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„Hilfe, mein Mieter möchte eine Wallbox!“

E-Auto laden über eine Wallbox

Mit der Ausbreitung der E-Autos stellt sich für Vermieter die Frage, ob Sie eine Wallbox an ihrer Immobilie anbringen. Das kann nicht nur finanziell lukrativ sein, Mieter haben unter gewissen Voraussetzungen sogar das Recht dazu, eine anbringen zu lassen. Daraus ergeben sich Fragen.

Vermieter dürfen Bau einer E-Ladestation nicht ablehnen

Der Wunsch von Mietern nach einer Wallbox kann zu Konflikten führen. Nicht jeder Vermieter möchte eine solche Ladestation an seiner Immobilie installiert sehen. Die Rechtslage ist hier eindeutig, denn das Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz (WEMoG) bzw. das damit novellierte Wohnungseigentumsgesetz (WEG) klären das Anliegen in §20 WEG. Demnach haben Mieter das Recht, eine Wallbox zum Laden von E-Autos zu installieren.

Das Recht gilt nur für Mieter mit festem Stellplatz

Allerdings ist dieses Recht auf die Mieter begrenzt, die einen festen Stellplatz bzw. eine Garage zugewiesen bekommen haben. Vermieter müssen die Installation also dulden, sofern der Mietvertrag den Stellplatz einschließt. Nur in anderen Fällen können Sie das Anbringen der Wallbox verweigern.

Wichtig: Da es sich um eine bauliche Maßnahme handelt, müssen Mieter dennoch vorab um Erlaubnis fragen. Die Anfrage ist in Textform (Brief/E-Mail) zu stellen.

Die Kosten für die Wallbox trägt der Mieter

Für Vermieter und Mieter gleichermaßen ist wichtig, wer die Kosten für den Bau und den Rückbau trägt. Auch hier ist die Rechtslage eindeutig: Die Kosten trägt der Mieter. Der Vermieter kann bei Auszug sogar den Rückbau und damit das Wiederherstellen des Ursprungszustandes verlangen. Der Mieter ist wie bei anderen Umbauten in der Pflicht.

Damit kann die Ladestation am Haus für den Mieter zu einer teuren Angelegenheit werden. Denn je nach Art der Wallbox fallen für das Gerät und die Installation Kosten zwischen ca. 400 und 2.500 Euro an. Die genaue Summe ist unter anderem von den Beschaffenheiten vor Ort sowie der Integration in den Stromkreislauf abhängig. Während die Wallbox für das E-Auto nur einen vergleichsweise geringen Betrag ausmacht, sind der Anschluss an den Zähler und das damit verbundene Legen des Kabels teuer.

Es ist ratsam, vor der Installation einen Elektriker um Rat zu fragen und dabei auch mehrere Meinungen einzuholen. Teilweise werden auch unnötige Dinge als “Muss” verkauft wie ein LAN-Anschluss, der aber nicht vorgeschrieben ist und sogar eine potenzielle Sicherheitslücke bedeutet. Kosten lassen sich dagegen möglicherweise sparen, wenn zufällig gerade ein Glasfaseranschluss gelegt werden soll. In diesem Fall kann eine Kontaktaufnahme sinnvoll sein zum Ausloten, ob das ausführende Unternehmen mit dem Glasfaser gleich das eigene Stromkabel zur Wallbox verlegt.

Fördertöpfe suchen

Sowohl Mieter als auch Vermieter können unter Umständen eine Förderung beantragen. Die Förderung über Sonderprogramme der KfW sind ausgeschöpft. Es gibt aber einige Bundesländer sowie Stromanbieter, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur mit einem Zuschuss fördern. Interessierte sollten sich daher bei der Landesregierung oder den regionalen Unternehmen informieren.

Tipp für Vermieter: Kosten für Wallbox sind abschreibbar

Obwohl es grundsätzlich Sache des Mieters ist, die Wallbox zu bezahlen, sollten Vermieter einen Bau der Ladestationen aus eigenem Interesse in Erwägung ziehen. Denn Sie können die Kosten vollständig steuerlich abschreiben. Zugleich handelt es sich um eine Aufwertung der Immobilie, sodass beim Vermieten das Objekt attraktiver ist und auch eine Mieterhöhung in einem gewissen Umfang möglich ist. Für die Zukunft bedeutet die Ausstattung zudem eine mögliche Wertsteigerung.

Ein Problem kann jedoch die Abrechnung der Kosten sein. Bei nur einem Mieter wie bei einem Haus, einem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte werden die Kosten ganz normal über den Strom abgerechnet. Dabei ist auch der Anschluss an den Stromzähler eine logische Folge. Besser ist es, die Box an einen eigenen Stromzähler anzuschließen, was aber die Kosten für die Installation erhöht. Eine weitere Option ist das Zuweisen der Kosten an mehrere Mieter nach Verbrauch über zum Beispiel eine RFID-Karte, bei der alle nur den tatsächlichen Verbrauch zahlen. Weitere Varianten sind möglich. Besonders attraktiv sind zudem Wallboxen, die mit Fotovoltaik gekoppelt werden und so bei gutem Wetter ein kostenloses Tanken der E-Autos ermöglichen. In allen Fällen sollte der Vermieter vor der Installation genau prüfen, welche Abrechnungsart sinnvoll ist.


Veröffentlicht am 18.10.2024

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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