Smart Meter – der intelligente Stromzähler kommt
Nach längerem Tauziehen um Einzelheiten hat der Bundesrat am 12. Mai 2023 dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende zugestimmt. Wesentlicher Punkt dabei für Immobilienbesitzer und Mieter: Sogenannte Smart Meter werden zukünftig bei der Strommengenerfassung eingesetzt. Sie ersetzen den herkömmlichen Stromzähler und sind ein Beitrag zu mehr Energieeffizienz.
Nach längerem Tauziehen um Einzelheiten hat der Bundesrat am 12. Mai 2023 dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende zugestimmt. Wesentlicher Punkt dabei für Immobilienbesitzer und Mieter: Sogenannte Smart Meter werden zukünftig bei der Strommengenerfassung eingesetzt. Sie ersetzen den herkömmlichen Stromzähler und sind ein Beitrag zu mehr Energieeffizienz.
Was ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende?
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat soll dieser kurzfristig in Kraft treten. Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende ist ein Puzzlestück zur praktischen Umsetzung der Energiewende. Es soll dabei helfen, den Energieverbrauch zu kanalisieren und zu reduzieren, die Kosten zu senken und den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben.
Die Idee: Stromlasten besser verteilen
Smart Meter spielen in dieser Strategie eine wesentliche Rolle. Sie erlauben dynamische Stromtarife und eine bessere Netzauslastung und Verbrauchssteuerung. Dadurch ist es zum Beispiel vereinfacht ausgedrückt möglich, Energieverbrauchsspitzen durch Ein- und Ausschalten von Solaranlagen oder Windkrafträdern besser zu managen oder bei Spitzen mit Überproduktionen den Strom günstiger anzubieten. Ab 2025 sollen Kunden durch solche dynamischen Strompreise profitieren, die in Spitzenverbrauchszeiten teurer und in Niedrigverbrauchszeiten günstiger sind.Auf diese Weise sollen Stromlasten besser verteilt werden. Das ist bei erneuerbaren Energien wichtiger, da diese wetterbedingt keine verlässliche Strommenge produzieren können. Niedrige Lasten tragen nicht dazu bei, den Gesamtverbrauch zu senken, aber sie reduzieren Verbrauchsspitzen und tragen so nach Planung der Bundesregierung zu einer besseren Versorgungsstruktur und -sicherheit bei.
Der Zeitplan zur Umsetzung
Nach der Verabschiedung von Bundestag und Bundesrat gilt das Gesetz kurzfristig. Es sieht einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung vor.
Demnach müssen die Netzbetreiber alle Abnahmestellen (Haushalte und Betriebe) mit einem Jahresverbrauch von wenigstens 6.000 kWh spätestens ab 2025 mit Smart Metern verpflichtend ausstatten und bis 2030 vollständig umgerüstet haben.
Alle anderen Haushalte und Betriebe haben das Recht, einen Smart Meter zu bekommen. Das ist wichtig, da ab 2025 dynamische Strompreise vorgeschrieben sind. Verbraucher können dann solche Angebote wählen, die den Stromverbrauch in niedrigen Lastzeiten finanziell attraktiver machen sollen. Ohne Smart Meter sind keine dynamischen Preismodelle nutzbar.
Was ist ein Smart Meter?
Smart Meter sind in diesem Zusammenhang deshalb so wichtig, weil sie den Verbrauch unmittelbar messen und an den Netzbetreiber senden. In Kombination mit dynamischen Strompreisen sollen Verbraucher Kosten sparen können. Das ist durch eine zeitliche Steuerung des Stromverbrauchs möglich, sodass dieser in Zeiten mit geringer Netzauslastung oder günstigem Strom durch Überkapazität fällt.
Technisch ist der Smart Meter ein Stromzähler wie die bisher genutzten Ferraris-Zähler mit Drehscheibe. Er überträgt aber über ein Smart-Gateway die aktuellen Verbrauchsdaten im Abstand von ca. 15 Minuten an den Netzbetreiber. Das Smart-Gateway funktioniert per App. Diese Funktion lässt sich in ein Smart-Home-Netzwerk einbauen und macht das Gerät zum intelligenten Stromzähler.
Strommessung: Verbrauchskurven und Einbinden ins Smart Home möglich
Der wesentliche Unterschied für Kunden und Immobilienbesitzer: Der eigene Verbrauch lässt sich so besser überwachen. Bisher erlaubte der Zählerstand Rückschlüsse auf den aktuellen Gesamtverbrauch. Es war aber nur mit großem Aufwand möglich, den Verbrauch auf Tage oder gar Stunden verteilt auszuwerten.
Durch den Smart Meter können Verbraucher nun exakte Verbrauchskurven erstellen und so die eigenen Spitzen erkennen. So lassen sich zukünftig teure Zeiten vermeiden und der Verbrauch in die günstigen Abend- und Morgen- sowie Nachtstunden verlegen.
Gleiches gilt auch für den Netzbetreiber. Er erkennt, wer wie viel Strom benötigt und wie stark die Netze zu bestimmten Zeiten ausgelastet sind. Dadurch lassen sich kWh-Preise besser kalkulieren und die Stromerzeugung auf den Bedarf ausrichten. Das gilt auch für das Einspeisen ins Netz durch private oder gewerbliche Photovoltaikanlagen.
