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Hilfe! Immobilien in Starkregen-Gefahr!

Selten gab es in unseren Breiten so viel Regen, derartige Wassermassen wie in den letzten Wochen. „Katastrophe“ ist da leider das einzig richtige Wort. Was tun, wenn ich gerade dabei bin, eine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten – aber der Keller komplett überflutet wurde? Was, wenn diese Immobilie gar nicht direkt an meinem Wohnort liegt? Was, wenn meine Mieterinnen und Mieter betroffen sind? Und wenn es (noch) nicht passiert ist: Was kann ich tun, um Schlimmeres in Zukunft zu verhindern?

Erste Hilfsmaßnahmen

Auch wenn die Immobilie nicht in der Nähe Ihres Wohnorts liegen sollte: Fahren Sie unbedingt so schnell wie möglich hin! Noch besser: Bitten Sie Ihre Nachbarn, mal nachzusehen, ob etwas passiert sein könnte. Denn bei Katastrophen wie einer Überflutung kommt es durchaus auf den Zeitfaktor an - auch mit Blick auf die Versicherungsbedingungen!

Erster Kontrollblick: Strom und Wasser

Bevor Sie die betroffenen Räume betreten: Schalten Sie bitte zuerst die Hauptstromversorgung ab, denn in der Nähe überfluteter elektrischer Anlagen kann Lebensgefahr bestehen! Wenn es sich um Kellerräume handelt, ist das oft leichter gesagt als getan: Da befindet sich der Hauptschalter zur Stromversorgung nicht selten ebenfalls im Keller. Was jetzt? Bleiben Sie bitte vorsichtig – wenn Sie den Strom nicht selbst abstellen können, rät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), umgehend die Feuerwehr zu informieren. Das ist der erste – und wichtigste – Schritt.

Doch damit ist leider noch nicht jede Gefahr gebannt. Beispielsweise kann es auch zu Schäden oder Störungen an der Elektroinstallation des Gebäudes oder einzelnen elektrischen Geräten gekommen sein. Darum ist es wichtig, alle elektronischen Anlagen nach den ersten Aufräumarbeiten zu prüfen und gegebenenfalls reparieren zu lassen, bevor sie wieder in Betrieb genommen werden.

Und noch eine Warnung: Es ist möglich, dass die Feuerwehr für ihren Einsatz bezahlt werden muss. Zur Definition: In Notsituationen hilft die Feuerwehr im Rahmen der „Daseinsvorsorge“ immer kostenlos. Was allerdings als Noteinsatz zählt und was nicht, hängt von der Situation und von der Definition der jeweiligen Gemeinde ab.

Weitere Gefahrenmomente

Die zerstörerische Kraft von zu viel Wasser ist schlimm genug. Doch es gibt weitere Faktoren, bei denen alle Alarmglocken schrillen sollten. Zum Beispiel ausgelaufenes Heizöl – etwa, weil die Kraft der Wassermassen Kessel oder Rohre beschädigt hat. Hier gilt ebenfalls: Bitte so schnell wie möglich die Feuerwehr informieren! Denn Stoffe wie Heizöl dürfen nicht in die Kanalisation gelangen – und meistens weiß allein die Feuerwehr, wie das zu verhindern ist.

Zweiter Kontrollblick: Was ist alles betroffen?

Ist der Strom abgestellt, steht als nächstes die sorgfältige Dokumentation aller Schäden auf dem Plan: So schnell wie möglich sollte eine lückenlose Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände erstellt werden. Oft ist es sinnvoll, beschädigte Dinge als Schadensnachweis noch aufzubewahren.

In jedem Fall: Fotos machen! Und zwar nicht nur von betroffenen Gegenständen, sondern auch vom Hochwasser selbst. Messen Sie bitte nach: Wie hoch steht das Wasser genau? Wie lange? Verbraucherschutzzentralen empfehlen außerdem, umgehend die Versicherung zu verständigen und das Aufräumen mit einem Versicherungsvertreter vor Ort zu besprechen. Denn: Wer da übereilt handelt, verliert unter Umständen Versicherungsansprüche.

Wasser abpumpen? Nicht unbedingt die erste Handlungsoption!

Der erste Handlungsimpuls ist nicht immer richtig: Verfrühtes Abpumpen etwa kann die gesamte Immobile zerstören
Der erste Handlungsimpuls ist nicht immer richtig: Verfrühtes Abpumpen etwa kann die gesamte Immobile zerstören
Hier müssen Immobilienbesitzer wirklich starke Nerven bewahren. Vor allem, wenn das Wasser nicht nur innen im Keller, sondern auch außen, rund um das Haus, kontinuierlich ansteigt! Denn dann gilt: Je höher das außen Wasser steht, desto größer ist der Druck, der auf die Kellerwände wirkt. Wer in diesem Moment schon den Keller leerpumpt, riskiert, dass im Mauerwerk Risse entstehen. Schlimmstenfalls werden dabei die Kellerwände eingedrückt - was jedes Gebäude sofort unbewohnbar machen würde. Als Faustregel gilt: Mit dem Abpumpen des Wassers bitte erst beginnen, wenn der Außenwasserstand niedriger ist als der Wasserstand im Haus.

