Muster: Kündigung des Mietvertrages
Die Kündigung eines Mietvertrages für eine Immobilie muss nach §568 BGB immer schriftlich in Papierform erfolgen und an den Vermieter adressiert sein. Eine mündliche Absichtserklärung sowie eine per Mail, Fax oder SMS sind nicht ausreichend. Zudem muss die Schriftform von allen im Vertrag genannten Hauptmietern unterschrieben werden. Ohne die Unterschrift/en ist die Kündigung unwirksam. Es ist ratsam, einen Brief per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Das ist ein Nachweis, dass der Empfänger die Kündigung auch erhalten hat.
Die Kündigungsfrist beträgt bei regulären Vereinbarungen drei Monate(§543 BGB9). Dabei zählt der aktuelle Monat mit, wenn die Kündigung spätestens am dritten Werktag eingeht. So endet beispielsweise der Vertrag am 30.06., wenn das Schreiben am 4. April beim Vermieter ankommt und der 2. April ein Sonntag war. Sollte das Schreiben zu spät ankommen, verschiebt sich das Ende des Vertrags automatisch um einen Monat.
Neben einer ordentlichen Kündigung sind weitere Arten wie zum Beispiel eine Kündigung aus wichtigem Grund oder eine fristlose Kündigung möglich. In diesem Fall gelten besondere Voraussetzungen und Fristen.
Ein weiterer Aspekt: Wer früher auszieht, kann möglicherweise einen Nachmieter stellen. Dabei kommt es aber auf die genauen Formulierungen im Mietvertrag oder die Kulanz des Vermieters an. Einen Anspruch, durch Stellen eines Nachmieters früher aus einem Vertrag herauszukommen, gibt es selten.
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Was muss bzw. sollte im Schreiben stehen?
- Der Name und die aktuelle Anschrift des Absenders,
- die Adresse der Mietwohnung (idealerweise mit konkreter Angabe wier Wohnungsnummer oder bspw. Lage wie EG links),
- das aktuelle Datum,
- der Zeitpunkt, zu dem die Mietwohnung gekündigt werden soll,
- die Aufforderung an den Vermieter, die Kündigung zu bestätigen,
- ein Hinweis zur Terminabstimmung bzgl. Besichtigungsterminen und Wohnungsübergabe,
- die neue Anschrift für die Nebenkostenabrechnung,
- sowie die Bankdaten für die Kautionsrückzahlung und eventuelles Guthaben durch die Nebenkostenabrechnung. Eine Begründung der Kündigung ist nicht erforderlich.
Das Wichtigste zusammengefasst
- Für Mieter mit einem unbefristeten Mietvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
- Steht im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist, kann der Mieter mit dieser Frist kündigen.
- Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit der volle Monat noch zur Kündigungsfrist zählt.
- Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (Einschreiben mit Rückschein ist zu empfehlen).
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