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Mietspiegel Kreis Breisgau-Hochschwarzwald 2024

Aktuelle Mietpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Breisgau-Hochschwarzwald

Preisentwicklung für Wohnungsmieten

In Breisgau-Hochschwarzwald liegt der durchschnittliche, ortsübliche Mietpreis für Wohnungen bei 12,38€/m² im Jahr 2024. Im Vorjahr 2023 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 11,91€. Die Mieten in Breisgau-Hochschwarzwald sind 2024 also im Vergleich zum Vorjahr um 3,95% gestiegen.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Baden-Württemberg ist es durchschnittlich 2,98% günstiger, in Breisgau-Hochschwarzwald zu mieten als im Rest von Baden-Württemberg.

Die im Mittel günstigsten Mietswohnungen in Breisgau-Hochschwarzwald befinden sich in Sankt Märgen (7,55€/m²), die teuersten in Gundelfingen (14,99€/m²).

Preisentwicklung für Häusermieten

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Breisgau-Hochschwarzwald mieten, so liegt im Jahr 2024 der durchschnittliche monatliche Quadratmetermietpreis bei 12,04€/m² für ein Haus zur Miete. Verglichen mit dem Vorjahr 2023, in dem der durchschnittliche Mietpreis bei 11,52€/m² lag, ist die Höhe des Mietpreises also um 4,51% gestiegen.

Verglichen mit anderen Häusern in Baden-Württemberg ist es durchschnittlich 1,60% teurer, ein Haus in Breisgau-Hochschwarzwald zu mieten als im Rest von Baden-Württemberg.

Die im Mittel günstigsten Häuser zur Miete in Breisgau-Hochschwarzwald befinden sich in Bötzingen (9,08€/m²), die teuersten in Au (14,67€/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Mietspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler.net anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Mietspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.