Ohne-Makler.net
<p>

Vorvertrag beim Immobilienkauf – sinnvoll oder nicht?

Eigentlich ist er absolut nicht notwendig: Nur der endgültige Kaufvertrag ist es, der Käufer und Verkäufer zum unbedingt notwendigen Notartermin führt – wozu sollte da ein Vorvertrag noch sinnvoll sein? Die Antwort ist einfach: Nicht jeder Eigentümerwechsel bei Immobilien geht sofort reibungslos „über den Tisch“.

Da mag es Unklarheiten, noch offene Fragen, abzuwartende Termine geben, es können noch dringend notwendige Informationen oder Finanzierungszusagen fehlen … Und trotzdem sind der bisherige Eigentümer und der Kaufinteressent sicher, dass die Immobilie zwischen ihnen den Besitzer wechseln soll – manchmal aber vielleicht erst dann, wenn bislang Ungeklärtes geklärt werden kann. Etwa: Kommt die Finanzierung zustande? Kann ein gravierender Mangel rechtzeitig – vielleicht unter Kostenbeteiligung von beiden Seiten – behoben werden? Werden anstehende Bebauungspläne wirklich so beschlossen wie erwartet? Genau dann ist ein Vorvertrag sinnvoll. Sein wichtigstes Ziel sollte natürlich die Willensbekundung beider Seiten sein, nach Möglichkeit später einen endgültigen Kaufvertrag miteinander abzuschließen – alles andere macht wenig Sinn.

Was muss, was kann ein Vorvertrag beinhalten?

Das Wichtigste zuerst: Auch ein Vorvertrag muss – wie später der endgültige Vertrag – notariell beglaubigt sein. Nur dann handelt es sich wirklich um einen Vorvertrag. Achtung: Bitte nicht mit einer Reservierungsvereinbarung verwechseln! Die ist ein – in der Regel kostenpflichtiges - Instrument von Immobilienmaklern, die damit versichern, die fragliche Immobilie in einem gewissen Zeitraum keinem anderen Interessenten anzubieten. Ohne notarielle Beurkundung haben solche „Reservierungen“ allerdings keine gesetzlich bindende Kraft.

Weitere wichtige Bestandteile eines „echten Vorvertrags“ sind:

  • Die Vertragsparteien müssen sich ausweisen und namentlich genannt werden
  • Die Bezeichnung der zu kaufenden/zu verkaufenden Immobilie muss eindeutig sein, gekennzeichnet mit Grundstücksnummer und Flurnummer – so, wie sie im Grundbuch ausgewiesen ist
  • Der Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten
  • Der Zeitpunkt, zu dem der Kaufvertrag endgültig/spätestens abgeschlossen werden soll, muss benannt werden
  • Dann kann der Vorvertrag auch noch individuelle Einschränkungen enthalten, etwa die Bedingungen, an die der Abschluss des Kaufvertrags geknüpft ist („geschieht … nicht bis …, dann geschieht Folgendes.“) Oder es können die Voraussetzungen benannt werden, die es Käufer und/oder Verkäufer erlauben, von diesem Vertrag zurückzutreten.
  • Auch möglich: eine Schadensersatzklausel für den Fall des Vertrags-Rücktritts „aus unwesentlichen Gründen“: Dabei wird in der Regel eine Summe für den Schadensersatz in Form eines Prozentsatzes des Kaufpreises angegeben.

Kosten

Wie immer, wenn ein Notar involviert ist, fallen auch bei einem Vorvertrag Kosten an. Hier muss mit etwa 5 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie gerechnet werden.

Jetzt Immobilien-Inserat erstellen

Folgende Themen könnten Sie auch interessieren:

Mängel und der Umgang damit
Vorsicht beim Immobilienverkauf: “verschwiegene Mängel“ sind nicht ohne!

Wer eine Immobilie verkaufen will, sollte sich immer vor Augen halten, dass er sich extrem angreif– wenn nicht gar haftbar – macht, sobald er versucht, Mängel an, in und in Bezug auf die Immobilie zu verschweigen. Die Gesetzeslage ist eindeutig: Grundsätzlich ist jeder Hausverkäufer verpflichtet, eine Immobilie ohne versteckte Mängel zu übergeben. Und auch der Gedanke, der zu dieser Forderung führt, ist nachvollziehbar: Es gibt eine „vertraglich geschuldete Leistung“ – und die besteht darin, dass die Ware beim Verkauf in genau dem Zustand sein sollte, den der Käufer aufgrund von Beschreibung und/oder In-Augenscheinnahme erwarten darf. Ist das nicht der Fall, hat der Käufer Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei drei Arten von Sachmängeln:

Weiterlesen →
Kosten unterschätzt
Kosten unterschätzt

Ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen kostet grundsätzlich Geld. Mal mehr, mal weniger, manche Kosten fallen in jedem Fall immer an, andere sind selten und überraschend und wieder andere sind als Investitionen zu sehen.

Weiterlesen →
Geldwäschegesetzt bei Immobilien
Geldwäschegesetz: Vermeiden Sie Barzahlung bei Immobilien

In Deutschland gibt es ein Geldwäschegesetz, das neben anderen Bereichen den Immobilienmarkt betrifft. Sollten Sie eine Immobilie erwerben oder verkaufen, verzichten Sie auf eine Barzahlung. Denn die Anforderungen an eine solche Transaktion sind sehr hoch. Befolgen Sie nicht penibel den Gesetzestext, drohen empfindliche Strafen.

Weiterlesen →

Kategorien

Suchfunktion

OM-Premium

Verkaufen und Vermieten mit Experten

  • Experte als persönlicher Ansprechpartner
  • Professionelles Exposé mit allen Inhalten
  • Portal-Flatrate mit Zusatzplatzierungen
Kostenlose Beratung vereinbaren

Immer informiert sein!

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht weitergegeben. Kein Spam-Versand. Sie können den Newsletter jederzeit abbestellen.