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Mietspiegel Kreis Breisgau-Hochschwarzwald 2025

Aktuelle Mietpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Breisgau-Hochschwarzwald

Preisentwicklung für Wohnungsmieten

In Breisgau-Hochschwarzwald liegt der durchschnittliche, ortsübliche Mietpreis für Wohnungen bei 12,64€/m² im Jahr 2025. Im Vorjahr 2024 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 12,40€. Die Mieten in Breisgau-Hochschwarzwald sind 2025 also im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Baden-Württemberg ist es durchschnittlich 3,07% günstiger, in Breisgau-Hochschwarzwald zu mieten als im Rest von Baden-Württemberg.

Die im Mittel günstigsten Mietswohnungen in Breisgau-Hochschwarzwald befinden sich in Sankt Märgen (6,94€/m²), die teuersten in Schallstadt (15,87€/m²).

Preisentwicklung für Häusermieten

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Breisgau-Hochschwarzwald mieten, so liegt im Jahr 2025 der durchschnittliche monatliche Quadratmetermietpreis bei 12,20€/m² für ein Haus zur Miete. Verglichen mit dem Vorjahr 2024, in dem der durchschnittliche Mietpreis bei 11,87€/m² lag, ist die Höhe des Mietpreises also um 2,78% gestiegen.

Verglichen mit anderen Häusern in Baden-Württemberg ist es durchschnittlich 2,52% teurer, ein Haus in Breisgau-Hochschwarzwald zu mieten als im Rest von Baden-Württemberg.

Die im Mittel günstigsten Häuser zur Miete in Breisgau-Hochschwarzwald befinden sich in Müllheim (8,66€/m²), die teuersten in Ehrenkirchen (14,90€/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Mietspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler.net anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Mietspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.