Grunderwerbsteuer
Wichtig!
Für Immobilienkäufer ist es wichtig, die Grunderwerbsteuer möglichst schnell zu zahlen, denn erst dann können sie als neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Die Grunderwerbsteuer muss immer an das zuständige Finanzamt entrichtet werden. Die Aufforderung dazu bekommen Immobilienkäufer in Form eines Grunderwerbsteuerbescheids. Das geht in aller Regel wirklich schnell, denn der Notar informiert immer sofort das jeweils zuständige Finanzamt. Ist die Steuerschuld bezahlt, schickt das Finanzamt dem neuen Besitzer eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“. Die bestätigt, dass er seine Steuerschuld beglichen hat. Und dann erst kann er als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Das macht dann der Notar.
Höhe der Grunderwerbsteuer
In den meisten deutschen Bundesländern beträgt sie 5 Prozent des Kaufpreises: in Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Den geringsten Prozentsatz haben Bayern und Sachsen mit 3,5 Prozent festgelegt, den höchsten Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 6,5 Prozent. In Hamburg liegt die Grunderwerbsteuer bei 4,5 Prozent des Verkaufspreises, in Berlin und Hessen bei 6 Prozent.
Ausnahmen
Beim Eigentümerwechsel einer Immobilie fallen eigentlich immer Grunderwerbsteuern an. Ausnahmen sind Schenkungen oder Immobilien-Erbschaften. Doch auch das ist nicht kostenlos, denn dann werden Erbschafts- oder Schenkungssteuern fällig.
Achtung, bitte nicht verwechseln!
Die Grunderwerbsteuer ist eine EINMALIGE Zahlung beim Erwerb einer Immobilie. Die Grundsteuern dagegen fallen danach jedes Jahr aufs Neue wieder an. Auch sie variieren je nach Bundesland.