Der richtige Zeitpunkt zum Abpumpen von Hochwasser ist wirklich eine Gratwanderung: Es sollte nicht zu früh geschehen, aber trotzdem so schnell wie möglich. Vor allem, wenn sich Schlamm zu bilden droht. Trocknet der nämlich, wird er zu einer harten Masse, deren Beseitigung von Minute zu Minute schwieriger wird. Kleinere Überflutungen können mit handelsüblichen Pumpen aus dem Fachhandel oder schlicht mit Lappen und Eimer beseitigt werden. Wichtig ist in jedem Fall, dass sich Holz, Gips, Dämm- und Trockenbau-Elemente nicht vollsaugen können. Da ist der Zeitfaktor ebenfalls wichtig. Und nicht nur da, denn viele Versicherungen fordern, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass keine weiteren Schäden entstehen können – beispielsweise durch verzögertes Handeln.

Wasser raus? Jetzt bitte „nachtrocknen“

Ist das Wasser beseitigt, sind viele Räume noch lange nicht wirklich trocken. Als Faustregel gilt: Die Luftfeuchtigkeit sollte nicht über 60 Prozent liegen. Um das zu erreichen, lassen sich spezielle Trockner und Gebläse einsetzen. Die können in manchen Baumärkten oder im Fachhandel gemietet werden – denn hoffentlich werden sie so schnell nicht wieder gebraucht! Kaufen lassen sie sich natürlich auch. Gerade im Keller brauchen manche (Esstrich-)Böden zusätzlich den kritischen Blick von Fachleuten: Einige Materialien müssen stellenweise gezielt angebohrt werden, um vollständig austrocknen zu können, ohne etwa Schimmel zu bilden.

Für Mieter und Vermieter: Mietminderungen nach Wasserschäden sind möglich

Wenn eine Wohnung aufgrund eines Wasserschadens unbewohnbar geworden ist, sind Mietminderungen bis zu 100 Prozent möglich – und üblich. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass die Decke herabfällt oder das Wasser auf dem Boden steht. Tropft es etwa „nur“ von der Decke, sind rund 30 Prozent Mietminderung üblich.

Bei Kellerräumen einer vermieteten Immobilie gilt: Durch Wasserschäden liegt ein Mangel vor, der Mieterinnen und Mieter zur Minderung berechtigt. Werden durch einen Wasserschaden im Keller auch noch dort eingelagerter Hausrat oder andere Dinge im Besitz des Mieters beschädigt, kann nicht nur Mietminderung, sondern auch Schadensersatz verlangt werden. Manche Haftpflichversicherungen decken für Immobilienbesitzer auch solche Ausfälle ab.

Für die Zukunft: Wie kann ich am besten vorbeugen?

Starkregen kommt leider immer wieder vor. Wer also nicht sicher ist, ob der eigene Versicherungsschutz ausreicht, sollte das mal in einer ruhigen Minute sorgfältig prüfen. Denn die Versicherungswirtschaft schätzt, dass rund 55 Prozent aller deutschen Hausbesitzer nicht ausreichend gegen Starkregen und Überschwemmungen abgesichert sind. Sinnvoll könnte da beispielsweise eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz sein. Im Idealfall übernimmt eine solche Versicherung unter anderem auch die Kosten für eine alternative Unterkunft betroffener Mieter, sollten Haus oder Wohnung vorübergehend unbewohnbar sein. Geht es um die selbst bewohnte Immobilie, sind natürlich die Bedingungen der eigenen Hausratversicherung wichtig. Die meisten Elementarschadenversicherungen sind nur als Zusatz zu bereits bestehenden Verträgen – etwa der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung – möglich.

Mehr zum Thema hier: Versicherungen.

Das ist die finanzielle Seite. Doch gegen eindringenden Starkregen können weitere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Manche sind sehr simpel, wie etwa die regelmäßige Reinigung von Abflüssen, Gullis, Regenrinnen und Fallrohren sowie das Durchspülen von Sicker- und Grundleitungen. Andere Maßnahmen sind aufwändiger – und sollten besser gemeinsam mit fachkundigen Architekten geplant werden. Etwa der Einbau einer Rückstauklappe rund um die Kanalisation und zwar bis nach innen, damit das Wasser nicht etwa über die Toilette in die Immobilie gelangt. Oder die fachgerechte Abdichtung von Fenstern, Türen und Wänden, sowie der Schutz von Hauseingängen und -türen mit Hilfe von Überdachungen, Stufen oder speziellen Schwellen gegen eindringendes Wasser. Weiterhin gibt es wasserdichte Fenster- und Türklappen, Schutztore und andere sinnvolle Barrieren gegen Starkregen.

Eine gute Übersicht bietet diese Seite: starkgegenstarkregen.de

Bei allem, was mit Kanalisation und/oder Abflüssen zu tun hat, wird eine Grund-Definition vieler Versicherungen wichtig: Schäden durch einen Kanalisationsrückstau sind in aller Regel nicht durch eine Elementarschutzversicherung abgedeckt, da dabei das Wasser nicht ebenerdig, oberflächlich oder durch Türen, Dach- und Kellerfenster ins Haus eindringt, sondern gewissermaßen „von innen“. Damit gelten sie nicht als „Elementarereignis“.

Und zuletzt: Wir alle haben mittlerweile die Auswahl aus einer Vielzahl flexibler Sandsacksysteme – wenigstens die sollten für den Ernstfall stets griffbereit sein!


Veröffentlicht am 26.07.2021

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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