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Mieterselbstauskunft: Ratgeber und kostenlose pdf-Vorlage

Die Mieterselbstauskunft ist ein Dokument, mit dem Wohnungssuchende relevante persönliche Angaben für den Vermieter machen können. Dieser kann durch das strukturierte Erfassen der wichtigsten Eckpunkte besser die geeignetsten Mietinteressenten auswählen. Denn die Selbstauskunft enthält die wichtigsten Informationen zu den familiären und finanziellen Verhältnissen.

Es besteht für Wohnungssuchende keine Pflicht, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen. Allerdings können Vermieter die Vergabe des Wohnraums von entsprechenden freiwilligen Angaben abhängig machen. Wir raten daher, die Selbstauskunft auszufüllen. Allerdings sind nicht alle darin enthaltenen Fragen zulässig.

Wir geben Ihnen einen Überblick, über die wichtigsten Informationen zur Mieterselbstauskunft sowie den erlaubten und nicht erlaubten Inhalten. Für Vermieter und Mietinteressenten stellen wir außerdem eine kostenlose pdf-Vorlage bereit. Das Formular können Sie herunterladen und bei Bedarf ausfüllen.

Vorlage: Mieterselbstausunft kostenlos herunterladen

Laden Sie hier unsere Vorlage kostenlos als pdf-Datei oder Word-Dokument herunterladen, Sie können das Muster ausfüllen und anpassen sowie anschließend abspreichern und ausdrucken.

Es gibt zwei Wege, ein solches Formular auszufüllen. Zum einen können Mietinteressenten eine kostenlose Vorlage als pdf- oder Word-Datei herunterladen und ausfüllen sowie bei Bedarf ausdrucken. Dieses Dokument kann Teil der Bewerbermappe sein. Zum anderen händigen viele Vermieter eine Vorlage aus, um ihre Fragen gezielt beantworten zu lassen. In diesem Fall ist es in der Regel sinnvoll, die Fragen spätestens nach einem Besichtigungstermin zu beantworten und auszuhändigen. Vermieter akzeptieren in der Regel beide Varianten. Denn üblicherweise ähneln sich alle Vordrucke bis auf sehr wenige Details. Mieter sollten jedoch prüfen, ob das Formular unzulässige Fragen beinhaltet.

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Um Fragen des Vermieters strukturiert zu beantworten, kann eine freiwillige Selbstauskunft nützlich sein. Dabei handelt es sich um ein Formular, das die wichtigsten Angaben zur Person und den Einkommensverhältnissen abfragt. Der Vermieter erhält so eine schriftliche Zusammenfassung der für ihn relevanten Informationen. Mietinteressenten können so ihre Chancen auf die Wohnung oder das Haus steigern.

Der Vermieter hat ein Recht, bestimmte Fragen zu stellen. Allerdings gibt es keine Pflicht zur Selbstauskunft. Mietinteressenten müssen die Fragen nicht beantworten. Bei gewünschten, aber fehlenden Angaben kann der Vermieter jedoch andere Bewerber bevorzugen.

Info: Da es keine gesetzliche Pflicht gibt, sprechen Experten korrekter von einer freiwilligen Mieterselbstauskunft.

Sinn und Zweck des Formulars

Durch das Beantworten der Fragen erhält der Vermieter Informationen, die für die Wohnungsvergabe wichtig sind. Darunter fallen unter anderem Angaben zur Anzahl der einziehenden Personen und den finanziellen Verhältnissen. Diese Daten sind bei der Auswahl geeigneter Mietinteressenten wichtig.

Ebenso kann eine freiwillige Auskunft unter anderem Angaben zum bisherigen Vermieter, zu laufenden Gehaltspfändungen oder eidesstattlichen Versicherungen enthalten. Durch eine umfassende Auskunft erhöhen Interessenten die Chance auf einen Mietvertrag. Aber: Nicht alle Fragen sind in jeder Phase der Bewerbung erlaubt. Einige Fragen sind sogar generell unzulässig.

Erlaubte und unzulässige Fragen - was steht in der Mieterselbstauskunft?

