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Elementare Gefahr: die Schneehöhe auf Dächern

Hausbesitzer sollten niemals das Gewicht unterschätzen, das reichlich Schnee auf den Dächern ihrer Gebäude entwickeln kann. Immer wieder kommt es dadurch – je nach Region – zu ernsthaften Schadensfällen. Darum wollen wir uns mal näher ansehen: Ab wann wird es gefährlich? Und was können Immobilienbesitzer tun, um derartige Gefahren abzuwenden?

Wann wird es gefährlich?

Es gibt mehrere Gefahrenmomente, die man im Auge behalten sollte: Die Dach-Art, das Material des Dachs und die Beschaffenheit des Schnees. All das kann sich zu verschiedenen Gefährdungsstufen potenzieren. Der Reihe nach:

Die Dach-Arten

Grundsätzlich gilt natürlich: Je flacher das Dach ist, desto mehr Schnee wird liegenbleiben. Und dann kommt es darauf an, aus welchem Material das Dach besteht. Ganz besonders gefährdet sind Flachdächer aus Holz. Aber auch das sogenannte Pultdach mit einer Neigung von weniger als fünf Prozent ist ziemlich stark gefährdet.

Wer jetzt denkt: „Nicht so schlimm, ich kann doch den Schnee auch vom Dach fegen“, irrt sich in mehrfacher Hinsicht. Erstens raten alle Experten davon ab, ein bereits schneebedecktes Dach zu betreten. Viel zu gefährlich! Denn erstens kommt mit dem eigenen Gewicht ja eine weitere Last dazu. Zweitens kann sich unter der Schneedecke ja bereits eine Eisschicht gebildet haben – dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass man darauf ausrutschen könnte.

In dieser Hinsicht lautet der wichtigste Hilfe-Tipp: Rufen Sie die Feuerwehr an. Oder das Technische Hilfswerk. Beide haben Leitern und/oder Kräne – und wissen genau, was zu tun ist. Deren Arbeit wird zwar Geld kosten – aber das ist sicher nichts gegen ein Dach, das unter Schneelasten zusammenbricht.

Bei Steildächern kann der Schnee zwar schneller runterrutschen – doch gefährlich kann es auch da werden. Vor allem dann, wenn sich Schnee- und Tauwetter über Wochen abgelöst haben. Dann bilden sich auf dem Dach schnell Eisplatten. Und die sind schwer. Auch hier gilt: Nicht selbst aufs Dach klettern, sondern besser Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk rufen.

Und wenn Sie Photovoltaikanlagen auf dem Dach haben, sollten Sie unbedingt an deren Halterungen denken – die können leicht reißen, wenn zu hohes Gewicht auf ihnen lastet.

Der Schnee

Als Anhaltspunkt kann hier gelten: Ab einer Schneelast von etwa 100 Kilogramm kann es gefährlich werden. Das entspricht etwa einer Schneehöhe zwischen 30 und 50 Zentimetern – wenn der Schnee verhältnismäßig leicht ist.

Denn die Frage ist auch: Um welche Art von Schnee handelt es sich? Das Gewicht von Schnee hängt vor allem von seinem Wassergehalt und dem Vereisungsgrad ab. Grob gesagt, gilt immer: Je dichter der Schnee ist, desto schwerer wird er. Neuer, luftiger Pulverschnee wiegt sehr viel weniger als Nassschnee. Das lässt sich testen: Kann der Schnee nicht mit der flachen Hand eingedrückt werden, ist er nicht mehr pulvrig. Dann ist Vorsicht geboten.

Die Wetterlage der letzten Tage ist auch nicht ganz unwichtig: Haben Schnee und Tauwetter immer wieder einander abgelöst, ist die Gefahr relativ hoch, dass sich unter noch so fluffig wirkenden Neuschnee dicke Eisplatten gebildet haben. Und die sind schwer! Da kann ein einziger Quadratmeter 100 Kilo und mehr wiegen!

Schon feuchter Pappschnee kann ziemlich schwer werden: zwischen 20 und 50 Kilo je Quadratmeter.

Vorbeugende Maßnahmen: Gefahrenabwehr

Manche Kommunen fordern bereits von sich aus geeignete Vorrichtungen gegen Schnee. Doch das ist eher selten. Darum liegt es in der Hand von Immobilienbesitzern, für Sicherheit zu sorgen. Und gerade die Frage nach der Schnee-Sicherheit schließt weitere Pflichten mit ein: etwa die Verkehrssicherungspflicht. Sie macht Eigentümer verantwortlich, wenn von ihrem Gebäude vermeidbare Gefahren für Menschen und Sachen ausgehen. Diese Pflicht schließt die Gefahr durch Dachlawinen oder Eiszapfen immer ein. Bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht kann Schadensersatz fällig werden, wenn jemand getroffen wurde. Auch können weitere Haftpflicht-Versicherungsleistungen verweigert oder reduziert werden.

In puncto Gefahrenabwehr beginnt die Gefahrenabwehr viel früher. Nämlich beim Bau des Dachs –wenn schon tagelang dichter Schnee fällt, ist es eindeutig zu spät … Unsere Tipps:

Schneefanggitter, Haken und Nasen

Dieser Einbau gilt als die sicherste Gefahrenabwehr von Schneemassen. Das Schneefanggitter wird an den Dachkanten angebracht und verhindert das Abrutschen des Schnees. Es ist wirklich ein Gitter und lässt sich jederzeit nachrüsten. Die Preisunterschiede, die es dabei gibt, richten sich nach dem verwendeten Material: am preiswertesten sind Alu–Zink-Gitter, am teuersten die Kupfer-Schneefänger. Die sind aufgrund der Materialeigenschaften sehr langlebig und vergleichbar mit Regenrinnen und Fallrohren aus Kupfer.

Dachdecker empfehlen: was unbedingt vermieden werden sollte, ist ein Materialmix von unterschiedlichen Metallen. Wenn etwa ein Kupfer-Schneefanggitter auf eine verzinkte Regenrinne trifft, kann es zu Korrosionen kommen.

Die einfachste Variante sind sogenannte Schneestoppnasen oder Schneefanghaken für Rundhölzer. Schneestoppnasen sind meist einfach konstruierte, zu Winkeln geformte Stahlbleche. Sie können ganzflächig auf dem ganzen Dach verteilt werden. Sie halten den Schnee im Zaum, besser gesagt: im Winkel.

Dann gibt es noch Schneefanghaken – sie nachträglich einzubauen, ist bei Ziegeln wie bei Betonpfannen problemlos möglich. Dabei wird der obere Dachziegel angehoben, um den Schneefanghaken beim unteren Dachziegel hinten in dessen Falz einzuhängen.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, montiert Schneestoppnasen oder -Fanghaken quer über das Dach verteilt und am Dach-Ende zusätzlich noch ein Schneefanggitter. Damit wird verhindert, dass sich zu viel Schnee im Gitter sammelt – der ebenfalls mit enormem Gewicht auf die Dachkante drücken und sie abbrechen lassen könnte.

Versicherungen gegen Schneedruck

Stürzt ein Dach durch die Last von Schnee ein, zahlt eine Wohngebäudeversicherung entstandene Schäden am Haus nur dann, wenn eine erweiterte Naturgefahren-Versicherung inklusive ist. Manche nennen sie auch die Elementarschadenversicherung. Für Schäden im Haus, etwa bei Schneeeinbruch ruinierte Möbel, kommt eine Hausratversicherung auf - wenn Elementarschäden im Vertrag mitversichert sind.


Veröffentlicht am 01.01.2023

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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