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Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN - Tipps

Nach dem Aus des Förderprogramms BEG Wohngebäude Effizienzhaus gibt es einen Nachfolger: das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN). Seit Anfang März 2023 können Interessierte Anträge stellen und die eigene Finanzierung durch einen attraktiven Kredit ergänzen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Anträge sind wie bisher an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen. Es ist jedoch Eile geboten.

<p>Wird der Antrag bewilligt, können Personen, die Wohnraum bauen oder kaufen, einen zusätzlichen Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Zwar sieht das Förderprogramm keinen Zuschuss mehr vor, aber das Darlehen ist zinsverbilligt. Das hilft bei der aktuellen Zinsentwicklung.

Was ist das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau?

Die Bundesregierung hat die Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau verabschiedet. Diese hat zum Ziel, energieeffiziente Immobilien zu fördern. Das ist aus dem Bestand heraus möglich, bei einem Kauf oder bei einem Neubau. Insgesamt steht über das so geschaffene Förderprogramm 750 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Angesprochen sind alle: Privatleute, Genossenschaften, Investoren und Unternehmen sowie Kommunen. Weitere 350 Millionen Euro stehen für die Wohneigentumsförderung für Familien mit einem geringen oder mittleren Einkommen bereit.

Bei einem Kauf ist das Programm ein Ansatz, um eine eigene Immobilie zu günstigen Konditionen zu erwerben. In diesem Fall steht der Kredit für neu errichtete klimafreundliche und energieeffiziente Immobilien zur Verfügung. Wichtig ist, dass die Immobilien die im Programm genannten Grenzwerte einhalten und den Standard als Effizienzhauses 40 bzw. Effizienzgebäudes 40 erfüllen.

Ziele des KFN: Wohnraum und Klimaziele

Die Bundesregierung möchte mit dem Förderprogramm einerseits neuen Wohnraum entstehen lassen. Mehr moderne und energieeffiziente Immobilien sollen den Wohnungsmarkt bereichern.

Andererseits soll die Umwelt entlastet werden. Laut Aussage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen entfallen sieben Prozent der nationalen Treibhausemissionen auf den Wohnungsbereich inklusive Bau oder Modernisierungen. Das sind rund 65 Millionen Tonnen CO2. Durch das Förderprogramm möchte die Bundesregierung umweltfreundliche Technologien und Bauweisen fördern, sodass bis 2030 insgesamt die Menge von insgesamt 67 Millionen Tonnen CO2 eingespart wird. Damit ist das Förderprogramm KFN ein Beitrag zum Erreichen der Klimaziele.

Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“: Welche Anforderungen gibt es?

Wichtiger als die Ziele der Bundesregierung ist für Käufer oder Bauherren, welche Vorgaben die Immobilie zu erfüllen hat. Zum einen ist es erforderlich, die Standards als Effizienzhaus 40 bzw. Effizienzgebäude 40 einzuhalten. Dazu gehört, dass mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen stammen müssen, die Wärmeenergie sogar komplett. Die Unterstützung ist noch umfassender, wenn die Immobilie zugleich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhält. Der Antragsteller muss die Immobilie in jedem Fall zehn Jahre lang selbst nutzen bzw. halten.

Wie ist der Antrag auf Förderung nach KFN zu stellen?

Anspruchsberechtigt sind Bauherren und Erstkäufer einer die Standards erfüllende Immobilie. Anträge sind über die KfW möglich. Das Programm hat die Fördernummern KfW 297 und KfW 298.

Es ist verpflichtend, einen Energieeffizienz-Berater einzubinden. Dieser berät und prüft die Details sowie die Berechtigung. Den Antrag bringt dann jedoch die Hausbank bzw. der Kreditgeber für den Immobilienkredit auf den Weg.

Beim KFN ist Eile geboten!

Der Antrag ist immer vor Beginn des Baus oder Abschluss des Kaufvertrags zu stellen. Anderenfalls ist keine Bewilligung möglich!

Es gibt nach Aussagen des Ministeriums einen sehr großen Zuspruch, sodass die Töpfe schnell ausgeschöpft sein könnten. Es ist daher ratsam, bei einem konkreten Vorhaben den Antrag möglichst schnell auf den Weg zu bringen. Das gilt auch vor dem Hintergrund des begrenzten Fördervolumens. Je früher der Antrag eingeht, desto sicherer erfolgt die Berücksichtigung.

Fördersumme, Konditionen und Laufzeit

Welche maximale Förderung möglich ist, hängt von der Immobilie ab. Zu unterscheiden sind mehrere Varianten:

  1. Für ein Effizienzhaus 40 bzw. Effizienzgebäude 40 ist pro Wohneinheit eine maximale Fördersumme von 100.000 Euro möglich. Bei Nichtwohngebäuden sind bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal zehn Millionen Euro Fördersumme möglich.
  2. Für Immobilien mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude steht sogar ein Höchstbetrag von 150.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung. Bei Nichtwohngebäuden beträgt der Betrag bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 15 Millionen Euro Höchstsumme.

Die Summe ist als niedrig verzinster Kredit erhältlich. Es ist kein Zuschuss, sondern die Summe ist komplett zurückzuzahlen. Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt vier Jahre. Für die Rückzahlung sind mehrere Varianten möglich. Interessierte können wählen aus:

  • Laufzeit von bis zu zehn Jahren mit Zinsbindung und endfälliger Rückzahlung der Gesamtsumme.
  • Laufzeit von bis zu zehn Jahren mit Zinsbindung und maximal zwei Jahren Tilgungsfreiheit.
  • Laufzeit von bis zu 25 Jahren mit Zinsbindung für die ersten zehn Jahre und einer Tilgungsfreiheit in den ersten drei Jahren.
  • Laufzeit von bis zu 35 Jahren mit Zinsbindung für die ersten zehn Jahre und einer Tilgungsfreiheit in den ersten fünf Jahren.

Die Zinsreduktion gegenüber dem Marktpreis beträgt maximal vier Prozentpunkte pro Jahr. Der effektive Jahreszins beträgt mindestens 0,28 Prozent. Allerdings ist der maximale Nachlass auf den Marktzins gestaffelt nach Laufzeit und vom beim Antrag tatsächlich geltenden Basiszinssatz abhängig. Wenn eine Immobilie die Anforderungen erfüllt, sind die enorme Flexibilität und die mögliche Ersparnis beim Zinssatz eine sehr gute Alternative oder Ergänzung zu einem regulären Immobilienkredit.

Das Förderprogramm KFN ist ein Tipp für Käufer

Das Darlehen ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, solange es keine inhaltlichen Überschneidungen bei den Richtlinien gibt. Auf diese Weis eist es möglich, mehrere Förderungen in Anspruch zu nehmen und die Kreditlast deutlich zu senken.

Für Kaufinteressenten ist das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau eine Chance, moderne Immobilien auch bei steigenden Zinsen finanzieren zu können. Obwohl die Maximalförderung auf 100.000 bzw. 150.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt ist, unterstützt der Zinsnachlass Kaufinteressenten dabei, eine solide Finanzierung zu finden. Wichtig dabei ist jedoch, dass die Förderungen bei einer Neubau-Vermarktung nur für den Erstkäufer gelten.


Veröffentlicht am 08.05.2023

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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