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Energieausweis: Rechtsgrundlagen, Aussteller und Varianten

Der Energieausweis ist Pflicht. Sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung
Der Energieausweis ist Pflicht. Sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung

Seit 2014 benötigen Sie beim Verkauf – wie auch bei der Vermietung - von privat oder gewerblich genutzten Immobilien immer einen Energieausweis, um ihn bei Besichtigung Kauf- wie Mietinteressenten vorlegen zu können. Es geht darum, die Energieeffizienz der Immobilie transparent zu machen.

Der Kauf- oder Miet-Interessent Ihrer Immobilie kann sich anhand dieses Dokuments die anfallenden Energiekosten ausrechnen – das ist eine wichtige Information. Diese Angaben beeinflussen auch die Kauf- oder Mietentscheidung. Die Daten des Energieausweises gehören außerdem unbedingt in das Immobilien-Exposé, wenn Sie verkaufen oder vermieten möchten. Wir erklären Ihnen hier genau, welchen Energieausweis Sie benötigen und wer diesen ausstellt.

Energieausweis schnell und einfach online erstellen

Bei unserem Partner, dem Ingenieursbüro IBCornelsen, erhalten Sie den benötigten Energieausweis im Handumdrehen. Verbrauchsausweise kosten 45€ (Wohngebäude) bzw. 65€ (Gewerbegebäude), Bedarfsausweise 75€ bzw. ab 300€.

Rechtliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage für die Vorlage des Energieausweises ist die Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese regelt, was sowohl im Energieausweis selbst wie auch in Ihrem Immobilien-Exposé angegeben sein muss:

  • Das Baujahr Ihrer Immobilie,
  • die Effizienzklasse Ihrer Immobilie,
  • der/die Energieträger für die Heizung(en) im Gebäude,
  • der Endenergiebedarf oder „Energieverbrauchswert“.

Brauche ich unbedingt einen Energieausweis?

Ja! Wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, brauchen Sie den Energieausweis oder müssen ihn beantragen. Er ist vorgeschrieben.

Wo bekomme ich einen Energieausweis?

  • Bei Wohnungseigentum oder Teileigentum: Fragen Sie die Hausverwaltung bzw. WEG-Verwaltung nach dem Energieausweis. Die Hausverwaltung ist für die Beschaffung des Energieausweises verantwortlich, die Kosten dafür trägt die Eigentümergemeinschaft.
  • Bei allen anderen Objektarten gehen Sie wie folgt vor, um einen geeigneten Dienstleister zu finden, der Ihnen das Dokument ausstellt.
    • Lokal: Suchen Sie nach einem Energieberater oder Sachverständigen in Ihrer Nähe.
    • Expertenliste: Eine Liste zugelassenen Experten finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.
    • Online: Es gibt viele Anbieter im Internet. Aber Vorsicht, achten Sie auf Seriosität!

Wir empfehlen das Ingenieurbüro IBCornelsen

In jedem Fall sollte ein Sachverständiger mit der Erstellung des Energieausweises beauftragt werden.

Gibt es verschiedene Energieausweise?

Ja. Und zwar einen Verbrauchsausweis und einen Bedarfsausweis. Es hängt von ihrer Immobilie ab, welche Variante Sie benötigen.

  • Verbrauchsausweis: Der Verbrauchsausweis richtet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre. Der Ausweis ist in der Regel erheblich günstiger als der Bedarfsausweis. Allerdings ist das nur für Bestandsimmobilien möglich, die bereits drei Jahre bewohnt sind.
  • Der Bedarfsausweis: Bei einem Bedarfsausweis wird der Bedarf des Gebäudes rechnerisch ermittelt. Das kann nur ein entsprechender Sachverständiger oder Energieberater ermitteln – darum ist der Bedarfsausweis relativ teuer. Er ist speziell bei Neubauten erforderlich.

Ausführlichere Informationen haben wir in unserem Magazin veröffentlicht: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: bitte nicht unterschätzen! Übrigens haben Mieter eine Mitwirkungspflicht beim Verbrauchsausweis. Sollten Sie den Verbrauch Ihrer Mieter nicht kennen (beispielsweise bei Etagenheizungen), haben diese eine vertragliche Nebenpflicht, Ihnen diese Informationen mitzuteilen. Ist das nicht möglich, müssen Sie einen Bedarfsausweis anfertigen lassen.

Welchen Energieausweis brauche ich?

Was ist beim Ausfüllen Ihres Immobilien-Exposés bei ohne-makler zu beachten?

Wir bieten Ihnen mit OM-Energieausweis einen einfachen und schnellen Service, um an das benötigte Dokument zu gelangen. Hier finden Sie ausführliche Innformationen, wie Sie einen Energieausweis online beantragen. Dabei sind zwei Varianten typisch.

  • Es liegt ein gültiger Energieausweis vor (Energieausweise sind gültig, sofern sie noch keine 10 Jahre alt sind): Tragen Sie bitte ganz einfach die Daten aus dem Energieausweis in die entsprechenden Datenfelder beim Erstellen Ihres Exposés ein. Die Angaben zum Energieausweis sind immer Pflicht, sofern ein Energieausweis vorliegt.
  • Es liegt kein gültiger Energieausweis vor: Sie können Ihr Exposé vorübergehend ohne Angaben zum Energieausweis veröffentlichen. Dann wählen Sie bitte im Feld „Energieausweistyp“ „Energieausweis nicht vorhanden“. Sie müssen die Daten aber nachtragen, sobald Sie den Energieausweis haben.

Muss der Ausweis bei der Besichtigung vorliegen?

Grundsätzlich ist das erforderlich. Es sind jedoch auch hier zwei Varianten zu unterscheiden.

  • Es liegt ein gültiger Energieausweis vor: Das ist sehr gut, denn es ist Pflicht, den Energieausweis bei einer Besichtigung vorzulegen. Es ist ausreichend, das Dokument zu zeigen. Sie müssen es nicht aushändigen.
  • Es liegt kein gültiger Energieausweis vor: Wenn ein Interessent die Immobilie besichtigen möchte und der Energieausweis liegt noch nicht vor, weisen Sie ihn auf jeden Fall darauf hin. Erläutern Sie, dass der Energieausweis noch nicht vorliegt und beantragt ist/wird und nachgereicht werden kann. Das ist zwar nicht im Sinne des Gesetzes, aber wenn der Interessent trotzdem besichtigen will, sollten Sie keine Schwierigkeiten bekommen. Sie müssen den Ausweis aber unbedingt nachreichen, sobald dieser vorliegt.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?

Ja. Ausgenommen sind Grundstücke, Baudenkmäler, sowie Gebäude mit bis zu 50 Quadratmeter Nutzfläche - etwa Ferienhäuser - die nicht regelmäßig geheizt oder gekühlt werden. Für Ihr Immobilien-Exposé bei uns wählen Sie in solchen Fällen einfach in der Rubrik „Objektdaten“ unter “Energieausweistyp” die Option “Energieausweis nicht vorhanden” aus.

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