ist eine abgeschlossene Haustür ein Hindernis. Zum einen können Mieter nicht schnell aus dem Haus. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass viele Menschen in Panik den Schlüssel vergessen und dann – zum Beispiel durch lebensgefährlichen Rauch – zurück in die Wohnung laufen. Zum anderen können Einsatzkräfte nicht in das Haus. Sie müssen die Tür erst aufbrechen. Dadurch vergehen Minuten, die Menschen das Leben kosten können.

Rechtsgrundlage: Absperren verboten

Obwohl es ältere Urteile gibt, die dem Vermieter das Recht zum Absperren zusprechen, gilt dies nicht mehr. In der Vergangenheit wurde dem Vermieter zugestanden, zwischen Einbruchschutz und Brandschutz abwägen und individuell entscheiden zu dürfen. Dem stehen jedoch gleich zwei Entwicklungen entgegen:

  1. Das Landgericht Frankfurt hat ein Urteil gefällt, mit dem das bisherige Rechtsverständnis aufgehoben ist (Urteil vom 12. Mai 2015, Az.: 2-13 S 127/12). Die Richter legen darin fest, dass der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Mieter wichtiger als ein individuelles Sicherheitsbedürfnis ist. In Gefahrensituationen müsse ein Fluchtweg nach draußen frei sein.
  2. Die Landesbauvorschriften der Bundesländer enthalten Passagen, nach denen ein Fluchtweg jederzeit frei und ohne Hilfsmittel nutzbar sein muss. Das bedeutet: Die Türen in diesem Bereich müssen unverschlossen sein. Vermieter laufen damit Gefahr, gegen die Bauordnung oder auch Brandschutzverordnungen zu verstoßen, wenn Sie das Abschließen der Haustür verlangen.

Haustüren nicht mehr abschließen: Auswirkung auf die Praxis

Die Mehrheit der Vermieter hat sich inzwischen auf die neue Rechtslage eingestellt und Hausordnungen oder Mietverträge geändert. Aber noch immer ist – unter Mietern und Vermietern – der Glaube verbreitet, dass die Haustür nachts abzuschließen wäre. Kommt es zu Streitigkeiten über diesen Punkt, mahnen einige Eigentümer oder Hausverwaltungen ihre Mieter sogar ab. Das ist unzulässig und rechtsunwirksam. Allerdings kann der Vermieter darauf pochen, die Haustür nicht abzuschließen und bei Zuwiderhandlung ggf. abmahnen.

Andererseits machen Mieter wegen der verschlossenen Haustür teilweise ein Sicherheitsproblem und damit ein Mietmangel aus. Das ist nach aktueller Rechtsprechung wahrscheinlich nicht der Fall. Sie können aber im Zweifelsfall wegen Verstoßes gegen die Bauordnung oder gegen die „ordnungsgemäße Hausverwaltung“ klagen, um die Passage im Vertrag oder der Hausordnung für nichtig erklären zu lassen. Auch Schadensersatzklagen sind denkbar, sofern ein Schaden entstanden und nachweisbar ist.

Der bessere Weg ist jedoch, wenn alle Parteien gemeinsam eine Lösung für das Problem finden. Das Verhalten und die Vorschriften sollten der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage angepasst werden.

Lösung: Panikschlösser und digitale Zutrittsregeln

Eine einfache Lösung für das Problem des versperrten Fluchtwegs sind Panikschlösser. Diese lassen sich nachts abschließen und sind von außen nur mit Schlüssel zu öffnen. Von innen dagegen können alle Bewohner ohne Schlüssel die abgeschlossene Haustür mit der Hand öffnen und so ins Freie gelangen.

Die Kosten für Panikschlösser bzw. Panikverschlüsse (auch Notausgangsverschlüsse) sind überschaubar und im niedrigen dreistelligen Bereich, teilweise darunter, anzusiedeln. Das ist eine kleine Investition, die deutlich mehr Sicherheit bei freien Fluchtwegen bedeutet.

Eine andere Technik nutzen digitale Schließsysteme. Hier werden die Schlösser über Chips oder PIN-Eingabe aktiviert. Rettungskräfte haben darauf Zugriff und können die Türen von außen öffnen. Auch das erleichtert im Notfall eine schnelle Hilfe bei gleichzeitig größerer Sicherheit gegen unbefugten Zutritt.


Veröffentlicht am 26.03.2024

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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