Wohnungsübergabeprotokoll: Infos und Mustervorlage
Beim Ein- und Auszug eines Mieters sollte ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt werden. Dieses Dokument ist nicht verpflichtend. Es kann aber Streit vorbeugen und sichert beide Seiten ab, indem darin der Ist-Zustand der Wohnung notiert wird. Gibt es am Ende der Mietdauer Abweichungen, können sich daraus Schönheitsreparaturen für den Mieter ergeben. Ebenso lassen sich in diesem Dokument Zählerstände, Schlüsselzahl und weitere Details notieren. Beide Vertragspartner erhalten je ein unterzeichnetes Exemplar.
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Aufgabe des Dokuments
Das Wohnungsübergabeprotokoll ist ein formloses Schriftstück, in dem beide Seiten einvernehmlich den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug festhalten. In der Regel wird das Papier bei der jeweiligen Schlüsselübergabe angefertigt. Das muss nicht zwingend zwischen Miete rund Vermieter sein, auch die ein- und ausziehenden Mieter untereinander können dieses Schriftstück anfertigen.
Bei unterschiedlichen Meinungen sollten diese notiert werden. Es ist ratsam, die strittigen Punkte Streitpunkte per Foto festzuhalten. Sinnvoll kann es ebenfalls sein, die Verantwortung und einen Termin für die Beseitigung vorhandener Mängel anzugeben.
Was muss ein Wohnungsübergabeprotokoll enthalten?
Es gibt sowohl formale als auch beschreibende Inhalte. Formal sind folgende Angaben wichtig:
- Anschrift der Wohnung (ggf. inkl. Wohnungsnummer/Lage in der Immobilie).
- Name und Anschrift des Vermieters/der beauftragten Person/Organisation und des neuen bzw. alten Mieters.
- Namen von Zeugen (sonstige anwesenden Personen).
- Datum und Uhrzeit.
- Unterschrift der beiden Mietparteien sowie ggf. weiterer Personen.
Darüber hinaus gibt es viele sinnvolle Angaben. Dazu zählen:
- Zählerstände für Strom, Wasser, Gas sowie Heizmittelvorrat,
- Anzahl und Art der überlassenen Schlüssel,
- Art und Anzahl von Bedienungsanleitungen und ähnlichen Papieren,
- Liste von Mängeln in allen Räumen inkl. Fußboden, Wände, Decken, Fenster, Fußleisten, Heizkörper/Rohre sowie Türen,
- Liste von Mängeln für Nutzflächen wie Balkon, Terrasse, Keller usw.,
- im Mietvertrag festgehaltene, überlassene Möbel mit Zustand.
Nicht vergessen: Beide Parteien erhalten je ein unterschriebenes Exemplar!
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