Geldwäschegesetz: Vermeiden Sie Barzahlung bei Immobilien
In Deutschland gibt es ein Geldwäschegesetz, das neben anderen Bereichen den Immobilienmarkt betrifft. Sollten Sie eine Immobilie erwerben oder verkaufen, verzichten Sie auf eine Barzahlung. Denn die Anforderungen an eine solche Transaktion sind sehr hoch. Befolgen Sie nicht penibel den Gesetzestext, drohen empfindliche Strafen.In diesem Artikel erklären wir Ihnen, warum es das Geldwäschegesetz gibt. Sie erfahren, worauf Sie achten sollten, wenn Sie beim Immobilienkauf oder Immobilienverkauf in die Situation einer gewünschten Barzahlung kommen.
Warum gibt es in Deutschland ein Geldwäschegesetz?
Die Bundesrepublik hat mit dem novellierten Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz eine EU-Verordnung umgesetzt. Mit dieser soll die Geldwäsche in den Mitgliedsstaaten erschwert werden. Die EU sieht insbesondere in der Barzahlung von größeren Summen die Gefahr, dass Kriminelle ihre Einnahmen „reinwaschen“. Der Immobilienbereich ist wegen der im Vergleich zu anderen Gütern sehr hohen Preise besonders anfällig dafür.
So waschen Kriminelle Ihre Einnahmen rein
Kriminelle generieren über Drogenhandel, Prostitution, Hehlerei und viele andere Machenschaft Bargeld. Da dieses Geld keinen legalen Ursprung hat, lässt es sich nur schwer in Umlauf bringen. Sie versuchen, es entweder in Sachwerte umzuwandeln, um ein legales Vermögen zu kreieren. Oder aber sie versuchen, es als zusätzliche Einnahmen in zum Beispiel Restaurants zu versteuern und so reinzuwaschen.
Der Immobilienbereich ist dabei besonders interessant, weil sie sehr schnell sehr große Summen in ein Vermögen umwandeln können. Das funktioniert per Barzahlung. Dem soll das Gesetz einen Riegel vorschieben. An dieser Stelle greifen die für Sie die gewollte Prävention durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz.
Das müssen Sie bei Barzahlung von Immobilien beachten
Der Gesetzgeber setzt bei Barzahlungen hohe Hürden, die auch den Empfänger des Kaufpreises betreffen. Kurz gesagt: Sie haften für die Barzahlung und müssen die Herkunft nachweisen. Das gilt auch für weitere Beteiligte wie Banken, die bei einer Einzahlung den Ursprung des Geldes abfragen müssen.
Unser Rat: Sollten Sie das Angebot bekommen, Ihre Immobilie gegen Bargeld abzugeben, seien Sie wachsam. In den meisten Fällen handelt es sich um einen Geldwäschebetrugsversuch.
Allerdings kann es dennoch zu Situationen kommen, bei denen eine legale Barzahlung möglicherweise eine Option ist. Dann sollten Sie sehr genau die rechtlichen Vorgaben einhalten. Spätestens gegenüber Ihrer Bank sind Sie zur Rechenschaft verpflichtet.
Das müssen Sie beim Barverkauf notieren
Wollen Sie auf der rechtlich sicheren Seite sein, müssen Sie beim Käufer Informationen abfragen und Daten aufzeichnen. Das sind die minimalen Anforderungen an die Barzahlung:
- Die Barzahlung muss im Kaufvertrag explizit genannt sein.
- Sie müssen Name, Geburtsdatum, Adresse, Kontaktmöglichkeit und Staatsangehörigkeit des Käufers prüfen und notieren.
- Sie müssen die Nummer des Passes oder Personalausweises notieren.
- Stellen Sie bei Annahme des Geldes eine ordentliche Quittung aus.
- Bewahren Sie alle Unterlagen fünf Jahre auf.
Sollte Ihnen der Käufer einen Bonus oder eine überhöhte Summe bieten, seien Sie besonders skeptisch. Um Scheingeschäfte zu vermeiden, sollten Sie sich zudem vor Anfertigen des Vertrages eine Bankbestätigung über die Höhe des Kaufpreises geben lassen. Damit stellen Sie sicher, dass der Käufer tatsächlich liquide ist. Zugleich schrecken Sie Kriminelle ab.
Wichtig: Auch wenn es verlockend sein mag, nehmen Sie keine verdächtigen Angebote an. Notare unterliegen ebenfalls wie Banken der Meldepflicht und ohne Notar können Sie in Deutschland keine Immobilie verkaufen. In diesem Zusammenhang der Hinweis: Ein Notarvertrag über den Barverkauf reicht nicht aus, um Ihrer Prüf- und Aufzeichnungspflicht nachzukommen.
Sie haben eine Meldepflicht
Es reicht nicht aus, unseriös erscheinende Barangebote auszuschlagen. Sie unterliegen einer gesetzlichen Meldepflicht. Informieren Sie daher bei Verdacht auf Geldwäsche die Behörden. Polizei und Bundeskriminalamt sind erste Ansprechpartner. Sollten Sie dem nicht nachkommen, drohen unter anderem die Tatbestände der Beihilfe zur Geldwäsche und zur Steuerhinterziehung (Grunderwerbsteuer).
Vermeiden Sie Barzahlung unbedingt
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, vermeiden Sie die Annahme von Bargeld. Es ist unrealistisch, dass ein Käufer nicht per Überweisung zahlen kann. Sie sollten dann sehr wachsam sein, da es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um ein Geldwäscheversuch handeln könnte. Sollten Sie dennoch das Angebot annehmen, achten Sie sehr genau darauf, alle wichtigen Details festzuhalten. So schützen Sie sich selbst vor einer möglichen Strafe.