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Heiz-Check oder Heizungs-Check – wo ist der Unterschied?

Bitte nicht verwirren lassen! Die Worte klingen zwar ähnlich – aber es handelt sich um zwei verschiedene Dinge! Denn das eine wird ausdrücklich in den neuen gesetzlichen Verordnungen zur Energieversorgungssicherung genannt, das andere nicht. Wir erklären Ihnen hier, was was ist.

Der Heiz-Check

Den Heiz-Check bieten sowohl Verbraucherzentralen diverser Bundesländer, wie auch manche Mieter- oder Vermieterverbände an. Auch die Energieberater der Verbraucherzentralen greifen gern – aber nicht unbedingt ausschließlich – auf diesen Check zurück. Dabei wird die Heizungsanlage automatisiert vermessen.

Doch: Die Energieberater der Verbraucherzentralen informieren ausdrücklich „anbieterunabhängig und individuell“. Ein Termin zur Beratung in einem Beratungsstützpunkt oder für einen der Energie-Checks vor Ort kann unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809 802 400 vereinbart werden. Für einkommensschwache Haushalte ist dieses Angebot kostenfrei. Ansonsten kostet der Heiz-Check rund 30 Euro.

Die neue Gesetzgebung

Seit August 2022 gibt es für alle Immobilienbesitzer, in deren Gebäude(n) sich Gasheizungen befinden, einen verpflichtenden Heizungs-Check. Das steht in der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV). Eben: Heizungs-Check und nicht Heiz-Check! Zitat aus dem Bundeswirtschaftsministerium: „alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen in den nächsten zwei Jahre einen Heizungscheck durchführen.“

Damit greift die neuste Gesetzgebung unter anderem in Kooperation mit dem „Zentralverband Sanitär - Heizung – Klima“, also einer zentralen Einrichtung des ZVSHK, auf Standards zurück. Der ZVSHK ist die Standesorganisation der Handwerksbereiche Installation und Heizungsbau in Deutschland. Ihr gehören Klempner, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie Behälter- und Apparatebauer aus rund 49.000 Handwerksbetrieben mit über 392.500 Beschäftigten an.

Der Heizungs-Check

Der Zentralverband Sanitär - Heizung – Klima bietet mittlerweile den überarbeiteten „Heizungscheck 2.0“ an. Da hat man schon viel Erfahrung mit dem 1.0-Vorgänger-Check. Der wurde jetzt beispielsweise um die Bewertung der Warmwasserbereitung und zusätzliche Wärmeerzeuger, wie etwa Wärmepumpen, erweitert. Ebenfalls neu aufgenommen wurden die Themen „Beratung“ und „große Gebäude“.

Im Zuge des Heizungs-Checks wird geprüft, ob “die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind”, ob ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden sollte, ob die Heizungspumpen effizient genug arbeiten und ob Rohrleitungen und/oder Armaturen nicht vielleicht gedämmt werden müssen.

Der Verband schreibt weiter: „Die strukturierte Beratung mithilfe des Heizungs-Checks vermittelt fachliche Kompetenz und hilft, dass in der Hektik des Alltags kein wichtiger Punkt vergessen wird. Der Check führt durch alle relevanten Punkte. Dazu gehören neben der Bewertung des Gerätes auch die Überprüfung des hydraulischen Abgleiches oder der Dämmung.“

Ergibt der Heizungs-Check Optimierungsbedarf, so ist die Optimierung bis spätestens 15. September 2024 durchzuführen. Und das muss entweder durch einen Schornsteinfeger, einen Fachbetrieb für Heiztechnik oder ein Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes erledigt werden. Diese Verpflichtung entfällt, wenn innerhalb der zwei Jahre vor dem Oktober 2022 ein vergleichbarer Heizungs-Check durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.

Kosten: zwischen 100 und 150 Euro.


Veröffentlicht am 08.12.2022

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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