Notaranderkonto
Wenn von einem solchen Konto die Rede ist, geht es meist um eine zusätzliche Absicherung von Finanzen beim Immobilienkauf. Und das gilt natürlich auch für den provisionsfreien Immobilienkauf. Eigentlich bietet ja schon das normale Prozedere eines Immobilienkaufs durch die zwingend notwendige Beteiligung eines Notars genügend Sicherheit. Doch es kann Fälle geben, in denen etwa ein zeitverzögernder Faktor dazukommt – dann ist die Einzahlung der Kaufsumme auf ein Notaranderkonto sinnvoll. Oft ist das auch an den Abschluss eines
Vorvertrags gekoppelt – denn auch da geht es darum, unter Umständen zeitverzögernde Faktoren beim geplanten Immobilienkauf und -verkauf in den Griff zu bekommen. Weil solche Fälle gar nicht so selten sind, ist jeder Notar dazu verpflichtet, ein Notaranderkonto zu führen.
Größtmögliche Sicherheit
Die Grunddefinition des Fachbegriffs „Notaranderkonto“ (manchmal auch „Anderkonto“ genannt) lautet: Ein vom Notar treuhänderisch geführtes Konto, auf das der Käufer den Kaufpreis einzahlt. Der Notar gibt das eingezahlte Geld erst dann an den Verkäufer weiter, wenn alle Vertragsbedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind. Mit der Einzahlung des Kaufpreises auf ein Notaranderkonto gehen Nutzen und Lasten auf den Käufer über, auch wenn er noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Das Notaranderkonto gilt als die sicherste Form der Kaufpreisabwicklung, denn erst wenn sichergestellt ist, dass der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird, überweist der Notar das Geld an den Verkäufer.