Rauchmelder: Was müssen Vermieter und Mieter tun?
In Deutschland herrscht – im Prinzip - seit 2013 eine Rauchmelderpflicht. Die Art, wie diese Pflichten umgesetzt werden müssen, regeln die Bundesländer allerdings unterschiedlich: Manchmal ist es die Pflicht von Mietern, manchmal von Vermietern – ziemlich verwirrend! Wir bringen Licht ins Dunkel.
Die Rauchmelderpflicht variiert stark
Wo in fast allen Bundesländern schon seit mindestens zehn Jahren die Rauchmelderpflicht gilt, gibt es ein Bundesland, in dem die Übergangsfrist für Bestandsbauten erst in diesem Jahr, also 2023, endet: in Sachsen. Stichtag ist hier der 31. Dezember.
In Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, im Saarland und in Thüringen sowie in Brandenburg sind allein die Eigentümer für die Einhaltung aller Rauchmelderpflichten verantwortlich. In allen anderen Bundesländern liegt diese Pflicht bei den Mietern.
In Hessen müssen Vermieter außerdem ausdrücklich mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie keinen Rauchmelder installiert haben, in anderen Bundesländern (noch) nicht.
Was einheitlich ist
In allen Bundesländern gilt: Rauchmelder sollen in erster Linie Menschen schützen. Darum sollten sie sich in allen Schlaf- und Wohnräumen befinden, aber auch die Fluchtwege sichern – in den Flur wie in Treppenhäusern gehört ebenfalls jeweils ein Rauchmelder.
Gewerbeimmobilien dagegen sind von der Rauchmelderpflicht ausgenommen, die Pflicht gilt ausdrücklich nur für selbstgenutzte und vermietete Wohnräume.
Weitere Standardregeln besagen: Bis zu einer Raumgröße von 60 Quadratmetern reicht jeweils ein Rauchmelder aus, vorausgesetzt, die Decke ist nicht höher als sechs Meter.
Vermieter dürfen immer entscheiden, welche Geräte in die Immobilie eingebaut werden. Und: Die meisten Rauchmelder haben einen festen Austauschtermin. Und zwar in aller Regel zehn Jahre nach ihrer Erstinstallation – was bedeutet: Viele Rauchmelder müssen wohl in diesem Jahr getauscht werden.
Muss Ihr Rauchmelder 2023 ausgetauscht werden?
Achtung: Das könnte 2023 der Fall sein! Das exakte Ablaufdatum von Rauchmeldern ist im Idealfall auf dem Rauchmelder selbst zu finden, meistens auf der Innenseite des Geräts.
Ziemlich sicher können Mieter und Vermieter in Bundesländern sein, die 2013 die Rauchmelderpflicht eingeführt haben, dass es dieses Jahr so weit ist – das sind Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Schauen Sie sicherheitshalber mal auf die Rückseite Ihres Geräts!
Egal, wer jetzt zuständig ist: Der Austausch der Geräte ist Teil der Instandhaltung einer Mietwohnung, die Kosten sind für Vermieter also nicht umlegbar.
Die Wartung: Wer ist zuständig?
In aller Regel beinhaltet die Wartung eine Sichtprüfung und einen Funktionstest: Bei der Sichtprüfung geht es darum, ob das Gerät nicht verdeckt ist oder sich Staub in den Sensoren gesammelt hat. Die Funktionsprüfung ist der Test, ob der Alarmton funktioniert. Wartungen sollten von Fachpersonal durchgeführt werden, das dann auch die Prüfergebnisse dokumentiert. Eine Alternative sind Geräte mit Ferninspektion. Ist die Wartung jetzt Sache von Mietern oder Vermietern? Das ergibt sich aus der jeweiligen Landesbauordnung, denn es ist Ländersache – siehe oben. Wenn die Pflicht zur Wartung beim Mieter liegt, sollte das am besten als eigener Punkt in den Mietvertrag aufgenommen werden. Kosten für die Wartung der Rauchmelder sind im Rahmen der Nebenkostenabrechnung immer auf Miete umlegbar, Reparaturen an defekten Rauchmeldern und die Kosten für den Austausch aber nicht.
Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.
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