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Mietspiegel Kreis Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) 2024

Aktuelle Mietpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch)

Preisentwicklung für Wohnungsmieten

In Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) liegt der durchschnittliche, ortsübliche Mietpreis für Wohnungen bei 9,33€/m² im Jahr 2024. Im Vorjahr 2023 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 8,79€. Die Mieten in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) sind 2024 also im Vergleich zum Vorjahr um 6,14% gestiegen.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Bayern ist es durchschnittlich 36,53% günstiger, in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) zu mieten als im Rest von Bayern.

Die im Mittel günstigsten Mietswohnungen in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) befinden sich in Marktbergel (5,87€/m²), die teuersten in Ergersheim (11,83€/m²).

Preisentwicklung für Häusermieten

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) mieten, so liegt im Jahr 2024 der durchschnittliche monatliche Quadratmetermietpreis bei 9,36€/m² für ein Haus zur Miete. Verglichen mit dem Vorjahr 2023, in dem der durchschnittliche Mietpreis bei 9,47€/m² lag, ist die Höhe des Mietpreises also konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Häusern in Bayern ist es durchschnittlich 29,31% günstiger, ein Haus in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) zu mieten als im Rest von Bayern.

Die im Mittel günstigsten Häuser zur Miete in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) befinden sich in Burgbernheim (4,65€/m²), die teuersten in Bad Windsheim (10,83€/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Mietspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler.net anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Mietspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.