Bebauungsplan
Was erfahre ich aus dem Bebauungsplan?
Mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan legt eine Stadt oder Gemeinde als Satzung fest, welche Arten der Nutzung auf einer Grundstücksfläche zulässig sind. Im Bebauungsplan können Sie unter anderem folgende Informationen finden:
Die Art der baulichen Nutzung eines Grundstückes, wie beispielsweise die Auszeichnung als reines Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet.
Antwort auf die Frage: Herrscht hier „offene oder geschlossene“ Bauweise? Bei der geschlossenen Bauweise beispielsweise müssen sich die Seitenwände der Gebäude berühren. Die Grundflächenzahl: Das ist eine Angabe darüber, wieviel Prozent einer Grundstücksfläche überhaupt bebaut werden darf. Eine Grundflächenzahl von 0,3 schreibt zum Beispiel vor, dass höchstens 30 % der Grundstücksfläche bebaut werden darf.
Vorschriften zu Gebäuden: die maximale Anzahl an Vollgeschossen und die maximale Gebäudehöhe. Außerdem Dachvorgaben, Art des Dachs und die Dachneigung, Baulinien und Grenzen. Ist eine Baulinie vorhanden, müssen alle geplanten Gebäude auf dieser Linie gebaut werden.
Auch, ob es sich bei einem Grundstück um Bauland handelt (Baugebiet), und welche Bauvorgaben dabei zu beachten sind, (Geschossflächenzahl, etc) steht im Bebauungsplan. Weitere Vorschriften wie zum Beispiel Bepflanzungsvorschriften, Angaben über Stellplätze für Pkw, Spielplätze, Grünanlagen, unbebaubare Flächen, die Lage von Versorgungsleitungen und Mülltonnen sind hier zu finden.
Aber nicht nur für das eigene Grundstück, sondern auch als Information zu den umgebenden Grundstücken kann ein Bebauungsplan von Interesse sein. So können Sie sich beispielsweise vergewissern, ob der schöne Ausblick aus Ihrem Schlafzimmer auch in Zukunft erhalten bleiben wird, oder ob schon in naher Zukunft mit dem Bau eines Gewerbegebiets gerechnet werden muss.
Woher bekomme ich den Bebauungsplan für meine Immobilie?
Beispielsweise über https://katasteramt.org/ Als Preis waren im Jahr 2019 dort 39,80 Euro angegeben.
Hinweis: Es muss nicht für alle Grundstücke einer Gemeinde ein Bebauungsplan vorliegen. In diesem Falle erhalten Sie alternativ einen Auszug aus dem Flächennutzungsplan.
Tipp
Spätestens beim Besichtigungstermin sollten Sie mit Fragen möglicher Interessenten rechnen, die sich auf die Angaben aus dem aktuellen Bebauungsplan beziehen können – besser, Sie haben dann wirklich einen Bebauungsplan zur Hand. Oder kennen die dort festgelegten Vorschriften, um die Fragen möglicher Käufer kompetent beantworten zu können. Mehr zu den Fragen möglicher Käufer hier Besichtigungstermin Fragen