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Tipp: Widerspruch gegen Grundsteuerbescheid einlegen

Es gibt nur wenig Themen, die in den letzten Monaten für Immobilienbesitzer so wichtig wie die Grundsteuerreform waren. Inzwischen sind die meisten Unterlagen an das Finanzamt verschickt und die ersten Bescheide sind da. Häufig fallen diese höher als zuvor aus – in einigen Regionen überraschend hoch. Wir raten: Legen Sie Widerspruch ein!

<p>Die Neuberechnung der Grundsteuer ist ein riesiger Verwaltungsakt, der das gesamte Berechnungsverfahren modernisieren soll. Die Berechnungsgrundlagen sind teilweise umstritten. Viele Bescheide fallen zudem deutlich höher aus als bisher, was Eigentümer in finanzielle Bedrängnis bringen kann. Durch die Verdichtung der Arbeit in den Behörden kann es außerdem zu fehlerhaften Berechnungen oder Verwechslungen von Daten kommen.

Ein Nachteil aus der Praxis wird so zum Vorteil: Die meisten Behörden haben einen erheblichen Verzug, sodass in vielen Kommunen Hausbesitzer noch auf einen Bescheid für die Grundsteuer warten. Das heißt auch, dass damit die Chance auf einen Widerspruch besteht. Anders sieht das bei den Menschen aus, die bereits einen Bescheid erhalten haben und dagegen keinen Widerspruch eingelegt haben.

Prüfen Sie den Bescheid innerhalb von vier Wochen

Wenn Sie einen Bescheid bekommen, sollten Sie den Inhalt und die Berechnung genau prüfen. Anderenfalls wird die Berechnung rechtskräftig und Sie können später dagegen nicht mehr vorgehen.

Sollten Sie Unstimmigkeiten in sämtlichen Angaben zur Immobilie finden, Fehler oder Ihrer Meinung nach falsche Berechnungen, müssen Sie das nicht hinnehmen. Das gilt ganz besonders für Angaben wie Baujahr, Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart und Wohnfläche sowie die bei der Berechnung genutzten fiktiven Miethöhe. Überprüfen Sie außerdem Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Steuermessbetrag. Machen Sie bei Unstimmigkeiten Gebrauch von Ihrem Widerspruchsrecht.

Wichtig: Sie haben nur vier Wochen Zeit, gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einzulegen!

Nutzen Sie zunächst die Möglichkeit, einen fristwahrenden Widerspruch einzulegen. So können Sie die Begründung nachreichen. Zur Wahrung der benötigen Form und Festlegung des korrekten Empfängers ist es ratsam, sich beim Steuerberater oder einen Fachanwalt zu informieren. Speziell eine gute Steuerberatung wird angreifbare Punkte in dem Bescheid schneller finden.

Welche Folgen hat ein Einspruch?

Mit einem Einspruch ist der Bescheid zunächst nicht endgültig rechtskräftig. Sie gewinnen dadurch Zeit. Bei einem fristwahrenden Widerspruch können Sie so prüfen, ob die Berechnung stimmt. Die Begründung liefern Sie dann zeitnah nach.

Das Finanzamt bzw. die Kommune wird den Widerspruch wahrscheinlich ablehnen. Allerdings wahren Sie so dennoch eine rechtliche Hintertür. Ihnen steht zum einen bei begründeten Mängeln der Klageweg offen. Zum anderen gibt es derzeit Bestrebungen, Musterklageverfahren zu starten. Diese Verfahren könnte die gesamte Grundsteuerreform kippen.

Je nach Stand Ihres eigenen Verfahrens profitieren Sie durch eine Überarbeitung des Steuerbescheids. Ohne Einspruch haben Sie jedoch keine Chance, weiter gegen den Grundsteuerbescheid vorzugehen.

Ämter komplett überlastet

Der Grundsteuerbescheid wird in der Regel vom Finanzamt errechnet, aber von der Kommune erstellt. Ein Einspruch ist daher in den meisten Fällen an die Kommune zu richten. Näheres ist dem Bescheid zu entnehmen. Dabei können besondere Gebühren anfallen.

Dennoch lohnt sich ein Widerspruch. Es scheint große Differenzen zu geben zwischen dem, was Immobilienbesitzer erwarten, und dem, was die Behörden an Bescheiden verschicken. Nach Presseinformationen laufen derzeit bereits über eine Million Widerspruchsverfahren gegen die Bescheide. Immobilienbesitzer sollten daher unmittelbar nach dem Erhalt prüfen, ob Ihre Bescheide ebenfalls fehlerhaft sind oder überhöht erscheinen. Nur ein rechtzeitiger Einspruch schützt vor negativen Konsequenzen. Eine Klärung der Sachlage kann jedoch dauern, denn Finanzämter und die entsprechenden Abteilungen der Kommunen sind vielerorts überlastet.


Veröffentlicht am 30.03.2023

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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