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Solar-Schindeln – eine Alternative zur „klassischen“ Photovoltaikanlage?

Millionen von Immobilienbesitzern kämpfen derzeit mit dem Energiehaushalt im Inneren ihrer Gebäude, vor allem dann, wenn es sich um Bestandsimmobilien handelt – die vielleicht auch noch denkmalgeschützt sind. Eine der größten Schwachstellen ist dabei das Dach. Da liegt doch der Gedanke nahe, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Wenn das Dach ohnehin neu gedeckt werden muss, warum dann nicht gleich erneuerbare Sonnenenergie nutzen, statt erst Dachschindeln anbringen und obendrauf eine Photovoltaikanlage installieren zu lassen? Geht das? Wenn ja, wie?

Die gute Nachricht …

Ja, es gibt sie, die mit Solarmodulen ausgestatteten Dachschindeln. Sie sehen aus wie Schieferplatten und fügen sich unauffällig ins Dach ein. Allerdings ist dazu sehr viel Fingerspitzengefühl und Know-How seitens eines erfahrenen Dachdeckers nötig. Dann aber sehen die wenigsten Menschen auf den ersten Blick, dass es sich um ein Solardach handelt. Das ist eine gute Nachricht, denn viele Menschen empfinden die auf bereits gedeckte Dächer montierten Photovoltaikanlagen ästhetisch als nicht gerade schön. Wie geht das? Solar-Schindeln sind ein relativ neues Produkt, in dem sich die Photovoltaik-Module verstecken, die aber wie Faserzement- oder Schieferplatten direkt auf dem Dach verlegt werden können. Ansonsten geht mit den Dachplatten eigentlich alles wie immer vonstatten: Sie werden auf der Lattung der Dachkonstruktion verlegt, wie bei einem traditionellen Ziegeldach – in einer Verlegung in Schiefer-Rechteck-Doppeldeckung mit Hakenbefestigung. Doch natürlich fehlt dann noch etwas: Das Schiefer-Fachwissen des Dachdeckers muss um elektronisches Fachwissen ergänzt werden. Denn das Verbinden der Stecker für die Energielieferung der Sonne muss natürlich noch hinzukommen. Wichtig ist außerdem, dass die Dachgröße für die gewünschte Stromertragsleistung ausreichend groß ist. Durch die eher kleinformatigen Schindeln können auf diese Weise allerdings auch Dächer mit Photovoltaik ausgestattet werden, die für große Module sonst nicht unbedingt geeignet wären.

Die Indach-Anlage

Dann gibt es noch die Indach-Photovoltaik-Anlagen. Sie werden zwar ebenfalls anstelle von Dachziegeln verbaut und dichten das Dach ab, aber werden als zusammenhängende Module installiert, was in der Regel mit geringeren Kosten als bei Solardachziegeln verbunden ist. Optisch sind solche Indach-Anlagen aufgrund ihrer großen, zusammenhängenden Flächen allerdings auffälliger – die positive Überraschung für puristische Ästheten dürfte nicht ganz so groß sein wie bei der Variante der Solar-Schindeln.

Die schlechte Nachricht …

Wie immer, schlagen Design-Wünsche natürlich auch hier zu Buche: Die Solarschindeln sind eindeutig teurer als eine Indach-Anlage. Bei Neubauten muss mit etwa 14 Prozent Mehrkosten gegenüber herkömmlicher Dachdeckung gerechnet werden. Bei Bestandsimmobilien sprechen Fachleute sogar von über 100 Prozent Mehrkosten für Solarschindeln. Da ist dann wohl vor allem die Frage, ob das Dach ohnehin gedeckt, eine Photovoltaik-Anlage ohnehin neu eingebaut werden sollte – diese Kosten müssten dann gegengerechnet werden. Ein weiterer Nachteil der ansprechenderen Optik ist leider auch: Solardachziegel haben aufgrund der vielen einzelnen Steckverbindungen eine höhere Störanfälligkeit. Und eine Fehlersuche kann der berühmten Suche nach der Nadel im Heuhaufen gleichen: Sie dauert lang und kann dadurch recht teuer werden.

Sonderfall denkmalgeschützte Immobilien

Solardachziegel sind zwar leider teurer und auch störanfälliger. Sie bilden jedoch einen Ausweg aus dem Dilemma, vor dem viele Besitzer denkmalgeschützter Immobilien stehen: Bei denkmalgeschützten Bauten, deren Dächer ohnehin neu eingedeckt werden müssen, sind Solardachziegel oft die einzige Möglichkeit zur PV-Stromerzeugung auf dem eigenen Dach. Damit wird der optische Eindruck – um den es beim Denkmalschutz ja oft vornehmlich geht – nicht bis kaum beeinträchtigt. Besitzer denkmalgeschützter Immobilien sollten sich also nicht scheuen, diese Möglichkeit mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde wenigstens einmal durchzusprechen. Es kann gut sein, dass die Behörde „grünes Licht“ für diese Art der Renovierung gibt.


Veröffentlicht am 06.10.2023

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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