Städtebauförderung für private Eigentümer
Profitieren Sie eigentlich von der Städtebauförderung? Wussten Sie, dass Sie unter bestimmten Bedingungen als privater Immobilienbesitzer Zuschüsse zu Modernisierungsarbeiten beanspruchen können? Wir erklären Ihnen, was mit dem Begriff gemeint ist und wie Sie an Fördermittel kommen.
Die Städtebauförderung soll Gemeinden lebenswerter machen
Seit den 1970er-Jahren gibt es in Deutschland die Städtebauförderung. Zuletzt betrug das Gesamtvolumen rund eine Milliarde Euro. Die Idee: Aufwertung von Städten und Gemeinden mit öffentlichen Mitteln. Es sollen Anreize gesetzt werden, um schönere Orte und lebenswerte Viertel zu schaffen. Das kann von der Begrünung eines Bahnhofvorplatzes bis hin zur energetischen Erneuerung wichtiger Gebäude reichen.
Eine Besonderheit der Städtebauförderung ist die Aufteilung der Kosten. Bund und das jeweilige Land übernehmen zu gleichem Anteil einen Teil der förderwürdigen Kosten. Den Rest trägt die jeweilige Gemeinde. Jeder der drei Partner trägt so rund ein Drittel der Kosten.
Was viele jedoch nicht wissen: Die Programme gelten nicht nur für öffentliche Gebäude und Grundstücke. Auch private Immobilienbesitzer können von der Städtebauförderung profitieren und Zuschüsse zu einem Modernisierungsvorhaben erhalten.
Wann erhalten private Immobilienbesitzer eine Städtebauförderung?
Die Gemeinden veröffentlichen ihre Vorhaben, binden üblicherweise auch die Bevölkerung ein und gewähren Zugriff auf Fördermittel. Dadurch erfahren die meisten Berechtigten frühzeitig von den Programmen. Im Wesentlichen gibt es drei förderungswürdige Bereiche der Stadtentwicklung:
- lebendige Zentren (Belebung der Innenstädte, Beseitigung von Leerstand),
- sozialer Zusammenhalt (Verbesserung der Sozialstruktur und der sozialen Angebote),
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung (u. a. energetische Sanierungen).
Dazu schreiben die Gemeinden Eckdaten aus und legen Bereich fest, in denen die Förderprogramme greifen sollen. Die Details sind von der Gemeinde abhängig. Der eine Ort möchte beispielsweise den Stadtkern verschönern, die nächste Stadt möchte einen Spielplatz schaffen und wieder andere setzen auf Fassadenverbesserungen, Leerstandbeseitigung oder energetische Modernisierungen. Teilweise sollen auch besonders markante Gebäude aufgewertet werden. Alle Gemeinden können dabei nach eigenem Wunsch Schwerpunkte und entsprechende Gebiete festlegen. Voraussetzung: Das Programm erfüllt die Kriterien für die Städtebauförderung.
Der Weg zu den Zuschüssen führt über die Gemeinde
Im Rahmen der Programme setzen die Gemeinden ein Budget fest und erhalten zusätzlich Zuschüsse von Land und Bund. Die konkreten Rahmenbedingungen für die Vergabe von Fördermitteln setzt zum einen das jeweilige Bundesland, zum anderen die Gemeinde fest. Dadurch gibt es eine sehr heterogene Förderstruktur in der Bundesrepublik. Das bezieht sich sowohl auf die Voraussetzungen als auch auf die maximale Höhe der möglichen Fördersumme pro Immobilie. Die aktuellen Projekte sind über die Förderdatenbank des Bundes abrufbar.
Die Zuschüsse sind in der Regel nicht zurückzahlbar. Das heißt: Bei einem passenden Vorhaben können private Immobilienbesitzer ihre Ausgaben deutlich reduzieren und so günstiger zum Ziel kommen. Sie sparen also Geld. Dazu ist ein Antrag bei der Gemeinde zu stellen. Drei Kriterien sind entscheidend:
- es muss ein Programm der Gemeinde geben,
- die Immobilie muss sich im festgelegten Fördergebiet befinden,
- das Vorhaben muss die Kriterien des Projekts erfüllen.
Treffen alle drei Punkte zu, können Immobilienbesitzer auf einen Zuschuss für ihr Vorhaben hoffen. Die genauen Details sind dabei sowohl von der Gemeinde, als auch von der Immobilie bzw. dem Vorhaben abhängig.
Städtebauförderung als Quelle für Aufwertungen
Das Timing ist bei dieser Förderung wichtig. Denn nicht immer passen Programm und Zustand der Immobilie sowie der Zeitpunkt der Arbeiten zusammen. Ist dies jedoch der Fall, bietet sich die Städtebauförderung als attraktives Mittel zur Aufwertung einer Immobilie an. Vor Beginn eines Vorhabens und einholen weiterer Finanzierungsangebote kann es daher sinnvoll sein, sich bei der Gemeinde über anstehende Programme zu erkundigen und bei guten Rahmenbedingungen frühzeitig einen Antrag zu stellen.
Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.
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