Checklisten und Vordrucke
Hier finden Sie To-Do-Listen, Verträge, Checklisten und Formulare, die Sie kostenlos herunterladen und verwenden dürfen.
Wir erweitern diese Seite stetig, mit dem Ziel, eine große Bibliothek aus Vordrucken rund um Immobilien kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die meisten Dokumente lassen sich digital ausfüllen (z.B. mit Adobe Acrobat) und anschließend ausdrucken. Bitte beachten Sie: Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Rechtssicherheit garantieren.
Wohnungsübergabeprotokoll
Beim Ein- und Auszug eines Mieters sollte ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt werden. Dieses Dokument ist nicht verpflichtend. Es kann aber Streit vorbeugen und sichert beide Seiten ab, indem darin der Ist-Zustand der Wohnung notiert wird. Gibt es am Ende der Mietdauer Abweichungen, können sich daraus Schönheitsreparaturen für den Mieter ergeben. Ebenso lassen sich in diesem Dokument Zählerstände, Schlüsselzahl und weitere Details notieren. Beide Vertragspartner erhalten je ein unterzeichnetes Exemplar.
Weiterlesen →Mieterselbstauskunft
Die Mieterselbstauskunft ist ein Dokument, mit dem Wohnungssuchende relevante persönliche Angaben für den Vermieter machen können. Dieser kann durch das strukturierte Erfassen der wichtigsten Eckpunkte besser die geeignetsten Mietinteressenten auswählen. Denn die Selbstauskunft enthält die wichtigsten Informationen zu den familiären und finanziellen Verhältnissen.
Weiterlesen →Wohnungsgeberbestätigung
Nach dem Umzug müssen sich Mieter innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde ummelden und eine Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter vorlegen. Das ist in § 17 BMG (Bundesmeldegesetz) so verankert. Bei Verstößen drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Vermieter haben eine Mitwirkungspflicht. Falsche Angaben können ebenfalls ein Bußgeld nach sich ziehen, allerdings in Höhe von 50.000 Euro.
Weiterlesen →Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird vom bisherigen Vermieter ausgefüllt und unterschrieben. Er bestätigt darin, dass der bisherige Mieter seinen Zahlungen immer pünktlich und vollständig nachgekommen ist. Damit erklärt er folglich, dass keine Mietschulden bestehen.
Weiterlesen →Kündigung Mietvertrag
Die Kündigung eines Mietvertrages für eine Immobilie muss nach §568 BGB immer schriftlich in Papierform erfolgen und an den Vermieter adressiert sein. Eine mündliche Absichtserklärung sowie eine per Mail, Fax oder SMS sind nicht ausreichend. Zudem muss die Schriftform von allen im Vertrag genannten Hauptmietern unterschrieben werden. Ohne die Unterschrift/en ist die Kündigung unwirksam. Es ist ratsam, einen Brief per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Das ist ein Nachweis, dass der Empfänger die Kündigung auch erhalten hat.
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