Ohne-Makler.net

Wohnungsgeberbestätigung

Nach dem Umzug müssen sich Mieter innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde ummelden und eine Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter vorlegen. Das ist in § 17 BMG (Bundesmeldegesetz) so verankert. Bei Verstößen drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Vermieter haben eine Mitwirkungspflicht. Falsche Angaben können ebenfalls ein Bußgeld nach sich ziehen, allerdings in Höhe von 50.000 Euro.

Mustervorlage: Wohnungsgeberbestätigung kostenlos herunterladen

Die Wohnungsgeberbestätigung kann entweder schriftlich oder elektronisch erfolgen. Eine kostenlos herunterladbare Vorlage für die schriftliche Bestätigung finden Sie hier:

Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung herunterladen (PDF-Datei)

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Mit dieser bestätigt der Vermieter, dass der Mieter einer Wohnung tatsächlich in seine Wohnung eingezogen ist. Nach dem Umzug muss innerhalb von zwei Wochen die Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen und die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Durch diese Meldepflicht möchten die Behörden unter anderem Missbrauch bei der Angabe eines Wohnsitzes unterbinden.

Wichtig: Obwohl der Vermieter bzw. eine beauftragte Person wie eine Hausverwaltung das Dokument bereitstellen muss, ist es Aufgabe des Mieters die Wohnungsgeberbestätigung rechtzeitig vorzulegen. Daher müssen beide Seiten aktiv mitwirken. Da gerade bei einem Umzug viel zu erledigen ist, sollten Mieter das Papier frühestmöglich beschaffen. Alternativ kann der Vermieter in einigen Gemeinden das Dokument elektronisch übermitteln.

Welche Daten müssen enthalten sein?

Das Dokument kann formlos erstellt werden, muss aber bestimmte Angaben enthalten. Die korrekt ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung enthält die folgenden Punkte:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und falls abweichend auch des Eigentümers,
  • Einzugsdatum,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Namen aller meldepflichtigen Personen (wer in die Wohnung einzieht),
  • Die Unterschrift des Wohnungsgebers.

Gut zu wissen für Eigennutzer

Wenn Sie in Ihre Eigentumswohnung oder das eigene Haus einziehen, dürfen Sie sich die Wohnungsgeberbestätigung selbst ausstellen. In diesem Fall muss aber auch eine formlose Erklärung vorgelegt werden, dass Sie selbst der Eigentümer der Immobilie sind.

Download: pdf-Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung

Hier finden Sie unser kostenloses Muster zum Download als pdf-Datei. Diese können Sie mit einem geeigneten Programm ausfüllen und speichern oder ausdrucken.

Muster Wohnungsgeberbestätigung herunterladen (PDF-Datei)

Jetzt Immobilien-Inserat erstellen

Folgende Themen könnten Sie auch interessieren:

Kündigung Mietvertrag
Muster: Kündigung des Mietvertrages

Die Kündigung eines Mietvertrages für eine Immobilie muss nach §568 BGB immer schriftlich in Papierform erfolgen und an den Vermieter adressiert sein. Eine mündliche Absichtserklärung sowie eine per Mail, Fax oder SMS sind nicht ausreichend. Zudem muss die Schriftform von allen im Vertrag genannten Hauptmietern unterschrieben werden. Ohne die Unterschrift/en ist die Kündigung unwirksam. Es ist ratsam, einen Brief per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Das ist ein Nachweis, dass der Empfänger die Kündigung auch erhalten hat.

Weiterlesen →
Wohnungsübergabeprotokoll
Wohnungsübergabeprotokoll: Infos und Mustervorlage

Beim Ein- und Auszug eines Mieters sollte ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt werden. Dieses Dokument ist nicht verpflichtend. Es kann aber Streit vorbeugen und sichert beide Seiten ab, indem darin der Ist-Zustand der Wohnung notiert wird. Gibt es am Ende der Mietdauer Abweichungen, können sich daraus Schönheitsreparaturen für den Mieter ergeben. Ebenso lassen sich in diesem Dokument Zählerstände, Schlüsselzahl und weitere Details notieren. Beide Vertragspartner erhalten je ein unterzeichnetes Exemplar.

Weiterlesen →
Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Infos und Vorlage

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird vom bisherigen Vermieter ausgefüllt und unterschrieben. Er bestätigt darin, dass der bisherige Mieter seinen Zahlungen immer pünktlich und vollständig nachgekommen ist. Damit erklärt er folglich, dass keine Mietschulden bestehen.

Weiterlesen →

Kategorien

Suchfunktion

OM-Premium

Verkaufen und Vermieten mit Experten

  • Experte als persönlicher Ansprechpartner
  • Professionelles Exposé mit allen Inhalten
  • Portal-Flatrate mit Zusatzplatzierungen
Kostenlose Beratung vereinbaren

Immer informiert sein!

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht weitergegeben. Kein Spam-Versand. Sie können den Newsletter jederzeit abbestellen.