Mülltrennung: So geht es wirklich
Gelber Sack, blaue Tonne, brauner Eimer, Restmüll – die Deutschen gelten als Weltmeister im Mülltrennen. Aber wo viel getrennt wird, passieren auch viele Fehler. Dabei ist es eigentlich ganz leicht. Wir erklären Ihnen, welcher Müll in welche Tonne gehört und warum das alles auch das Mietrecht berührt.
Wer falsch trennt, riskiert ein Bußgeld
Sie können bereits beim Einkaufen Abfall vermeiden, indem Sie auf verpackungsarme Produkte achten und unnötige Käufe vermeiden. Dennoch wird eine Menge Müll anfallen.
Wenn Sie diesen nicht wie vorgeschrieben trennen, droht ein empfindliches Bußgeld. Basis sind verschiedene Gesetze und Verordnungen zum Abfallrecht. Die genaue Höhe ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt und reicht von kleinen Beträgen für geringfügige Erstverstöße bis hin zu saftigen Geldstrafen in mittlerer vierstelliger Höhe. Es gibt also auch abseits von Gedanken des Umweltschutzes und eines funktionierenden Recyclingsystems gute Gründe, Müll richtig zu trennen.
Verschiedene Müllarten, verschiedene Tonnen: So trennen Sie richtig
Bei der Auswahl der korrekten Entsorgungsart richten sich viele Menschen unter anderem nach dem „grünen Punkt“. Doch dieses Symbol ist nicht mehr überall aufgedruckt und nicht konsequent richtig angewendet. Daher sollten Sie genau prüfen, um welche Art von Müll es sich handelt. Denn das Material ist entscheidend.
Welcher Abfall kommt in welche Tonne?
Es gibt in Deutschland verschiedene Tonnen und Abfallsysteme. Typisch sind die folgenden, nach Farben unterschiedenen Müllbehälter (auch Säcke).
- Gelbe Tonne: Hier entsorgen Sie Kunststoffe, Weißblech und Leichtmetall sowie Verbundstoffe wie Getränkepackungen oder beschichtete Einwickelpapiere.
- Blaue Tonne: In diese Tonne kommen Altpapier, Pappe, Geschenkpapier, Zeitungen. Dagegen kommen Papiertaschentücher, benutzte Servietten, Thermopapier wie Kassenbons oder Faxpapier in den Restmüll!
- Biotonne (brauen oder grüne Tonne). In den meisten Regionen ist die Biotonne braun. Hier entsorgen Sie Pflanzen- und Obstreste, Kaffee- und Tee-Reste, kleine Mengen Grünschnitt. Alternativ können Sie Kompost selbst anlegen. Ob Reste von Fleisch und Fisch in diese Tonne dürfen, hängt von der Kommune ab. Asche, Windeln, Staubsaugerbeutel oder Tierkot gehört dagegen in die Restmülltonne.
- Glas: Flaschen und Behälter aus Glas wird in Deutschland üblicherweise in Containern am Straßenrand gesammelt und muss dort entsorgt werden. Es wird meistens in Weißglas, Grünglas und Braunglas unterschieden, sodass die verschiedenen Farben getrennt recycelt werden können. Sie dürfen Glas nicht in den Hausmüll werfen! Ausnahme sind in den meisten Gemeinden Glasscherben von Fenstern usw. Auch Porzellan, Keramik, hitzebeständiges Glas oder Tonscherben gehören in den Hausmüll. Alternative zur Entsorgung: Nutzen Sie Pfandflaschen und Pfandgläser!
- Elektroschrott (orangefarbene Tonne): In den meisten Gemeinden gibt es orangefarbene Tonnen für Elektroschrott. Allerdings haben Hausbesitzer diesen Behälter selten, da die Entsorgung auch über Geschäfte und Wertstoffhöfe möglich ist. Hier können Sie alte Elektrogeräte und Kabel hineinwerfen. Aber: Batterien, Akkus und Leuchtstoffröhren/LED-Birnen gehören zum Sondermüll und müssen separat verwertet werden.
- Sondermüll: Akkus, Batterien, Farbreste, Leuchtstoffröhren, LED-Lampen, quecksilberhaltige Materialien, Dünger, Insektizide und viele andere Gegenstände sind Sondermüll, der beim Wertstoffhof abgegeben werden muss. Einzelne Müllarten nimmt ggf. der Fachhandel zurück.
- Altkleider: Alte Kleidungstücke, Schuhe, Jacken, Decken und ähnliche Gegenstände aus Stoff entsorgen Sie über Altkleidercontainer, die Sie in Ihrer Gemeinde finden können.
- Restmülltonne: Die in den meisten Gemeinden graue oder grüne Tonne ist für den Restmüll da. Hier werfen Sie alles rein, was nicht separat entsorgt werden muss. Wenn einzelne zu entsorgende Gegenstände nicht in die Tonne passen, handelt es sich um Sperrmüll, der getrennt abgeholt oder zum Wertstoffhof gebracht werden muss.
- Sperrmüll: Müll, der nicht in die Tonne passt, wird von den Gemeinden bzw. den beauftragten Unternehmen abgeholt. Sie müssen diese Abholung beantragen und unter Umständen bezahlen. Achten Sie auf die genauen Regeln des lokalen Entsorgers.
Es gib viele weitere Grenzfälle und Wertstoffe, die Sie einzeln entsorgen können oder sollen. Dabei gilt: Im Zweifelsfall fragen Sie beim lokalen Entsorgungsunternehmen oder einem Wertstoffhof nach. So gehen Sie sicher, dass Sie das Kreislaufsystem optimal unterstützen und den Abfall möglichst der Wiederverwertung zuführen.
Darum ist Mülltrennung auch ein Vermieterthema
Das Thema Mülltrennung betrifft alle Menschen. Das gilt über die eigene Mülltrennung hinaus auch für Vermieter. Sollten Sie beispielsweise der Immobilienbesitzer sein, sind Sie in der Regel auch der beim Entsorgungsunternehmen gemeldete Rechnungsadressat. Trennt ein Mieter den Müll nicht wie vorgeschrieben und kommt es so zu einem Bußgeld müssen Sie zahlen.
Bußgelder sind keine Nebenkosten!
Mehr noch: Sie dürfen diese Kosten nicht wie die Müllgebühren nach dem typischen Verteilerschlüssel über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umlegen. Denn es gilt das Verursacherprinzip, weshalb Sie unbeteiligte Mieter nicht durch das Bußgeld belasten können. Wenn nicht klar ist, wer den Abfall falsch entsorgt hat, haften allein Sie als Vermieter. Sie können jedoch den Mieter zur Rechenschaft ziehen, der das Bußgeld nachweislich verursacht hat.
Falsche Abfalltrennung ist ein Kündigungsgrund
Es ist ratsam, das Thema Mülltrennung in die Hausordnung aufzunehmen. Das bietet eine zusätzliche Handhabe gegen den Mieter. Grundsätzlich können Vermieter ihre Mieter wegen fehlender oder falscher Mülltrennung sogar abmahnen und den Mietvertrag kündigen. Doch zuvor sollten Sie ein Gespräch suchen und auf das Problem aufmerksam machen.
Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.
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