Der Fragebogen listet relevante Themen auf, die für die Vergabe der Wohnung wichtig sind. Dabei kommen die Punkte Artikel 6, Abs. 1 lit d und lit b DSGVO zur Anwendung. Voraussetzung ist, dass nach Artikel 5 DSGVO die Grundsätze der Datenminimierung gewahrt bleiben und die Fragen ausschließlich für den Zweck der Vermietung erforderlich sind und genutzt werden.

Grundsätzlich kommt es auf den Zeitpunkt an, welche Fragen erlaubt sind. So sind auf Basis des Datenschutzes zum Beispiel Einkommensangaben erst nach der Besichtigung und Einkommensnachweise erst zur Vertragsunterzeichnung zu übermitteln.

Datenschutz: Praxis steht rechtlicher Vorgabe entgegen

Nach Datenschutz gilt ein Schritt-für-Schritt-Verfahren. Vermieter müssen sich in Geduld üben. In der Praxis gibt es jedoch durch den Wohnungsmangel in vielen Regionen einen harten Wettkampf unter den Interessenten. Eine vollständig ausgefüllte freiwillige Mieterselbstauskunft ist die Eintrittskarte, um überhaupt in die engere Auswahl zu kommen.

Da das Formular zudem alle Fragen in einem Dokument abhandelt, wird sie in der Regel mit kompletten Angaben übergeben. Das geschieht fast immer im laufenden Prozess und unabhängig von rechtlichen Erfordernissen. Beide Seiten haben ein Interesse daran, die Angaben möglichst frühzeitig auszutauschen.

Tipp: Vermieter sollten sich möglichst an die rechtlichen Vorgaben halten. Dadurch sind sie weniger angreifbar. Mieter haben dagegen die größten Chancen, wenn Sie mit Augenmaß die Mieterselbstauskunft möglichst frühzeitig abgeben.

Welche Fragen darf der Vermieter in der Mieterselbstauskunft stellen?

Der Vermieter hat ein Interesse, geeignete Mietinteressenten auszuwählen. Dafür sind Fragen nach den persönlichen und finanziellen Verhältnissen sinnvoll und erlaubt. Zulässig sind folgende Fragen. Der angegebene Zeitpunkt der Abfragen bezieht sich auf den Grundsatz der Datenminimierung:

  • Vorname und Nachname sowie Anschrift und Kontaktdaten der Interessenten (vor der Besichtigung),
  • Angaben aus dem Wohnungsberechtigungsschein (vor der Besichtigung),
  • Anzahl der einziehenden Personen - Erwachsenen und Kindern (zur Auswahl und Vertragsanbahnung),
  • Beruf, verfügbares Nettoeinkommen und Arbeitgeber (zur Auswahl und Vertragsanbahnung),
  • relevante Haustierhaltung wie Hunde, Katzen oder exotische Tiere (zur Auswahl und Vertragsanbahnung),
  • Räumungstitel innerhalb der letzten fünf Jahre und Mietrückstände (zur Auswahl und Vertragsanbahnung),
  • Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung nach § 807 ZPO oder laufendes Insolvenzverfahren (zur Auswahl und Vertragsanbahnung),
  • gewerbliche Nutzung der Wohnung (zur Auswahl und Vertragsanbahnung),
  • laufendes Insolvenzverfahren (zur Auswahl und Vertragsanbahnung),
  • Schufa-Auskunft/Bonitätsbeleg (zum Vertragsabschluss),
  • Einkommensnachweise (zum Vertragsabschluss),
  • Bankverbindung (zum Vertragsabschluss).

Achtung: Eine Kopie des Ausweises ist nicht gestattet. Der Vermieter darf die Angaben aber durch Begutachtung des Personalausweises überprüfen.

Welche Fragen in der Selbstauskunft sind unzulässig?

Die freiwillige Mieterselbstauskunft soll dazu beitragen, Fragen des Vermieters für eine Mietanbahnung zu beantworten. Daher sind alle Fragen unzulässig, die über diesen sehr eng gesteckten Zweck hinausgehen. Das gilt speziell für folgende persönliche Themen:

  • Vorstrafen,
  • Nationalität oder ethnische Herkunft,
  • sexuelle, religiöse und politische Orientierung,
  • Mitgliedschaften in Vereinen, Parteien oder Gewerkschaften,
  • vorhandene Haftpflichtversicherung,
  • Hobbys, Krankheiten,
  • Schwangerschaft und Familienplanung.

