Energieausweis
Seit 2014 brauchen Sie bei der Vermietung von privat oder gewerblich genutzten Immobilien immer einen Energieausweis, um ihn bei Besichtigung Kauf- wie Mietinteressenten vorlegen zu können. Es geht darum, die Energieeffizienz der Immobilie transparent zu machen. Der Kauf- oder Miet-Interessent Ihrer Immobilie kann sich anhand dieses Dokuments die anfallenden Energiekosten ausrechnen – das ist eine wichtige Information. Und beeinflusst nicht selten auch die Kauf- oder Mietentscheidung. Die Daten des Energieausweises gehören unbedingt auch in die Angaben, die Sie beim Erstellen Ihres Immobilien-Exposés machen. Wir erklären Ihnen hier genau, was Sie tun sollten.Energieausweis schnell und einfach online erstellen
Bei unserem Partner, dem Ingenieursbüro IBCornelsen, erhalten Sie den benötigten Energieausweis im Handumdrehen. Verbrauchsausweise kosten 45€ (Wohngebäude) bzw. 65€ (Gewerbegebäude), Bedarfsausweise 75€ bzw. ab 300€.Gesetzliche Grundlage für die Vorlage des Energieausweises ist die Energieeinsparverordnung (EnEV). Die regelt, was sowohl im Energieausweis selbst wie auch in Ihrem Immobilien-Exposé angegeben sein muss:
- Das Baujahr Ihrer Immobilie
- Die Effizienzklasse Ihrer Immobilie
- Der/die Energieträger für die Heizung(en) im Gebäude
- Der Endenergiebedarf oder „Energieverbrauchswert“
Hier finden Sie eine Übersicht der Pflichtangaben als pdf-Dokument.
Brauche ich unbedingt einen Energieausweis?
Ja! Wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, brauchen Sie den Energieausweis oder müssen ihn beantragen.
Wo bekomme ich einen Energieausweis?
- Bei Wohnungseigentum oder Teileigentum: Fragen Sie die Hausverwaltung nach dem Energieausweis. Die Hausverwaltung ist für die Beschaffung des Energieausweises verantwortlich, die Kosten dafür trägt die Eigentümergemeinschaft.
- Bei allen anderen Objektarten
- suchen Sie nach einem Energieberater oder Sachverständigen in Ihrer Nähe
- eine Liste zugelassenen Experten finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de
- Online. Es gibt viele Anbieter im Internet, aber Vorsicht: Achten Sie auf Seriosität!
Wir empfehlen das Ingenieurbüro IBCornelsen
- suchen Sie nach einem Energieberater oder Sachverständigen in Ihrer Nähe
In jedem Fall sollte ein Sachverständiger mit der Erstellung des Energieausweises beauftragt werden.
Gibt es verschiedene Energieausweise?
Ja. Und zwar:
- Den Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis richtet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre. Der Ausweis ist in der Regel erheblich günstiger als der Bedarfsausweis.
- Der Bedarfsausweis
Bei einem Bedarfsausweis wird der Bedarf des Gebäudes rechnerisch ermittelt. Das kann nur ein entsprechender Sachverständigen oder Energieberater ermitteln – darum ist der Bedarfsausweis relativ teuer.
Was ist beim Ausfüllen Ihres Immobilien-Exposés bei ohne-makler zu beachten?
Es liegt ein gültiger Energieausweis vor (Zur Erklärung: Energieausweise sind gültig, sofern sie noch keine 10 Jahre alt sind.)
Dann tragen Sie ganz einfach die Daten aus dem Energieausweis in die entsprechenden Datenfelder beim Erstellen Ihres Exposés ein. Die Angaben zum Energieausweis sind immer Pflicht, sofern ein Energieausweis vorliegt.Es liegt kein gültiger Energieausweis vor
Sie können Ihr Exposé vorübergehend ohne Angaben zum Energieausweis veröffentlichen. Dann wählen Sie bitte im Feld “Energieausweistyp” “Energieausweis nicht vorhanden”. Sie müssen die Daten aber nachtragen, sobald Sie den Energieausweis haben.
Bei Besichtigungen
Es liegt ein gültiger Energieausweis vor.
Das ist sehr gut, denn es ist Pflicht, den Energieausweis bei einer Besichtigung vorzulegen.Es liegt kein gültiger Energieausweis vor
Wenn ein Interessent die Immobilie besichtigen möchte und der Energieausweis liegt noch nicht vor, weisen Sie ihn auf jeden Fall darauf hin, dass der Energieausweis noch nicht vorliegt und beantragt ist/wird und nachgereicht werden kann. Das ist zwar nicht im Sinne des Gesetzes, aber wenn der Interessent trotzdem besichtigen will, sollten Sie keine Schwierigkeiten bekommen. Sie müssen den Ausweis aber unbedingt nachreichen.
Welchen Energieausweis brauche ich?
Ausnahmen
Ausgenommen sind Grundstücke, Baudenkmäler, sowie Gebäude mit bis zu 50 Quadratmeter Nutzfläche - etwa Ferienhäuser - die nicht regelmäßig geheizt oder gekühlt werden. Für Ihr Immobilien-Exposé bei uns wählen Sie in solchen Fällen einfach in der Rubrik „Objektdaten“ unter “Energieausweistyp” die Option “Energieausweis nicht vorhanden” aus.