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Immobilienfotos

10 Sekunden, die sich lohnen: gerade Wände, Ecken und Kanten wirken weitaus besser als "schnell mal eben schief geknippst". Die hier gezeigte "Drittel-Regel" gehört ebenfalls zum Einmaleins der Fotografie und darf gerne befolgt werden.
10 Sekunden, die sich lohnen: gerade Wände, Ecken und Kanten wirken weitaus besser als "schnell mal eben schief geknippst". Die hier gezeigte "Drittel-Regel" gehört ebenfalls zum Einmaleins der Fotografie und darf gerne befolgt werden.
Der erste Eindruck zählt! Bevor wir auch nur eine Zeile Text gelesen haben, kann uns ein gutes Foto schon in seinen Bann ziehen. Das gilt auch für die Darstellung Ihrer Immobilie, vor allem in der Internet-Präsentation. Fotografieren Sie selbst – oder bitten Sie jemanden, das für Sie zu tun. Ziel ist, möglichst viele Eindrücke von Ihrer Immobilie zu bekommen: Außenansicht, Blick aus dem Garten oder vom Haus auf den Garten, Bad, Küche, Besonderheiten wie Kamin, Ofen, Sauna, Fußbodenbeläge. Wichtig sind auch Detailaufnahmen wie etwa eine besonders hübsche Haustür, ein Treppengeländer, ein Baum. Wenn sich ein toller Blick in die Landschaft bietet: nicht nur beschreiben, sondern fotografieren! Aber im Fokus sollte immer der Raum stehen, die Immobilie in deren Umfeld. Da Sie ja viele Fotos online zur Ansicht stellen können, nehmen Sie die Gewichtung am besten über die Zahl der ausgewählten Fotos vor: mindestens 75% der ausgewählten Fotos sollten die Immobilie und deren Details von innen und von außen zeigen. Das schönste Foto sollte unbedingt das Titelbild Ihres Exposés werden. Nehmen Sie sich bitte genügend Zeit für das Erstellen der Fotos: Warten Sie auf blauen Himmel, räumen gründlich auf, putzen und polieren alles, bevor Sie es fotografieren. Und dann lassen Sie sich Zeit für die Auswahl der Bilder.

Wenn Ihnen das alles zu mühsam ist, oder die Immobilie einfach nie gut genug aussieht, könnten Sie auch über Home-Staging nachdenken: Da sorgen Profis für das rundum perfekte Bild – manche übernehmen auch Fotoaufträge für die Erstellung Ihres professionellen Exposés.

Was darf ich eigentlich fotografieren?

"Vordergrund macht Bild gesund!" Auch wenn ein Immobilienfotograf in vielen Fällen die beste Wahl ist, gelingen häufig auch mit einem modernen Smartphone tolle Immobilienfotos. Die Einhaltung einiger Grundregeln der Fotografie vorausgesetzt
"Vordergrund macht Bild gesund!" Auch wenn ein Immobilienfotograf in vielen Fällen die beste Wahl ist, gelingen häufig auch mit einem modernen Smartphone tolle Immobilienfotos. Die Einhaltung einiger Grundregeln der Fotografie vorausgesetzt
Klare Sache: Was Ihnen gehört, dürfen Sie fotografieren. Schwierig kann es werden, wenn Ihre Immobilie in einer durchgehenden Hausreihe liegt – oder der Garten so unmittelbar an den Garten der Nachbarn grenzt, dass Sie es nicht vermeiden können, auch deren Eigentum mit aufs Bild zu kriegen. Ist dieses Eigentum öffentlich zugänglich und für alle sichtbar: kein Problem! Aber wenn Sie den vor Blicken abgeschirmten Garten, die rückwärtige Terrasse im Bild haben, kann es knifflig werden. Lösung 1 dieses Problems ist das simple Beschneiden des Fotos: Manchmal genügt das, oft aber sieht es unschön aus. Das kann auch für das „Unkenntlichmachen“ gelten: Verwischen Sie das Bild zum Rand hin – einen Versuch ist es wert. Wenn all diese Versuche nicht gut aussehen, haben Sie noch zwei Möglichkeiten: Entweder bitten Sie wirklich einen Profi – unter genau diesen Vorgaben – die Fotos zu machen. Oder Sie bitten Ihre Nachbarn um deren schriftliche Einverständniserklärung.

Außenaufnahmen auch fremden Eigentums sind – sofern öffentlich einsehbar und ohne Hilfsmittel wie Leitern oder Drohnen gemacht – kein Problem

Nicht vergessen: Bei Fotos gilt – wie bei allen anderen Dokumenten auch – für die Internetnutzung das Urheberrecht: Möchten Sie vorhandene Fotos übernehmen, sollten Sie immer darauf achten, dass der Urheber des Fotos mit der Verwendung einverstanden ist. Das gilt auch für fremde Texte, Pläne und Skizzen. Ganz wichtig ist natürlich auch das Recht am eigenen Bild: Bitte weder Nachbarn noch zufällige Passanten ohne deren ausdrückliches – am besten schriftliches - Einverständnis auf einem Foto online veröffentlichen! Bei Kindern brauchen Sie unbedingt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

Sonderfall vermietete Objekte

Da ist das Fotografieren nicht ganz einfach: Einerseits ist die Immobilie Eigentum des Vermieters. Dazu gehört auch dessen Recht, sie zu verkaufen. Auf der anderen Seite steht das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Privatsphäre der Mieter – mit anderen Worten: Innenaufnahmen sind schwierig. Einfach Lösung des Problems: Bitte Sie die Mieter, selbst Fotos von den Innenräumen zu machen und Ihnen ausdrücklich für die Internetnutzung zu überlassen.