Zwangsversteigerungen: Was dabei an Kosten gespart werden kann
Klar: Manchmal gehört ein bisschen Glück dazu, manchmal sogar ein wenig Wagemut …. Aber Tatsache ist: Nicht alle Kosten, die beim Kauf einer Immobilie entstehen, sind unumgänglich. Lediglich die einmalige Grunderwerbsteuer und die jährlich wiederkehrende Grundsteuer lassen sich nie vermeiden. Ansonsten ist die Zwangsversteigerung wirklich ein Sonderfall unter allen Arten des Immobilienverkaufs.
Was bei der Zwangsversteigerung an Kosten entfällt
Ja, es ist wahr: Zwangsversteigerungen können zu einer hochriskanten Angelegenheit werden. Man weiß oft überhaupt nicht, was man da ersteigert. Zwar verlangen die meisten Gerichte, die unter anderem Immobilien versteigern, vor dem Versteigerungstermin das Gutachten eines Sachverständigen zu der Immobilie, die versteigert werden soll. Aber oft genug lassen die Vorbesitzer den Gutachter einfach nicht ins Haus. Dann wird in aller Regel zwar ein „Risikoabschlag“ vom errechneten Verkehrswert abgezogen. Aber es kann richtig schlimm sein: Schimmel, uralte Wasserschäden, rissige Wände, Messie-Hinterlassenschaften – alles schon vorgekommen. Zudem gibt es auch deutsche Gerichte, bei denen die entsprechenden Gutachten nicht mal online einsehbar sind, da müssen Interessenten ins Archiv gehen und dort vor Ort Einblick in das Gutachten fordern. In Wuppertal beispielsweise ist das so üblich. Flapsig gesagt: Ich kaufe bei einer Zwangsversteigerung immer ein wenig die „Katze im Sack“. Und doch: Ich kann dabei durchaus auch Glück haben. Es ist ein wenig wie Roulette spielen.
Welche Gründe könnte es geben, sich trotzdem auf so ein Wagnis einzulassen? Ganz einfach: Zwei jener Kostenfaktoren, die sonst beim Immobilienkauf meistens anfallen – und ganz schön zu Buche schlagen können – entfallen bei einer Zwangsversteigerung sang- und klanglos.
Das sind zum einen die Notarkosten. Die entstehen bei Zwangsversteigerungen gar nicht erst, denn der Verkaufs-Ausführende ist ja schon eine juristische Instanz: ein Amtsgericht. Nur ein relativ geringer Betrag für den Eintrag ins Grundbuch wird bei Zwangsversteigerungen fällig.
Und selbstverständlich entfallen auch die Maklerkosten – aber das ist ja auch bei uns der Fall.
Noch mehr Ersparnisse
Noch einmal: Wer bei einer Zwangsversteigerung eine Immobilie ersteigert, geht prinzipiell ein ziemlich großes Wagnis ein: Es gibt keine Garantien, oft genug ist der Zustand der Immobilie – zumindest von innen – gänzlich unbekannt. Und am Ende kann niemand wegen verschwiegener Mängel zur Rechenschaft gezogen werden, ein Widerruf des Kaufvertrags ist auch ausgeschlossen.Genau dieses Wagnis aber wird mit einer Senkung des Preises finanziell ausgeglichen. Zuerst wird der Verkehrswert geschätzt – egal, ob mit oder ohne Innenbesichtigung. Dann gilt: Der Zuschlag kann bereits bei 70 Prozent des Verkehrswerts erteilt werden. Bietet selbst dann niemand, sind es in einem weiteren Termin nur noch 50 Prozent. Mehr Ersparnis geht wirklich nicht! Allerdings muss dazu gesagt werden, dass der Immobilienmarkt derzeit so überhitzt ist, dass es schon Zwangsversteigerungsverfahren gegeben hat, in denen der Preis so stark in die Höhe getrieben wurde, dass er sogar den ermittelten Verkehrswert übersteigt. Aber das ist eigentlich nicht Sinn und Zweck einer Zwangsversteigerung. Denn der „Wagnis-Faktor“ sollte sich durchaus auch finanziell bemerkbar machen. Schließlich kann es – neben diversen Bauschäden an der ersteigerten Immobilie – auch passieren, dass ich am Ende in aufwändigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren erst einmal die ehemaligen Bewohner aus der Immobilie klagen muss.
Darum lautet ein guter Rat in Sachen Zwangsversteigerung immer wieder: Versuchen Sie unbedingt vorher, alle Informationen zu sammeln, die Sie nur kriegen können! Suchen und beantragen Sie Einblick in alte Archive, Bauakten und dergleichen. Klingeln Sie bei Nachbarn, fragen Sie so viel wie möglich, gehen Sie mehrmals zu der Immobilie, die versteigert werden soll.
Denn am Ende ist Kostenersparnis auch nicht alles. Es gibt Immobilien auf dem Zwangsversteigerungsmarkt, bei denen wiegt der Ärger über all die notwendigen Folgeaktionen die Freude über die Kostenersparnis dann doch nicht auf.
Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.
Lesen Sie hier weiter
Profitieren Sie eigentlich von der Städtebauförderung? Wussten Sie, dass Sie unter bestimmten Bedingungen als privater Immobilienbesitzer Zuschüsse zu Modernisierungsarbeiten beanspruchen können? Wir erklären Ihnen, was mit dem Begriff gemeint ist und wie Sie an Fördermittel kommen.
In den Jahren 2022 und 2023 gab es fast flächendeckend einen Rückgang der Immobilienpreise. Der Trend hatte sich zuletzt abgeschwächt. Nach aktuellen Daten erholen sich die Preise derzeit und Eigentümer können wieder mit einem Wertzuwachs rechnen. Einer der Gründe sind sinkende Zinsen.
Seit 17. Oktober 2024 gilt eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetz. Das Wichtigste: Wohnungseigentümerversammlungen dürfen jetzt auch rein virtuell stattfinden. Das ist jedoch an eine Auflage gebunden. Die Änderung soll die Durchführung solcher Versammlungen erleichtern, ist aber umstritten.