Datenschutz: Kritik weitgehend ausgeräumt
Da die Smart Meter über das Gateway die aktuellen Verbrauchsdaten zum Netzbetreiber senden, sind Profile möglich. Diese werden nach letzter Fassung des Gesetzentwurfs jedoch anonymisiert, sodass ohne Zusatzangaben keine Rückschlüsse auf die Kunden möglich sind. Die Daten sind nach drei Jahren zu löschen.
Die Daten werden verschlüsselt gesendet. Hackerangriffen soll das neue System ebenfalls standhalten. Dabei kommt eine Art interne Firewall zum Einsatz, die ein Abgreifen der Daten verhindern soll. Zusätzlich haben die Netzbetreiber eine Aufklärungspflicht, welche Daten erhoben und gespeichert werden.
Das Anonymisieren der Daten ist ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit. Damit sind bereits wichtige Kritikpunkte abgemildert. Allerdings befürchten Kritiker weiterhin, dass Datenprofile erstellt und genutzt werden könnten. Unter Umständen ist es möglich, typische Verhaltensweisen oder längere Ortsabwesenheiten zu erkennen. Es besteht dadurch weiterhin ein gewisses Missbrauchsrisiko.
Wer zahlt die Kosten für den Smart Meter?
Die Geräte sollen dazu beitragen, Stromkosten zu senken oder Preisanstiege abzumildern. Beim Umstieg auf Smart Meter fallen jedoch möglicherweise Kosten an.
Zählerkosten trägt der Stromkunde
Die Betriebskosten deckt der Netzbetreiber durch eine Jahresgebühr. Diese darf nach einer kurzfristigen Änderung des Gesetzes nicht mehr als 20 Euro betragen. Bisher waren höhere Summen geplant. Diese Beträge bezahlt in der Regel der jeweilige Endkunde, also der Mieter oder Eigenheimnutzer.
Achtung: Möglicherweise wird der Einbau für Eigentümer teuer
Grundsätzlich zahlt der Messstellenbetreiber die Kosten für den Einbau oder den Zählerwechsel. Der Eigentümer der Immobilie muss die Installationsmaßnahme nur dulden.Aber: Sofern ein Smart Meter erstmals installiert wird, muss der Stromzählerkasten möglicherweise aufwendig umgebaut werden. Die Kosten trägt häufig der Eigentümer der Immobilie. Erfahrungen zeigen, dass diese Arbeiten besonders bei älteren Immobilien mit einem Baujahr vor den 1970er-Jahren teuer werden können. Nach Erfahrungen der Verbraucherzentralen sollten Eigentümer vorsichtshalber eine niedrige vierstellige Summe einplanen. Diese Kosten sind grundsätzlich Sache des Immobilienbesitzers und können nach aktuellem Stand nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Wer baut den Smart Meter ein?
Zuständig für den Einbau des Smart Meters ist der Messstellenbetreiber. Im Regelfall sind das die lokalen Netzbetreiber, meistens Stadtwerke oder Energieverbunde. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich.
Der Messstellenbetreiber muss die Kunden mindestens drei Monate vor Einbau informieren und zwei Wochen vorher einen konkreten Termin oder eine Terminauswahl nennen. Da es eine gesetzliche Grundlage gibt, ist die Umstellung verpflichtend. Zusätzlich können Stromkunden einen vorzeitigen Umstieg auf Smart Meter beantragen.
Zählerstände notieren!
Wichtig: Immobilienbesitzer und Mieter sollten sich direkt vor dem Einbau den Zählerstand des alten Messgeräts notieren und dem Stromanbieter und Netzbetreiber melden oder noch besser: Den Zählerstand fotografieren. So können sie besser gegen fehlerhafte Abrechnungen nach der Umstellung vorgehen.
Der Messstellenbetreiber entscheidet
Welches Gerät eingebaut wird, entscheidet der Messstellenbetreiber. Es ist im Gesetz nicht mehr vorgesehen, dass sich das Unternehmen am Markt orientieren muss, um ein günstiges Gerät zu nutzen. Vielmehr ist es erlaubt, moderne Geräte ohne Preisvergleich zu wählen. Für Stromkunden und Eigentümer hat das in der Regel nur dann eine Relevanz, wenn dadurch Umbaumaßnahmen am Stromkasten erforderlich sind.
Der Immobilieneigentümer darf jedoch Alternativangebote anderer Messstellenbetreiber einholen und den Betreiber wechseln, sofern das möglich ist. Anders als beim Stromlieferanten ist ein solcher Wechsel jedoch technisch schwieriger und nicht für alle Endabnahmestellen umsetzbar.
Intelligente Stromzähler: Folgen für Eigentümer und Mieter
Immobilienbesitzer und Mieter können sich gegen den Umstieg nicht wehren. Das Gesetz schreibt den Einbau entsprechend der Eckwerte verpflichtend vor.
Stromkunden können jedoch weiterhin einen günstigen Tarif suchen, der die Kosten für die Smart Meter beinhaltet. Ab 2025 sind zudem alle Stromanbieter verpflichtet, dynamische Strompreise anzubieten. Dadurch können die Kunden ihren Verbrauch in günstige Tageszeiten verlagern und Kosten sparen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Kostenersparnis nur bei konsequentem Ausnutzen der günstigen Tarifzeiten möglich ist.
Die Kosten für den Umbau trägt der Eigentümer. Dabei können bei älteren Immobilien erfahrungsgemäß Kosten in Höhe von vierstelligen Beträgen entstehen. Eigentümer bzw. Vermieter sollten diesen Betrag frühzeitig einplanen.
Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.
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