Welche verlangten Angaben sind umstritten?

Es gibt strittige Fragen, für die auch keine einheitliche Rechtsprechung vorliegt. Zu diesen Fragen gehören die folgenden Punkte:

  • Name des bisherigen Vermieters,
  • Familienstand der unterzeichnenden Mieter (die Rechtsprechung tendiert dahin, die Frage als unzulässig zu betrachten),
  • Rauchverhalten (die Frage ist grundsätzlich erlaubt, aber Rauchen in der Wohnung lässt sich nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen verbieten).

Welche Aufklärungspflichten haben Interessenten auch ohne Selbstauskunft?

Über die berechtigten Fragen des Vermieters hinaus haben auch Mietinteressenten Informationspflichten. Es gibt eine sogenannte „ungefragte Aufklärungspflicht“. Aus dem Begriff resultiert eine juristische Wertung: Ein Verschweigen der Information wäre eine strafbare arglistige Täuschung.

Demnach haben Interessenten dem Vermieter frühzeitig folgende Hinweise zu geben:

  • Die Höhe der Miete übersteigt 75 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens.
  • Es läuft ein Insolvenzverfahren gegen den Interessenten.
  • Es besteht aktuell eine finanzielle Notlage, die eine regelmäßige Mietzahlung gefährdet.
  • Eine Behörde (Sozialamt, Jobcenter usw.) trägt die Mietkosten.

Was passiert bei falschen Angaben?

Die Mieterselbstauskunft ist freiwillig und nicht verpflichtend. Es besteht kein Zwang, alle oder einzelne Fragen zu beantworten. Dennoch müssen die Antworten der Wahrheit entsprechen.

Vorsätzlich falsche Antworten können zu Schadensersatzforderungen führen, wenn sie vor Vertragsunterzeichnung entdeckt werden. Das betrifft zum Beispiel zusätzliche Kosten für eine erneute Mietersuche. Wird die unwahre Antwort erst nach Beginn des Mietverhältnisses entdeckt, kann dadurch sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung gegeben sein.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Sind die Fragen unzulässig, sind auch falsche Angaben „erlaubt“. Unwahre Antworten haben dann keinerlei rechtliche Konsequenzen. Allerdings kann das zukünftige Verhältnis zum Vermieter darunter leiden.

Sonderfall: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Im Zuge der Mieterselbstauskunft fragen einige Vermieter nicht nur nach Mietschulden. Sie verlangen eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Mietinteressenten sollen eine Bestätigung des bisherigen Vermieters einholen, nach der keine Mietschulden offen sind.

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann ein wertvoller Pluspunkt für die Bewerbermappe sein. Sie ergänzt die freiwillige Mieterselbstauskunft. Das Fehlen eines solchen Dokuments sollte Mietinteressenten jedoch nicht negativ ausgelegt werden.

Denn Vermieter sind nicht verpflichtet (BGH, Az. VIII ZR 238/08), ihren Mietern ein solches Dokument auszustellen. Es kann für sie sogar negativ sein, wenn zum Beispiel bei der Kündigung doch noch offene Forderungen auftauchen oder entstehen. Alternativ kann der Mieter Bankbelege als Nachweis für regelmäßige Zahlungen nutzen.

Zusammenfassung: freiwillige Mieterselbstauskunft richtig nutzen

Die freiwillige Mieterselbstauskunft ist für beide Seiten ein Plus. Durch die vordefinierten Fragen können Vermieter geeignete Mietinteressenten leichter finden. Die Wohnungssuchenden hingegen zeigen Einsatz und bieten erforderliche Details zu ihrer Person und ihren finanziellen Verhältnissen.

Problematisch kann die Mieterselbstauskunft dann sein, wenn Vermieter unzulässige Fragen stellen. Interessenten müssen nicht wahrheitsgemäß antworten. Mehr noch: Es droht ein Verstoß gegen das Gebot der Datenminimierung. Um das zu umgehen, sollten Vermieter erst nach dem Besichtigungsgespräch von ernsthaft interessierten und potenziell geeigneten Bewerbern eine Selbstauskunft verlangen. Dabei sind unzulässigen Fragen zu vermeiden.

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