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Mietspiegel Kreis Vorpommern-Greifswald 2024

Aktuelle Mietpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Vorpommern-Greifswald

Preisentwicklung für Wohnungsmieten

In Vorpommern-Greifswald liegt der durchschnittliche, ortsübliche Mietpreis für Wohnungen bei 10,04€/m² im Jahr 2024. Im Vorjahr 2023 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 9,49€. Die Mieten in Vorpommern-Greifswald sind 2024 also im Vergleich zum Vorjahr um 5,80% gestiegen.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern ist es durchschnittlich 9,97% teurer, in Vorpommern-Greifswald zu mieten als im Rest von Mecklenburg-Vorpommern.

Die im Mittel günstigsten Mietswohnungen in Vorpommern-Greifswald befinden sich in Boock (5,64€/m²), die teuersten in Pudagla (12,62€/m²).

Preisentwicklung für Häusermieten

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Vorpommern-Greifswald mieten, so liegt im Jahr 2024 der durchschnittliche monatliche Quadratmetermietpreis bei 10,65€/m² für ein Haus zur Miete. Verglichen mit dem Vorjahr 2023, in dem der durchschnittliche Mietpreis bei 10,28€/m² lag, ist die Höhe des Mietpreises also um 3,60% gestiegen.

Verglichen mit anderen Häusern in Mecklenburg-Vorpommern ist es durchschnittlich 4,74% günstiger, ein Haus in Vorpommern-Greifswald zu mieten als im Rest von Mecklenburg-Vorpommern.

Die im Mittel günstigsten Häuser zur Miete in Vorpommern-Greifswald befinden sich in Blesewitz (3,96€/m²), die teuersten in Ueckermünde (12,94€/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Mietspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler.net anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Mietspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.